
💥📆SAVE THE DATE ! Vor fünf Jahren haben einige Aktivisti mit der Aktion „BlockNeurath“ die Kohlezufuhr zum Kraftwerk Neurath blockiert und während der damaligen Weltklimakonferenz gezeigt: Wir reden nicht nur, sondern handeln!
⚖️💸RWE behauptet, dass durch diese Aktion ein Millionenschaden entstanden sei, den sie nun versuchen von den Aktivist*innen einzuklagen. 🔥Doch wir finden: RWE soll stattdessen ihre eigene Zeche zahlen und für die mitverursachten Klimaschäden vom Ahrtal bis nach Nepal aufkommen! Wir zahlen nichts!
Nach über einem Jahr schriftlichem Hin- und Her zwischen den Anwältis beider Parteien wird die Schadensersatzklage nun am 13. November 2026 am Landgericht Mönchengladbach verhandelt.
⁉️Wie das Verfahren ausgehen wird, ist gerade noch offen. Es wird also mal wieder spannend – Also tragt euch den Termin schon mal in eure Kalender ein und kommt vorbei!
📆⚖️13.11. Landgericht Mönchengladbach
📢 9 Uhr Kundgebung mit Pressekonferenz
⏰10 Uhr Prozessbeginn
🥗🍛Nach dem Prozess gibts Küfa- Essen für alle !

Pressmitteilung der Soligruppe.
Im Prozess wegen der Blockade des Kraftwerks Neurath im November 2021 sprach das Landgericht Mönchengladbach heute nach 10 Verhandlungstagen das Urteil. Die Klimaaktivistin wurde wegen Störung öffentlicher Betriebe zu einer Geldstrafe von hundert Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Grevenbroich hatte in erster Instanz eine Haftstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung verhängt. Das Landgericht folgte in seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die gefordert hatte, die Berufung zurückzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft hat anscheinend noch nicht genug. Nach 2 erfolgreichen Freisprüchen in Prozessen rund um die Baggerbesetzung in Hambach wärend der Lütziräumung (Prozessberichte:
Am 6. Januar ging der dritte Block Neurath Prozess in den 9. Verhandlungstag, kam aber immer noch nicht zum Ende und wird am Di, 20.1. um 13:30 Uhr fortgesetzt. Nachdem alle durch die Einlasskontrollen waren, verkündete der Richter, dass auch die am letzten Verhandlungstag gestellten Beweisanträge alle abgelehnt wurden, unter anderem weil es keine dem Beweis zugängliche Tatsache wäre, dass Protest wirksam, aber Mitarbeit in Parteien allein nichts bringen würde – wenig überraschend. Dann wurde noch geschaut, ob die Angeklagte Vorstrafen habe und festgestellt, dass alle damit einverstanden waren, den RWE-Rechenkünstler zur Schadenshöhe nicht anzuhören. Das Gericht hatte bereits angekündigt, diese für irrelevant zu halten.
Am 16. und 17.12.2025 gab es zwei weitere kurze Verhandlungstage im 
Der dritte Berufungsprozess zu