Heute Freispruch in Grevenbroich

Hier ein kleiner Bericht zur Gerichtsverhandlung heute wegen einer Baggerblockade am 01.10.2021 im Tagbau Garzweiler vor dem Amtsgericht Grevenbroich mit dem Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs:

Verhandelnder Richter war Piontek. Die Laienverteidigung wurde ohne Antrag direkt zugelassen. Der Zeuge P. wurde zuerst vernommen, Arbeiter bei RWE und dort zuständig für die Umfriedung. Auf die Frage des Richters nach der Umfriedung des Tagebaus Garzweiler II wurde durch den Zeugen die Unterlagen, die die Umfriedung dokumentieren soll, vorgelegt. Diese beinhalteten Dokumentationen zum Zustand der Umfriedung vom 03.08, 13.08, 15.08 und in den Monaten Oktober, November, Dezember. Die Kontrollen im August hatten im Vorfeld des Kultur ohne Kohle Festivals in Lützi stattgefunden. Weiterlesen

Prozess um Hausbesetzung in Lützerath

Im Jahr 2020, am 07.05. besetzten 16 Aktivist*innen ein leerstehendes Haus in Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier, welches samt des Dorfes in der Kohlegrube Garzweiler verschwinden soll. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat nun das Verfahren gegen einige der Hausbesetzer*innen eröffnet, welche im Gegensatz zur Regierung, konkrete Maßnahmen gegen Wohnraummangel und zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen.

Mehr Infos zum Prozess, der am 2.5.2023 um 12:30 Uhr und 16.5.2023 um 10 Uhr am Amtsgericht Erkelenz stattfindet, findet ihr hier.

Campen gegen Haft und Kohlekraft 12-16.5. Grevenbroich

Während die Kohle unter Lützerath abgebaggert wird, laufen zahlreiche Verfahren gegen Menschen, die sich gegen die Verfeuerung von Braunkohle zur Wehr setzen. Etliche Prozesse stehen am Amtsgericht in Grevenbroich an, einer kleinen Stadt direkt neben dem Kohlekraftwerk Neurath, dem zweitgrößten in Europa. Wir laden euch deshalb jetzt ein mit uns in Grevenbroich zu Campen – vom 12.-16.Mai 2023 – gegen Haft und Kohlekraft!

Den Zeitpunkt haben wir uns ausgesucht, weil am Mo, 15. Mai um 11 Uhr erneut ein Prozess wegen der Aktion #BlockNeurath ansteht. Parallel zur COP hatten im November 2021 etliche Aktivist*innen mit Ankettaktionen auf den Schienen dafür gesorgt, dass das Kraftwerk mangels Kohlelieferungen gedrosselt werden musste und so zwischen 5000 und 22000 Tonnen CO2 gespart. Angeklagt für die Aktion sind 4 Personen, ein*e davon wurde im April vom Amtsgericht Grevenbroich zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ verurteilt. Berufung gegen das Urteil ist eingelegt. Trotzdem ist das eine skandalös hohe Strafe – deshalb tragen wir unseren Protest mit dem Camp direkt in die RWE-Hochburg Grevenbroich. Weiterlesen

Gerichtsprozess Grevenbroich 27.04 wegen Baggerblockade

Amtsgericht Grevenbroich 27.04, 11:00

Wie wir alles wissen ist die Klimakrise real, Schon heute sterben tagtäglich Menschen an ihren folgen, während die scheinbar unaufhaltbare Maschinerie der Zerstörung sich schneller und schneller dreht. Richtung Klimaschutz gibt es keine Erfolge, dafür nimmt die Repression gegen Klimaaktivist*innen massiv zu.

So hat das Gericht Grevenbroich vor wenigen Tagen Menschen zu 9 Monaten Hafstrafen ohne Bewährung verurteilt, da sie 2021 das Kraftwerk lahmlegten um ein klares Zeichen gegen fossile Energien zu setzten. Wegen des Urteils sind wir immer noch wütend und fassungslos.

Am 27.04 gibt es vor dem gleichen Gericht nun eine Verhandlung zu einer Baggerblockade in Garzweiler II. Bei der Verhandlung steht keine Hafstrafe im Raum. Doch wir wissen, jede Form der Repression gehört verhindert. Wir finden es wichtiger den je, dem Gericht zu zeigen, dass wir zusammenstehen und uns nicht einschüchtern und kriminalisieren lassen – vor allem vor dem Hintergrund dieser völlig eskalierenden Repression.

