Erster Zivilprozess – (28.11.)

28.11., 14 Uhr, Landgericht Köln – Öffentlichkeit erwünscht!

Hier nähere Infos:
Am Montag, den 28.11., 14 Uhr, findet eine Zivilverhandlung gegen RWE vor dem Landgericht Köln gegen zwei Aktivist_innen statt. RWE verklagt sie auf Unterlassung von Betriebsstörungen der Kohlebahnen, weil sie eine dementsprechende Erklärung nicht freiwillig unterschrieben haben.

Am 1.8.2014 sollen sie zusammen mit anderen Menschen eine Abseilaktion über den Schienen der Hambachbahn durchgeführt haben. Der Betrieb wurde angeblich für 7 Stunden unmöglich gemacht. Also Folge dieser Aktion strengte RWE dann ein Zivilverfahren an. Dies nahm den üblichen bürokratischen Weg, wurde mehrmals verschoben, und steht nun mehr als 2 Jahre später zur Verhandlung an.

Seit den EndeGelände-Aktionen sind die von RWE geforderten Unterlassungserklärungen für viele Aktivist_innen ein Problem. Ihr seid
herzlich eingeladen, dem Prozess beizuwohnen. Auch um euch selbst ein Bild zu machen, falls ihr in Zukunft selbst betroffen sein solltet. Zivilprozesse unterscheiden sich in Form und Ablauf stark von Strafprozessen.

Egal auf welche Art die Repression erfolgt – wir stehen solidarisch zusammen!

*Bericht von der Verhandlung*

kurz zum Hintergrund:
Gegen 2 Aktivistis steht aufgrund einer Aktion während des Klimacamps 2014 ein Versäumnisurteil im Raum. Das bedeutet, da sie eine entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht unterschrieben haben, sollen sie dazu verurteilt werden die UE anzuerkennen und den entsprechenden Vertrag mit RWE einzugehen.

Gegen dieses Versäumnisurteil wurde Einspruch eingelegt. Ob dieser haltbar ist oder nicht muss das Landgericht Köln entscheiden.

Heute hatten die beiden Angeklagten die Gelegenheit sich zu ihrer Motivation zu äußern:
Da RWE mit klimazerstörerischen Handlungen Menschenleben und das Leben des Planten massiv gefährdet, handelt es sich bei den Aktionen um Notwehr. Der profitorientierte Konzern, der sich seiner Verantwortung nicht stellt, wird nicht durch Regierungen oder ähnliches gestoppt, daher ist es das Recht der Menschen, sich der Zerstörung in den Weg zu stellen!

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass der Prozess vor dem LG Essen Saúl Luciano gegen RWE Power eine Auswirkung auf das Verfahren gegen die beiden Klimaaktivist*innen haben könnte und daher berücksichtigt werden muss.

Eine Entscheidung durch das Gericht wurde für den 9.1. angekündigt.

Soweit der neueste Stand. Detaillierte Ankündigungen zu den Prozessen wegen Hausfriedensbruch Anfang Dezember in Grevenbroich kommen in den nächsten Tagen.

Wie immer gilt:
Zeigt euch solidarisch mit den Betroffenen, denn Betroffen sind Einige – gemeint sind wir ALLE!

Prozesse am 15. und 16.

Update: Beide Prozesse kamen nicht zu Ende und werden im Dezember weiter verhandelt.

Presseinfo:

Am kommenden Dienstag sowie Mittwoch finden vor dem Amtsgericht Erkelenz zwei Strafprozesse gegen Klimaaktivisten statt, die sich im Sommer 2015 an den Aktionen des massenhaften zivilen Ungehorsams gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II beteiligten.
Einem Aktivisten wird vorgeworfen, sich unerlaubt auf dem Gelände des Tagebaubetreibers RWE aufgehalten zu haben und sich demnach eines Hausfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Dies sei „…eine Farce, dass ein Konzern, welcher ganze Landstriche dauerhaft verwüstet und Tausende Menschen aus ihren Dörfern jagt, mir Hausfriedensbruch vorwirft.“
Den drei anderen Aktivisten wird der Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vorgeworfen, indem sie eine Demonstration auf sowie an einer Brücke der Autobahn A61 durchführten, die ebenfalls nach Plänen der NRW-Landesregierung und RWE dem Tagebau weichen soll und bereits jetzt entlang der Abbruchkante verläuft. Um diese Demonstration zu beenden, hat die Polizei die Autobahn beidseitig gesperrt, was den übrigen EndeGelände AktivistInnen die sichere Passierung der Autobahn ermöglichte.

