Minderjährige in Aktion

Für alle Menschen unter 18 Jahren (also Minderjährige auf jura-deutsch) gelten auch im rechtlichen Bereich ein paar Besonderheiten und immer mal wieder gibt es besondere Schwierigkeiten. Deshalb haben wir für euch hier mal das Wichtigste zusammen gestellt.

Wenn die Polizei dich kontrolliert und du Personalien angibst…

Da deine Eltern oder Erziehungsberechtigten das Recht haben deinen Aufenthaltsort zu bestimmen, kann es sein, dass sie dich mitnehmen und versuchen, dich zu deinen Eltern zurück oder zum Jugendamt zu bringen (→ §35 Abs. 2 Polizeigesetz NRW) oder zumindest sie anzurufen und zu fragen, ob du dich dort aufhalten darfst. Wenn du von der Polizei bei Aktionen mitgenommen wirst, rufen die in der Regel deine Eltern an, damit sie dich abholen. Schlau ist sich vorher zu kümmern: Wenn deine Eltern das unterschreiben, kann die Erziehungsberechtigung oder auch nur das Recht dich abzuholen auch auf andere Erwachsene übertragen werden.

Wenn du Personalien verweigerst…

Wenn die Polizei dir glaubt, dass du minderjährig bist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie dich in eine Jugendeinrichtung bringen. In einer solchen Einrichtung darfst du nicht eingesperrt werden. Du kannst also von dort einfach gehen, sobald die Polizei weg ist. In der Praxis gab es sehr unterschiedliche Erfahrungen wie das mit dem einfach weggehen war: Teilweise einfach, aber manchmal wurden z.B. persönliche Sachen weggeschlossen oder das Abhauen ging erst am nächsten Morgen.

Wenn du als unter 14 Jahre durchgehst, bist du nicht strafmündig, das heißt, die Polizei kann auch wenn sie dir Straftaten vorwirft, dich nicht in Untersuchungshaft stecken.

Vorladung und Verhör

Unter 14-Jährige dürfen offiziell nicht verhört werden, aber auch bei jeder anderen Vernehmung von Minderjährigen haben Eltern ein Anwesenheitsrecht. Vorladungen zur Polizei kommen deshalb immer auch an deine Erziehungsberechtigten. Da gibt es dann oft zusätzliche Repression durch deine Eltern, die vielleicht wollen, dass du der Polizei alles erklärst. Du hast aber auch als Minderjährige*r ein Recht die Aussage zu verweigern. Das bleibt sinnvoll, weil du damit keine Informationen an die Cops lieferst um dich zu verfolgen – auch wenn es vielleicht schwer ist das den Eltern zu erklären.

Gerichtsverfahren

Wenn du angeklagt wirst ist anders als bei Erwachsenen nicht das Gericht am Tatort, sondern an deinem Wohnort zuständig für dich – oft eine besondere Herausforderung bei der Solidaritätsarbeit. Außerdem finden Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Erziehungsauftrag des Gerichts führt dazu, dass neben Moralpredigten auch andere Strafen verhängt werden können, z.B. das Schreiben eines Aufsatzes, bestimmte Orte nicht mehr aufzusuchen, Sozialstunden abzuleisten, ein Anti-Gewalt-Training zu besuchen oder ähnlich Dummes. Anwält*innen müssen über deine Eltern beauftragt werden.

Haftung

Im Zivilrecht, z.B. bei Schadensersatzforderungen von Konzernen wegen Akionen, kann es theoretisch sein, dass deine Eltern haften, allerdings nur wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben und sie in dem Moment erziehungsberechtigt waren. In der Praxis wird das unterschiedlich ausgelegt.

Erfahrungen zu Unterlassungserklärungen bei Minderjährigen haben wir noch keine.