Kommt am 27.04 11:00 gerne zur solidarischen Prozessbegleitung und seid mit uns präsent und laut im Gerichtssal- kreative Publikumsideen willkommen 🙂 Weiterlesen

Statement: Haftstrafe wegen Kohlekraftwerksblockade – ein Signal gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung

Wir veröffentlichen das folgende Statement von den Block Neurath 4, also den vier Personen die gerade in einzelnen Prozessen in Grevenbroich und Bergheim für die Block Neurath Aktion angeklagt werden.

Am 3. April 2023 wurde ein*e von uns verurteilt für die Blockade des Kohlekraftwerks Neurath, zu einer Haftstrafe von 9 Monaten, ohne Bewährung.

Ein Signal

Auch für uns ist das Urteil hart, weit jenseits von allem, womit wir gerechnet haben oder womit vergleichbare Aktionen in der Vergangenheit bestraft wurden. Bisherige Ankettaktionen gegen Atomtransporte oder Kohlezüge endeten mit Verurteilungen zu Geldstrafen, etliche Verfahren wurden auch mit und ohne Auflagen eingestellt. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung ist eingelegt und wir wissen natürlich nicht wie das Landgericht entscheidet – es kann einige Zeit dauern, bis es dort zur Wiederholung des Prozesse kommt. Trotzdem sendet das Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich (Richterin Zieschang) ein eindeutiges Signal an uns, aber auch an alle anderen, die für Klimagerechtigkeit kämpfen, weil es die Regierungen und Konzerne eben nicht tun. Es reiht sich ein in die harte Repression, die es in den letzten Monaten auch gegen andere Aktive gab, zum Beispiel die Hausdurchsuchungen und Präventivhaft für die Aktiven der letzten Generation oder auch die Inhaftierung von Kohlekraftwerksblockierer*innen und Wald- und Dorfverteidiger*innen. Dazu gehört auch, dass Medien und ein namhafter Rechtsprofessor es für Notwehr halten, wenn Autofahrer*innen selbst die Fahrbahn räumen, auch wenn sie dabei Menschen verletzen.

Wir sind keine Held*innen, sondern einfach Menschen wie ihr auch. Wir haben auch Angst und uns schreckt die Vorstellung von Knast, denn weil wir die Freiheit lieben, hassen wir es auch eingesperrt zu sein. Wir haben uns nur entschieden, uns von dieser Angst nicht beherrschen zu lassen, weil es wichtigeres gibt. Und wir fordern euch weiterhin und trotz alledem auf: Lasst euch nicht entmutigen, seid weiter aktiv, blockiert Kohle- und Gaskraftwerke und allen anderen Scheiß, der unser Klima zerstört. Sucht euch passende Aktionsformen, das können auch andere als unsere sein. Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft hieß es zum rechtfertigenden Notstand, dass die Blockade des Kohlekraftwerks nicht dauerhaft CO2-Ausstoß verhindern würde. Das klingt fast so, als würde sie meinen, es in die Luft zu sprengen wäre sinnvoller. Aber manchmal kann es auch mutiger und genau das richtige sein, in einer Baunkohlestadt einfach nur Flyer zu verteilen oder Position zu beziehen. Weiterlesen

Neun Monate Gefängnis ohne Bewährung für die Blockade des größten Braunkohlekraftwerks im Rheinland

Das Amtsgericht Grevenbroich hat heute ein*e Aktivist*in wegen der Blockade des Kraftwerks Neurath im November 2021 zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. (HintergrundStatement aller BlockNeurath-Angeklagten zum Urteil)
Die angeklagte Person E. war heute Morgen von der Polizei nicht aufgegriffen worden, erklärte die Pressesprecherin des Amtsgerichts vor Beginn der Verhandlung. Wenig später erschien die gesuchte Person angekettet an eine Freundin vor dem Justizgebäude und verlangte, in den Gerichtssaal mit der Begleiterin eingelassen zu werden. „Angeklagt ist zwar eine Person, aber gemeint sind mit diesem Prozess doch wir alle, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen. Wir sollen abgeschreckt werden. Um zu zeigen, dass das nicht funktioniert und wir solidarisch zusammenstehen, haben wir entschieden, dass die angeklagte Person, wenn dann nur mit mir zusammen auf der Anklagebank sitzt“ erklärte sie. Erst auf persönliche Intervention der Richterin durfte das Duo die Einlasskontrolle passieren und auf der Anklagebank neben der Laienverteidigung Platz nehmen.

