Aachen: Mahnwache für Gefangene darf auf dem Gelände der Polizeistation stattfinden

Kreidesprüche auf Asphalt "Kohle ersetzen"! Hallo - geht zum Krummerrück - da ist der Support"Oft braucht es einen langen Atem, um Versammlungsrechte durchzusetzen. Jetzt jedoch ist klar: Auch wenn die Polizei in Aachen Menschen einsperrt muss sie es tolerieren, dass dann Menschen gegen diese Gefangenenahmen auf ihrem Gelände demonstrieren und auf die Menschen warten, die wieder frei kommen.

Anlass für die Klage vor den Verwaltungsgerichten, welche zu dieser Entscheidung führte, war eine Aktion gegen Braunkohle im August 2019. Wie bei vielen Aktionen nahm die Polizei Menschen in Gewahrsam, verschleppte sie auf die Polizeistation nach Aachen und Menschen versammelten sich zu einer Mahnwache auf dem Gelände der Polizeistation (dort gibt es einen großen Vorplatz). Dies wurde bald unterbunden und die Auflage erteilt, die Versammlung solle weiter weg stattfinden (außer Sichtweite der Menschen die frei kommen). Das Oberverwaltungsgericht entschied im Dezember 2023, dass dies rechtswidrig war.
Die Polizei muss Versammlungen in Sichtweite der Gefangensammelstelle auf ihrem Gelände zulassen. Weiterlesen

Kerpen: Freispruch!

Am 25.04.2024 stand unser Genosse vor dem Amtsgericht Kerpen bei Köln. Die Staatsanwaltschaft NRW hatte ihm Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit einer Baggerbesetzung im Tagebau Hambach Anfang 2023 vorgeworfen jetzt aber hat das Gericht ihn freigesprochen (nachdem ein anderer Richter letzte Woche eine andere Person in gleicher Sache verurteilte).

Die Verhandlung begann damit, dass das Gericht noch vor Aufruf zur Sache auf eine Beanstandung der Verteidigung zugestand, dass die Eingangskontrollen rechtswidrig seien. Kurz darauf wurde der erste Zeuge vernommen. RWE stellte den Zeugen R.F. zur Verfügung, der uns allen erzählen sollte, dass der Tagebau vollständig von Warnschildern, Zäunen und einem Erdwall umschlossen sei – diese sog. Umfriedung wäre hier eine Voraussetzung für die Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs gewesen. Zum Beweis brachte er eine mehrere Jahre alte Karte mit, die immerhin die Hälfte der Umfriedung zeigte. Doof nur, dass einer der Verteidiger die fehlenden Stellen vor dem Prozess mit einer Drohne abgefilmt hatte. Außer einer zitternden Augenbraue hatte der RWE-Zeuge keine Antwort, als er die Videos sah.

Der Richter signalisierte nach der Entlassung des Zeugen und einer Stellungnahme der Verteidigung zum Stand der Beweisaufnahme, dass er deren Einschätzung teile: „Ich habe Schwierigkeiten eine durchgängige Umfriedung zu erkennen„. Ein Freispruch läge nun nahe. Der Staatsanwalt versuchte nun verzweifelt, seine Verurteilung zu retten. Weiterlesen

Richter Witzel macht Ernst

Das Amtsgericht Kerpen verurteilt Klimaaktivist*innen, die nach der Räumung von Lützerath im Januar 2023 im Braunkohletagebau Hambach einen Bagger besetzt haben sollen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 15 Euro wegen Hausfriedensbruchs.

Bevor die Verhandlung um 9:30 Uhr beginnt, lässt Richter Witzel eine queerfeministische Fahne von der Bank der Angeklagten Person entfernen. „Wir sind doch hier nicht im Stadion“, so Witzel. Einen Beschluss darüber in der Hauptverhandlung lehnt er ab.

Dem Publikum gibt er bei Beginn mit auf den Weg, von Beifallsbekundungen abzusehen. Ansonsten würde er den Saal räumen lassen.

Die beiden Laienverteidigungen lässt er als Wahlverteidigungen zu, unter dem Vorbehalt, „dass sie eine ordnungsgemäße Verhandlung nicht stören.“ Weiterlesen

Newsletter #24: Wer nötigt hier wen?

Wir haben im März einen neuen Newsletter herausgebracht, diesmal geht es im Schwerpunkt um den Vorwurf der Nötigung, der vielen Klimagerechtigkeitsaktivist*innen gemacht wird. Die Rechtsprechung zu diesem Paragrafen hat sich in den letzten Jahren verschärft – Grund genug da mal einen Blick darauf zu werfen.

Außerdem trudeln nach der Lüterzath-Räumung trudeln jetzt die ersten Verhandlungstermine ein, das Hafturteil gegen ein*e BlockNeurath-Aktivist*in wurde aufgehoben und auch sonst gibt es jede Menge Prozesse, von denen wir vermutlich nur einen Bruchteil thematisieren können.

Lest hier selbst: Newsletter # 24 (pdf)