Block Neurath: Verurteilt werden wir sowieso

Am heutigen Montag, den 20.03.2023, um 8 Uhr soll am Amtsgericht Grevenbroich der fünfte Verhandlungstag wegen einer Schienenblockade am Kraftwerk Neurath im November 2021 gegen eine Person der Klimagerechtigkeitsbewegung stattfinden. Sie selbst und ihre Unterstützer*innen sind jedoch gar nicht vor Ort. Nachdem die Person am vierten Verhandlungstag krankheitsbedingt gefehlt hatte, machte das Gericht in der neuen Ladung deutlich, dass es die Verhandlung auch in Abwesenheit der angeklagten Person zu Ende bringen werde. Für uns ist daher klar: Es ist egal, ob wir anwesend sind oder nicht, verurteilt werden wir sowieso. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Folgen, die die Braunkohleverbrennung für die Menschen in der Region, aber auch für das Weltklima und damit auch für Menschen im Globalen Süden hat, findet im Rahmen einer Gerichtsverhandlung nicht statt. Weiterlesen

BlockNeurath: Viel Diskussion ums Klettern, wenig Prozess

Long story short: Nachdem es am Montag, den 13.02.23 auf dem Marktplatz in Grevenbroich einen größeren Aufruhr aufgrund einer Kletteraktion in zwei Bäumen gegeben hatte, wurde die Verhandlung am 14.02. nach nur einer halben Stunde erneut vertagt – auf den 07.03., 13:00 Uhr.

Der 13.02.23 war ein frühlingshafter, sonniger Tag, wahrscheinlich der erste in diesem Jahr. Viele Menschen waren draußen unterwegs, aßen Eis, saßen in Cafés. Perfekte Bedingungen also, um in einer kleinen Stadt wie Grevenbroich eine Kletteraktion zu veranstalten und das Stadtgespräch auf die Probleme von Braunkohleabbau und den am nächsten Tag stattfindenden Prozess gegen ein Klimaaktivisti zu lenken. Zwei von uns erkletterten je einen Baum auf dem Marktplatz, dem Dreh- und Angelpunkt der Grevenbroicher Fußzone. Das war zumindest der Plan, denn eine Person wurde gleich zu Beginn von einer Ordnungsamt-Person am Hochklettern gehindert, indem ihr Fuß festgehalten wurde. Hinweise auf die Gefahr eines Hängetraumas wurden einfach ignoriert und so verweilten Kletterli und Ordnungsamt-Mensch für etwa eine halbe Stunde in derselben Position.

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BlockNeurath: Fortsetzung des Prozesses auf vielen Ebenen

Mahnwache vor dem Gericht in Grevenbroich mit Menschen, Transparenten und Pavillion. Im Baum ist oben eine Person mit Transparent "Stop all fossil fuels"Am 31.01. fand am Amtsgericht in Grevenbroich der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen die erste angeklagte Person aus der BlockNeurath-Aktion statt. Auch an diesem Tag kam es nicht zu einer Verurteilung, sondern einer weiteren Vertagung auf den 14.02. um 13:15 Uhr. Auch hier wieder die herzliche Einladung, den Prozess solidarisch zu unterstützen, vorbeizukommen oder anderswo Aktionen gegen Kohle, Gas, Autobahnen und all die anderen Probleme zu machen!

Am ersten Verhandlungstag sah sich die Richterin, die keine Pausen gewährte, essentielle Vorschriften der Strafprozessordnung missachtete, die angeklagte Person immer wieder missgenderte und insgesamt einen eher herablassenden Umgang mit der angeklagten Person und deren Verteidigung pflegte, immer wieder mit Beanstandungen, Widerworten, Reinrufen aus dem Publikum und letztendlich einem Befangenheitsantrag konfrontiert. Offenbar änderte sie in der Zwischenzeit ihre Strategie, denn am 31.01. machte sie gleich zu Beginn eine 15-minütige Pause, um über eine weitere Beanstandung zu entscheiden. Diese enthielt u.a. eine Beschwerde darüber, dass Assistenzpersonen als Besucher*innen gezählt wurden, obwohl in dem Saal bei dem großen Presseaufgebot ohnehin viel zu wenig Sitzplätze für interessiertes Publikum zur Verfügung stehen. Weiterlesen

