Unterlassungserklärungen

Was ist überhaupt eine UE?

Die vielen Menschen bekannten Vorladungen, Strafprozesse, Tagessätze etc. (in Bezug auf <Nötigung, Vermummung, usw.) gehören zum Strafrecht. UEs hingegen sind ein Teil des Zivilrechts, das heißt, es ist eine Privatperson oder eine Firma, die ihre Ansprüche geltend machen will. Es kann gegen eine Person zugleich strafrechtlich und zivilrechtlich vorgegangen werden, wenn eine Straftat auf Privatgelände begangen worden sein soll. Es sind jedoch weitestgehend unabhängig voneinander laufende Prozesse.
Mit den UEs erhofft sich also RWE, viele Personen, deren Personalien bekannt sind, dazu zu bekommen per Unterschrift einzuwilligen ihr Gelände nicht noch einmal zu betreten –ansonsten würde es zu Klagen bzw. Zahlung hoher Geldsummen aufgrund Nicht-Einhaltung des„Vertrags“, den die UE darstellt, kommen.

Möglichkeiten zu reagieren

a) Menschen unterschreiben die gesamte UE.

Wir wollen Menschen ermutigen zu unterschreiben, wenn sie ihren politischen Schwerpunkt woanders setzen möchten. Menschen, die unterschrieben haben, sind dennoch ganz klar weiterhin Teil des Widerstandes und es gibt diverse mögliche Aktionsorte, die die UE nicht betrifft, sowie andere Möglichkeiten, sich einzubringen.

b) Menschen unterschreiben die UE abgeändert.

Wir wollen Menschen ermutigen, abgeändert zu unterschreiben, wenn sie versuchen möchten, auszutesten, ob sich RWE darauf einlässt, dass wir nur eingeschränkt unterschreiben. (Update dazu: Momentan reicht RWE allerdings Klagen gegen Menschen ein, die abgeändert unterschrieben haben.)

>c) Menschen unterschreiben die UE nicht.

Wir wollen Menschen ermutigen, die UE nicht zu unterschreiben, wenn sie sich der
Konsequenzen (z.B. einer möglichen kostspieligen Klage) voll bewusst sind und bereit sind, diese (solidarisch unterstützt) zu tragen. Eine Umgangsmöglichkeit mit den Kosten wäre auch eine Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) abzugeben und dauerhaft mit wenig Geld zu leben um die hohen Kosten von Gericht und RWE-Anwält*innen nicht tragen zu müssen.

Unterlassungsklage durch RWE

Haben Menschen die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, kann RWE vor Gericht auf Unterlassung klagen. Hat mensch eine derartige Klage einmal erhalten, dann betragen die Kosten minimal 2300€, oder bis zu 10 000€, wenn das Gericht urteilt dass alle Punkte der Klage anerkannt werden müssen (die Kosten kommen u.a. durch Gerichtskosten und Anwält*innenkosten beider Seiten zustande – am Landgericht besteht Anwält*innenzwang).

In der Vergangenheit waren allerdings Streitwertbeschwerden schon erfolgreich, sodass die Kosten gedrückt werden konnten.

Wir haben gesehen, dass RWE gegen einzelne Aktivist*innen die Klagen durchgezogen hat, aber bei weitem nicht gegen alle. Es bleibt also nach wie vor willkürlich, wie vorgegangen wird. Mit Stand 2023 hat die Anzahl der verlangten Unterlassungserklärungen mit den Jahren doch eher nachgelassen.

Kampagne „Untenlassen“

Anlässlich der bereits laufenden Klagen gegen Aktivist*innen der Kleingruppenaktion im
Dezember 2015 und vorrausschauend, dass es auch im Zusammenhang mit Ende Gelände zu Klagewellen im größeren Stile kommen könnte, startete im Februar die Kampagne „Untenlassen!“ (Kohle im Boden lassen statt Protest unterlassen).
Diese hat zum Ziel, zum einen Öffentlichkeitsarbeit zu dieser unangemessenen Form der Repression zu leisten, aber auch finanzielle Mittel zu sammeln, um die Menschen in ihren politischen Prozessen zu unterstützen.

Die Kampagne läuft auf Hochtouren (Stand 2017), platziert Artikel in den Medien, sammelt Solistatements, hält Vorträge, macht Infostände, Soliparties… Haltet euch hier zu allem Aktuellen und auch weiteren Unterstützungsmöglichkeiten auf dem Laufenden: https://untenlassen.org/
Nach wie vor ist euer aller Unterstützung gefragt. Es ist wichtig, dass allen bewusst wird, dass es sich bei den Zivilansprüchen um massive Einschüchterungsversuche handelt, und RWE es nur zu gerne sehen würde, dass Menschen dadurch aus der Bewegung gedrängt werden. Es mag aktuell nur einige treffen, die mit Unterlassungserklärungen und -Klagen zu kämpfen haben, aber gemeint sind wir alle, gemeint ist die ganze Klimabewegung. Überlegt euch also bitte, was ihr dazu beitragen könnt, um die Kampagne voranzutreiben und dabei sowohl Aktivist*innen zu unterstützen als auch das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. Wenn ihr
Fragen habt: info@untenlassen.org (PGP auf der Website vorhanden).

Leitet die Infos über die Kampagne in euren Netzwerken weiter! Twittert die  Kampagnen-Webseite! Setzt das Webbanner auf eure Internetseiten! Was noch etwas fehlt sind Organisationen, die die Kampagne offiziell mit ihren Namen unterstützen und sie auch über soziale Netzwerke und ihre eigenen Kanäle verbreiten.
Und natürlich: Spendet an die Kampagne! Organisiert Soli-Partys oder Konzerte und spendet den Erlös!

Konto: Spenden & Aktionen
IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC: VBMHDE5FXXX
Bank: Volksbank Mittelhessen
Betreff: UNTENLASSEN