Das aktuelle Versagen der Bundesregierung, einen nationalen Klimaschutzplan nach den Beschlüssen des UN-Klimagipfels in Paris letzten Jahres aufzusetzen, zeigt deutlich, dass man sich beim Klimaschutz nicht auf die Politik verlassen kann.
Bundesumweltministerin Hendricks kann beim aktuell stattfindenden Klimagipfel in Marrakesch keine konkreten Zahlen vorlegen, wie Deutschland einen Teil dazu beitrage soll, den globalen Temperaturanstieg auf maximal 2°C zu begrenzen, nachdem der Filz aus Gewerkschaften und Industrieverbänden Hendricks Plan zu einem schwammigen Wunschzettel aushöhlten. So wurde beispielsweise die Kohleausstiegskommission, welche den Kohleausstieg bis 2030 umsetzen soll, was zwingend nötig ist, um den bereits von der Bundesregierung ratifizierten Beschluss aus Paris umzusetzen, umbenannt in „Kommission Klimaschutz, Wachstum, Strukturwandel und Vollendung der Energiewende“, wobei weder 2030, noch der „Kohleausstieg“ genannt werden.
„Für Politiker mag es eine Blamage sein, doch für sehr viele Menschen weltweit geht es um die Existenz und zeigt auf, dass Aktionen wie Ende Gelände zwingend nötig sind, um die Lebensgrundlagen auf unserem Planeten zu erhalten.“, so einer der Aktivisten.

Wir, die Angeklagten werden uns nicht aburteilen lassen, sondern uns offensiv gegen die Vorwürfe vor Gericht wehren. Die Prozesse finden öffentlich im Amtsgericht Erkelenz statt:
15.11.2016 10:50 Sitzungssaal 1.02 – Hausfriedensbruch
16.11.2016 9:00 Sitzungssaal 1.02 – Versuchter gefährlicher Eingriff
in den Straßenverkehr

Solidaritätskundgebung in Berlin:

Liebe Alle,
Ende Gelände hat 2015 und 2016 mit massenhaften Aktionen des zivilen
Ungehorsams Braunkohle-Tagebaue im Rheinland und der Lausitz blockiert.
Mehrere Tausend Menschen haben sich für den sofortigen Kohleausstieg und
das Ende des fossilen Kapitalismus eingesetzt. Mit Erfolg: Der
Kohleausstieg ist kein Tabuthema mehr und die Klimabewegung wächst.
Aber diese Aktionen sind noch nicht vorbei: RWE, Polizei und
Staatsanwaltschaft versuchen die Bewegung zu kriminalisieren. Einige
Menschen sind nun mit Gerichtsverhandlungen wegen „Hausfriedensbruchs“,
„Landfriedensbruchs“ oder „versuchten gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr“ konfrontiert.

Es trifft einzelne, aber gemeint sind wir alle.

Am Dienstag, den 15.11. findet in Erkelenz (NRW) ein Prozess gegen
einen Berliner Aktivisten im Kontext der Ende-Gelände-Aktion 2015 statt.
Zeitgleich zur Verhandlung werden wir uns in Berlin an diesem Tag um
10:30 Uhr vor der Landesvertretung Nordrhein-Westfalens in der
Hiroshimastraße 12 versammeln (fußläufig erreichbar von U
Nollendorfplatz
bzw. S+U Potsdamer Platz). Dort werden wir uns auf einer
Solidaritätskundgebung gegen die Kriminalisierung des notwendigen
Protests stellen und gemeinsam den Ausgang des Prozesses verfolgen.

Bringt Freund*innen, Kolleg*innen, Mitbewohnis und Familie mit und
lasst uns deutlich machen, dass Klimaschutz kein Verbrechen ist, unsere
Interventionen notwendig sind und wir niemanden allein lassen.

Gemeinsam sind wir stark!

Wir sehen uns am Di, 15.11. um 10:30 bei der Hiroshimastr. 12

Ende Gelände Berlin