Bevor Amtsrichterin Zieschang die Beweisaufnahme schloss,wurde ein Befangenheitsantrag als unbegründet abgelehnt.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer acht Monate Haft ohne Bewährung, weil wegen der Blockade der Kohlebahn, ein 600-MW-Block komplett vom Netz genommen werden und ein weiterer gedrosselt werden musste. Dadurch sei ein Schaden in Höhe von 1,419 Millionen Euro, mindestens aber in einem großen sechsstelligen Bereich entstanden und der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe erfüllt. Die Aktion habe nämlich nicht zur Ersparnis von CO2-Emmissionen geführt, wie von der Verteidigung im Prozess dargelegt, denn der Strom sei von anderen Anbietern eingekauft worden, erklärte die Staatsanwältin der staunenden Zuhörerschaft. Außerdem habe die angeklagte Person sich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, weil die Person mit Hammer und Meißel aus dem Lock-On befreit werden musste und so die Arbeit der Polizei behindert habe. Da die angeklagte Person diese „politisch motivierte Symboltat“ vor Gericht mit gerechtfertigt habe und deshalb davon auszugehen sei, dass sie weitere Straftaten begehen würde, könne die Haftstrafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zwischenzeitlich rollten zwei Rollifahrer*innen in den Gerichtssaal. „Klima schützen ist kein Verbrechen“ prangte auf einem selbstgemalten Blatt, das an dem Rollstuhl befestigt war.

Die Verteidigung, die an den vorherigen Prozesstagen zahlreiche Beweisanträge zur Notwendigkeit des Widerstandes im Angesicht der Klimakrise gestellt hatte, forderte Freispruch und berief sich auf den übergesetzlichen Notstand. Schließlich seien der Gesellschaft durch die Aktion keinerlei Schaden, sondern Nutzen entstanden. In Anbetracht der fortschreitenden Klimakrise sei das Strafrecht keine adäquate Antwort darauf.

Die angeklagte Person zeigte sich davon unbeeindruckt. Sie könne das Plädoyer der Staatsanwältin nicht ernst nehmen. Menschen, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen, handelten im Interesse aller, erklärte mensch in einem kurzen Schlusswort (Letztes Wort als pdf zum Nachlesen). Doch auch in Lützerath sei von Gewalt gesprochen, nur weil sich Menschen aktiv gegen den Abbau der Braunkohle zur Wehr gesetzt haben, tatsächlich sei die Gewalt jedoch meist von der Polizei ausgegangen.

Die Richterin toppte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft noch und verhängte 9 Monate ohne Bewährung. Es läge keine günstige Sozialprognose vor, weil Wiederholungsgefahr bestehe. Es gäbe kein Recht auf Widerstand, statt Straftaten zu begehen hätte die angeklagte Person alle legalen Mittel ausschöpfen müssen. Wenn sie straffrei bliebe, liefe das auf eine Selbstaufgabe des Rechtsstaats hinaus, begründete die Richterin ihr Urteil, was im Zuhörerraum für lautstarken Protest sorgte.

Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich – es geht dann also irgendwann am Landgericht weiter. Gegen eine weitere Person, die auch in dem BlockNeurath-Kontext angeklagt ist, soll am 15.5. verhandelt werden.

 

„Wer hält wen zum Narren?“ Gericht in Grevenbroich gegen angekettete Klimaaktivisti

Das Amtsgericht in Grevenbroich verhandelt nun schon am 6.
Verhandlungstag gegen eine Person, der vorgeworfen wird sich im Rahmen
der Aktion „Block Neurath“ an Gleise gekettet zu haben, um Kohlezüge zu
blockieren. Der Prozess verläuft ungewohnt, heute muss sich das Gericht
mit einer erneuten Ankettaktion beschäftigen: Die angeklagte Person E.
und eine weitere Unterstützungsperson T. haben sich aneinander gekettet
und können so nur gemeinsam in den Gerichtssaal gebracht werden.

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