Pressmitteilung der Soligruppe.
Hauptverhandlung am OLG Köln zur Baggerbesetzung im Kontext Lützerath: Kein Hausfriedensbruch – RWE-Schreiben wirft Fragen zur Strafverfolgung auf
Am Morgen des 24. März 2026 fand vor dem Oberlandesgericht Köln die mündliche Hauptverhandlung wegen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit den Protesten um Lützerath statt. Der Vorwurf: Der Angeklagte soll Anfang 2023 gemeinsam mit sieben weiteren Personen in den Tagebau Hambach der RWE Power aG eingedrungen und auf einen Kohlebagger geklettert sein, um dort mit einem großen Banner gegen den zeitgleichen Abriss des bedrohten Dorfes zu protestieren. Weiterlesen