Erste Verhandlung wegen BlockNeurath – weiter geht‘s am 31.1.23

Bereits vor Beginn des Prozesses trafen sich viele Unterstützer*innen vor dem Gericht zum gemeinsamen Frühstück. Auch einige Pressevertreter*innen waren anwesend, die mit Interviews versorgt wurden. Mit zahlreichen Transpis wurde außerdem der schmale Platz vor dem Gericht verschönert, auch die direkt gegenüberliegende Polizeiwache erhielt eine kleine Verbesserung ihrer langweilig-grauen Erscheinung.

Um 10.30 Uhr begann der Einlass ins Gerichtsgebäude mit Durchleuchtung der Taschen und Abgabe von Notebooks und Smartphones für Besucher*innen. Personalien mussten nicht angegeben werden, allerdings waren auch nur zehn Besucher*innen zugelassen, darüber hinaus fünf Pressevertreter*innen. Weiterlesen

Gute Nachrichten – Ende Gelände 2015 war kein Hausfriedensbruch

Es gibt gute Nachrichten. Nachdem es im Juni drei Freisprüche wegen Hausfriedensbruch im Rahmen von Ende Gelände 2015 vor dem Amtsgericht Grevenbroich gab, hat die Staatsanwaltschaft nun ihre Einsprüche gegen die Urteile zurück gezogen. Nach mehr als sechs Montagen gelangte die Staatsanwaltschaft in einer rechtlichen Prüfung auch zu dem Ergebnis, dass der Tagebau nicht vollständig umfriedet war und daher kein Hausfriedensbruch vorliegt (Zeitungsartikel). Ein RWE-Mitarbeiter hatte dies in den Prozessen in Grevenbroich ausgesagt. Damit können alle, die 2015 im Tagebau Garzweiler waren aufatmen: Eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch kommt nicht mehr in Frage.

Trotzdem bleibt natürlich zu kritisieren, dass die Staatsanwaltschaft diese an sich eindeutige Tatsache über weitere Monate verschleppt hat um die Verfahren während der neuen Aktionen im Rheinland weiter laufen zu lassen – vermutlich zur Einschüchterung von Aktivist*innen. Wegen Ende Gelände 2015 laufen aber außerdem noch zivilrechtliche Verfahren sowie Anklagen wegen Landfriedesnbruch und Widerstand gegen einzelne Betroffene. Unterstützt auch die bei ihren Prozessen!

Report from the court in Erkelenz, 16th of May

On May 16, 2017, I was in court, charged with Landfriedensbruch as part of Ende Gelände 2015, for which I had been given a written verdict in April 2016.

I don’t remember the name of the judge (male) nor the prosecutor (female). The judge, I was told, is involved in many of the cases revolving around EG 2015, and takes a critical attitude towards RWE and mining in the area.

I was second out of two cases about Landfriedensbruch against two Danish women.

As with the first case, the prosecutor had not read the case report, nor cared to prepare any kind of prosecution against me. The only question she asked the five witnesses (male policemen, age 26-34), was if they recognised me – which noone did. Nonetheless, the first witness spent a lot of energy emphasizing that if there was a report/kurzberichtung available, then I must be guilty in something – even if he or his collegues could not remember having seen me do anything illegal, or remember me at all. The last witness stayed after his testimony and was there for the dropping of the charges (einstellung). He became furious and yelled at the judge and the prosecutor to do a better job and at the defense lawyer that he was defending professional activists (Berufsaktivisten) and should be ashamed of himself. The judge remarked that now the police had received a lot of extra resources so maybe next time they would be able to write better and more fulfilling reports.

