Landgericht Mönchengladbach: Viele Anträge und eine Überraschung

Gleich zu Beginn des neuen Jahrs ging es weiter im Berufungsprozess wegen der Blockade des Kohlekraftwerks Neurath im November 2021. Auch am 6. Verhandlungstag war die Stimmung vor Gericht super. Obwohl es sicher besseres gibt, als das neue Jahr gleich mit einem Gerichtsprozess zu beginnen und das Wetter wirklich mies war, hatten sich viele Menschen solidarisch bei der Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude versammelt. Beim Eingang gabs wie im letzten Jahr auch wieder exzessive Einlasskontrollen im Doppelpack, inklusive ungewollter Ganzkörpermassage im Separée (unten) und oben vor dem Gerichtssaal nochmals eher öffentlich während der Perso kopiert wurde. Zu Beginn der Verhandlung gab es gleich eine Überraschung: Die Staatsanwaltschaft zog die Berufung zurück, die sie wegen des Freispruchs beim Tatbestand Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in erster Instanz am Amtsgericht Grevenbroich eingelegt hatte. Die Vermutung, dass dies deshalb gemacht wurde, weil die Staatsanwaltschaft sich die Blöße eines erneuten Freispruchs nicht geben wollte, liegt nahe. Es bleibt also nur noch der Vorwurf der Störung öffentlicher Betriebe, was jedoch noch kein Grund ist sich zu früh zu freuen, denn auch in Mönchengladbach gilt: Gerichte und ihre Urteile sind und bleiben willkürlich.

Innerhalb der nächsten dreieinhalb Stunden der Verhandlung wurden dann die noch fehlenden 37 der insgesamt 62 Beweisanträge gestellt und deutlich gemacht, dass die Blockade des Kraftwerks Neurath nach Paragraph 34 StGB „Rechtfertigender Notstand“ gerechtfertigt war und es keine milderen Mittel gegeben hätte, um die tatsächliche Gefahr für das Leben zahlreicher Menschen die durch das Kraftwerk und die Verbrennung der Kohle und die dadurch verursachten Folgen der Klimakatastrophe abzuwenden. Kurz gesagt es wurde gezeigt: Direkte Aktionen sind und bleiben notwendig, um effektiv für Klimagerechtigkeit zu kämpfen.

Hierbei wurde die ursprünglich bis 11 Uhr angesetzte Frist zum Verlesen der Anträge immer wieder im Stundentakt von der Richterin verlängert, bis wirklich alle Beweisanträge vorgelesen waren. Danach gab es eine Stunde Pause in der sich die Kammer zurückzog um über die Beweisanträge zu entscheiden.

Nicht wirklich verwunderlich war, dass alle Beweisanträge abgelehnt wurden, entweder da sie für bedeutungslos, ungeeignet oder auch für bereits erhoben befunden wurden. In einen Tempo, das Mitschreiben fast unmöglich machte, ratterte die Richterin das dreiseitige Dokument über die Ablehnungen herunter.  Allerdings wurde bei vielen zusätzlich angemerkt, dass es sich um Rechtsfragen handeln würde, sprich dies vom Gericht entschieden werden müsste. Zum Beispiel in Bezug auf einige Anträge die auf rechtfertigenden Notstand hin argumentieren, wurde anerkannt, dass immerhin Zweifel beständen, ob beispielsweise die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens mit den deutschen Klimazielen und den bisher dazu von der Regierung getroffenen Maßnahmen erreicht werden können und dass unzureichender Klimaschutz durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Ob aber deshalb wegen der Emissionen des Kraftwerk Neuraths eine Notstandlage bestände, sei eben eine Rechtsfrage.

Wie dieses Gericht zu dieser und allen weiteren Rechtfragen steht, stellt sich dann wohl am nächsten und wahrscheinlich letzten Termin am 12.01. heraus. Es gibt dann ggf. nochmal weitere Beweisanträge, denn die Beweisaufnahme ist noch nicht geschlossen, Plädoyers, ein letztes Wort der angeklagten Person und ein Urteil.

Los geht’s um 9 Uhr mit der Kundgebung, der Prozess startet um 9:30 Uhr. Kommt vorbei und seid solidarisch. Wie bisher auch sind kreative, ungehorsame oder lustige Aktionen im und ums Gericht explizit erwünscht.

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