Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach?

Bericht von einem Prozess in Grevenbroich am 11.5.2017

Nach dem vermutlich ‚bahnbrechenden‘ Urteil des Amtsgerichts in Erkelenz, in dem ein Freispruch in Sachen Hausfriedensbruch wegen mangelnder Umzäunung gegeben werden musste, war mensch natürlich sehr gespannt, wie das nächste Gericht, in einer anderen Stadt, sich dazu verhalten würde.
Um es vorweg zu nehmen: Zum Freispruch fehlte der vorsitzenden Richterin der Mut und zum Zurückziehen der Anklage der Staatsanwältin wohl die Erfahrung.
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AG Erkelenz spricht Strohsack-Aktivistin vom Landfriedensbruch frei

Pressemitteilung 4.4.2017
Ende Gelände

Freispruch für Ende Gelände-Aktivistin ++ Erstes Urteil in Strafrechtsprozessen ++ Selbst Staatsanwältin plädiert auf Freispruch

Erkelenz, 4.4.17. Am Ende der Verhandlung zum Vorwurf des Landfriedensbruches bei den Ende Gelände-Aktionen im Rheinland 2015 stand für die Aktivistin der Freispruch. Schon am ersten Verhandlungstag für die Aktivistin im Oktober war deutlich geworden, dass der ursprüngliche Vorwurf „Landfriedensbruch“ nicht aufrecht erhalten werden konnte. Darum war die Anklage in „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ abgeändert worden. Der Aktivistin wurde vorgeworfen, einen Strohsack mitgeführt zu haben und darum „passiv bewaffnet“ gewesen zu sein. Doch nach dem Beweisantrag der Verteidigung zog die Staatsanwältin diese Anklage heute zurück. mehr

Weitere Prozesse gegen Ende Gelände 2015

Prozessbericht: Umfriedung des Tagebaus unklar

Am 9.2.2017 fand vor dem Amtsgericht Erkelenz erneut ein Prozess wegen den Ende Gelände Aktionen 2015 statt. Einer Person wurde vorgeworfen, am Tagebaurand hinter einem Erdwall auf RWE-Betriebsgelände widerrechtlich eingedrungen zu sein. Der Saal war gut gefüllt – neben einigen Unterstützer*innen hatten sich auch ein Filmteam vom WDR und ein weiterer Journalist eingefunden. Weiterlesen

Bisherige Prozesse zu Ende Gelände 2015

Für die Ende Gelände Aktionen rund um den Tagebaugarzweiler sind die Amtsgerichte in Erkelenz und Grevenbroich zuständig. Es gab bisher mehrere Verhandlungstermine, aber noch keine Urteile.

Einigen Personen wird Landfriedensbruch (also meist das Durchbrechen von Polizeiketten) vorgeworfen. Einige von den Prozessen sind gegen Zahlung einer Geldauflage vor einem oder im Prozesstermin eingestellt worden. Weiterlesen

1. Prozess wegen Ende Gelände

Am 6.10. wurde am Amtsgericht Erkelenz der erste Prozess wegen der Ende Gelände-Aktion 2015 geführt. Dem Angeklagten wurde Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Er wurde von einem solidarischen Anwalt vertreten. Ein Polizist sagte als Zeuge aus. Der Prozess wurde von einigen solidarischen Menschen beobachtet

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einer Gruppe von 800 Menschen eine Polizeikette auf einer noch nicht fertiggestellten Brücke über die A61 durchbrochen zu haben.

Wieviele Polizisten waren auf der Brücke? Handelte es sich um Polizeiketten? Wo war der Augenschutz? Wo war der Mundschutz genau?
– waren zentrale Fragen.

Der Angeklagte berief sich auch auf den Inhalt des Aktionskonsens, um deutlich zu machen, dass von ihm keine Gewalt ausging. Der Richter
stellt sich die Frage, ob durch die Zustimmung zum Aktionskonsens nicht schon ein Vorsatz gegeben sein könnte …

Insgesamt konnte der Vorwurf des Landfriedensbruchs nicht aufrechterhalten werden.
Der Richter wertete die Atemschutzmaske jedoch als Grenzfall zur Vermummung und damit als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Nach einer kurzen Rechtsbesprechung einigten sich die beteiligten Parteien auf eine Einstellung gegen Auflage. Der Angeklagte muss 500 Euro an die Amadeu Antonio-Stiftung zahlen.

Clumsy verurteilt: 120 Tagessätze á 13 Euro

Berlin/Görlitz, 20. Juli. Das Amtsgericht Görlitz verurteilte den Aktivisten „Clumsy“ heute Nachmittag wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ und „Nötigung“ zu 120 Tagessätzen á 13 Euro. Dem Aktivisten wird vorgeworfen, sich im Mai im Rahmen der „Ende Gelände“-Aktionen an die Schienen der Kohlebahn zum Kraftwerk Schwarze Pumpe gekettet zu haben. Das Aktionsbündnis Ende Gelände kritisiert das Urteil scharf.

„Clumsy leistet legitimen zivilen Ungehorsam gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch Abbau und Verbrennung von Braunkohle. Klimaschutz ist kein Verbrechen!“, äußert sich Hannah Eichberger, Sprecherin von Ende Gelände.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Doch nur der Vorwurf des „Hausfriedensbruches“ wurde fallengelassen, da das betreffende Gelände nicht umfriedet gewesen war. Der Vorwurf der „Nötigung“ wurde u.a. damit begründet, dass Clumsy durch das Anketten an den Gleisen „Gewalt“ auf den Lokführer ausgeübt habe. Der Aktivist zieht in Betracht, in Berufung zu gehen. Weiterlesen

Ausgang der Prozesstermine im März

3 GerichtsprozesseWie sind die Fortsetzungstermine von Bergstedt, „Mr. Blue“ und Basti verlaufen und wie gehts weiter?

03.03.16 – 2. Prozesstermin wegen angeblicher Beleidigung des Richters Witzel

Es wurden Richter Witzel (ca. 2 Stunden) und weitere Gerichtsangehörige vernommen. Richter in diesem Verfahren war Königsfeld. Am Ende äußerte sich das Gericht sowohl hinsichtlich dessen, dass der Prozess, den Richter Witzel damals durchführte, wohl nicht so abgelaufen ist, wie das vorgeschrieben sei. Ob das alles bereits Rechtsbeugung* sei, sah Königsfeld nicht als erwiesen an.
Er regte eine Einstellung ohne Auflagen an. Das konnte nicht gleich beschlossen werden, weil der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht befugt war, das zu tun. Das wird also in den nächsten Tagen geklärt.
Sollte die StA nicht zustimmen, dann käme es am 22.3. um 11 Uhr zum Fortsetzungstermin.
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Verurteilung wegen Klimacamp 2013 aufgehoben … Revision gewonnen ++ 23.4. in Köln: Prozess um Platzverweis beim Klimacamp 2013

Erfolgsmeldungen aus der Ecke offensiven Umgangs mit staatlicher Repression: Die Verurteilung einer Teilnehmerin am Workshop „Macht macht Umwelt kaputt“ im besetzten Manheimer Haus während des Klimacamps 2013 ist aufgehoben worden. Damit hat sich die offensive Strategie (mal wieder!) gelohnt. Denn statt einer Berufung haben die Angeklagte, Unterstützer_innen und eine dafür nötige anwaltliche Unterstützung (Anwaltszwang beim Oberlandesgericht, wenn vorher keine Laienverteidigung zugelassen wurde, was nicht der Fall war) gleich eine Revision gewagt – und gewonnen! Das Verfahren muss wiederholt werden! Weiterlesen