During my case, there was doubt about whether the one picture (at the station, several were taken from different angles and of tatoos etc.)
that was in the file of poor quality, was actually a picture of me. In the end, the prosecutor, the judge and my defense lawyer decided that it was me on behalf of my nose piercing, but before that happened, the prosecutor blaimed the witness (the last I think) for mixing up details of contact information, date of birth etc and stated several times that she had a big problem with not being sure if I was acutally the correct person to prosecute. There was no mentioning of any problems with me having given wrong information to the police during the questioning of me (which they did with poor English and google translate).

The charges were dropped due to lack of information about what I had actually done before being arrested.

3 x Freispruch in Grevenbroich

Am 1.6. gab es drei Freisprüche wegen Ende Geände Aktionen vom Amtsgericht Grevenbroich. Hier die Pressemitteilung zum Verfahren.

„Weltklima bleibt unverhandelbar“

+ drei Freisprüche in drei Verfahren für Klima-Aktivistinnen in Grevenbroich + Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen Freisprüche
in Erkelenz eingelegt +

Grevenbroich, 01.06.2017.Am heutigen Donnerstag hat das Amtsgericht Grevenbroich drei Aktivist*innen freigesprochen, die sich im August 2015 an der Aktion Ende Gelände beteiligt haben sollen. Ihnen wurde jeweils Hausfriedensbruch vorgeworfen. Mit diesen Freisprüchen bleibt die Bilanz vor Gericht für das Bündnis erfreulich.

Vor dem Amtsgericht wurden heute ingesamt drei Fälle verhandelt. Im allen drei Fällen war, wie bereits in Erkelenz vor einigen Wochen, der Tagebauleiter vom Tagebau Garzweiler als Zeuge geladen. Er sagte erneut aus, dass aus seiner Sicht keine durchgehende Umfriedung des Geländes vorliegt. So plädierten Verteidigung und Staatsanwaltschaft in allen Verfahren einmütig auf Freispruch. Das Urteil der Richterin lautete entsprechend auch so.
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Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach?

Bericht von einem Prozess in Grevenbroich am 11.5.2017

Nach dem vermutlich ‚bahnbrechenden‘ Urteil des Amtsgerichts in Erkelenz, in dem ein Freispruch in Sachen Hausfriedensbruch wegen mangelnder Umzäunung gegeben werden musste, war mensch natürlich sehr gespannt, wie das nächste Gericht, in einer anderen Stadt, sich dazu verhalten würde.
Um es vorweg zu nehmen: Zum Freispruch fehlte der vorsitzenden Richterin der Mut und zum Zurückziehen der Anklage der Staatsanwältin wohl die Erfahrung.
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AG Erkelenz spricht Strohsack-Aktivistin vom Landfriedensbruch frei

Pressemitteilung 4.4.2017
Ende Gelände

Freispruch für Ende Gelände-Aktivistin ++ Erstes Urteil in Strafrechtsprozessen ++ Selbst Staatsanwältin plädiert auf Freispruch

Erkelenz, 4.4.17. Am Ende der Verhandlung zum Vorwurf des Landfriedensbruches bei den Ende Gelände-Aktionen im Rheinland 2015 stand für die Aktivistin der Freispruch. Schon am ersten Verhandlungstag für die Aktivistin im Oktober war deutlich geworden, dass der ursprüngliche Vorwurf „Landfriedensbruch“ nicht aufrecht erhalten werden konnte. Darum war die Anklage in „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ abgeändert worden. Der Aktivistin wurde vorgeworfen, einen Strohsack mitgeführt zu haben und darum „passiv bewaffnet“ gewesen zu sein. Doch nach dem Beweisantrag der Verteidigung zog die Staatsanwältin diese Anklage heute zurück. mehr

Weitere Prozesse gegen Ende Gelände 2015