Richter Witzel macht Ernst

Das Amtsgericht Kerpen verurteilt Klimaaktivist*innen, die nach der Räumung von Lützerath im Januar 2023 im Braunkohletagebau Hambach einen Bagger besetzt haben sollen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 15 Euro wegen Hausfriedensbruchs.

Bevor die Verhandlung um 9:30 Uhr beginnt, lässt Richter Witzel eine queerfeministische Fahne von der Bank der Angeklagten Person entfernen. „Wir sind doch hier nicht im Stadion“, so Witzel. Einen Beschluss darüber in der Hauptverhandlung lehnt er ab.

Dem Publikum gibt er bei Beginn mit auf den Weg, von Beifallsbekundungen abzusehen. Ansonsten würde er den Saal räumen lassen.

Die beiden Laienverteidigungen lässt er als Wahlverteidigungen zu, unter dem Vorbehalt, „dass sie eine ordnungsgemäße Verhandlung nicht stören.“ Weiterlesen

Newsletter #24: Wer nötigt hier wen?

Wir haben im März einen neuen Newsletter herausgebracht, diesmal geht es im Schwerpunkt um den Vorwurf der Nötigung, der vielen Klimagerechtigkeitsaktivist*innen gemacht wird. Die Rechtsprechung zu diesem Paragrafen hat sich in den letzten Jahren verschärft – Grund genug da mal einen Blick darauf zu werfen.

Außerdem trudeln nach der Lüterzath-Räumung trudeln jetzt die ersten Verhandlungstermine ein, das Hafturteil gegen ein*e BlockNeurath-Aktivist*in wurde aufgehoben und auch sonst gibt es jede Menge Prozesse, von denen wir vermutlich nur einen Bruchteil thematisieren können.

Lest hier selbst: Newsletter # 24 (pdf)