Report from the court in Erkelenz, 16th of May

On May 16, 2017, I was in court, charged with Landfriedensbruch as part of Ende Gelände 2015, for which I had been given a written verdict in April 2016.

I don’t remember the name of the judge (male) nor the prosecutor (female). The judge, I was told, is involved in many of the cases revolving around EG 2015, and takes a critical attitude towards RWE and mining in the area.

I was second out of two cases about Landfriedensbruch against two Danish women.

As with the first case, the prosecutor had not read the case report, nor cared to prepare any kind of prosecution against me. The only question she asked the five witnesses (male policemen, age 26-34), was if they recognised me – which noone did. Nonetheless, the first witness spent a lot of energy emphasizing that if there was a report/kurzberichtung available, then I must be guilty in something – even if he or his collegues could not remember having seen me do anything illegal, or remember me at all. The last witness stayed after his testimony and was there for the dropping of the charges (einstellung). He became furious and yelled at the judge and the prosecutor to do a better job and at the defense lawyer that he was defending professional activists (Berufsaktivisten) and should be ashamed of himself. The judge remarked that now the police had received a lot of extra resources so maybe next time they would be able to write better and more fulfilling reports.

During my case, there was doubt about whether the one picture (at the station, several were taken from different angles and of tatoos etc.)
that was in the file of poor quality, was actually a picture of me. In the end, the prosecutor, the judge and my defense lawyer decided that it was me on behalf of my nose piercing, but before that happened, the prosecutor blaimed the witness (the last I think) for mixing up details of contact information, date of birth etc and stated several times that she had a big problem with not being sure if I was acutally the correct person to prosecute. There was no mentioning of any problems with me having given wrong information to the police during the questioning of me (which they did with poor English and google translate).

The charges were dropped due to lack of information about what I had actually done before being arrested.

3 x Freispruch in Grevenbroich

Am 1.6. gab es drei Freisprüche wegen Ende Geände Aktionen vom Amtsgericht Grevenbroich. Hier die Pressemitteilung zum Verfahren.

„Weltklima bleibt unverhandelbar“

+ drei Freisprüche in drei Verfahren für Klima-Aktivistinnen in Grevenbroich + Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen Freisprüche
in Erkelenz eingelegt +

Grevenbroich, 01.06.2017.Am heutigen Donnerstag hat das Amtsgericht Grevenbroich drei Aktivist*innen freigesprochen, die sich im August 2015 an der Aktion Ende Gelände beteiligt haben sollen. Ihnen wurde jeweils Hausfriedensbruch vorgeworfen. Mit diesen Freisprüchen bleibt die Bilanz vor Gericht für das Bündnis erfreulich.

Vor dem Amtsgericht wurden heute ingesamt drei Fälle verhandelt. Im allen drei Fällen war, wie bereits in Erkelenz vor einigen Wochen, der Tagebauleiter vom Tagebau Garzweiler als Zeuge geladen. Er sagte erneut aus, dass aus seiner Sicht keine durchgehende Umfriedung des Geländes vorliegt. So plädierten Verteidigung und Staatsanwaltschaft in allen Verfahren einmütig auf Freispruch. Das Urteil der Richterin lautete entsprechend auch so.
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Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach?

Bericht von einem Prozess in Grevenbroich am 11.5.2017

Nach dem vermutlich ‚bahnbrechenden‘ Urteil des Amtsgerichts in Erkelenz, in dem ein Freispruch in Sachen Hausfriedensbruch wegen mangelnder Umzäunung gegeben werden musste, war mensch natürlich sehr gespannt, wie das nächste Gericht, in einer anderen Stadt, sich dazu verhalten würde.
Um es vorweg zu nehmen: Zum Freispruch fehlte der vorsitzenden Richterin der Mut und zum Zurückziehen der Anklage der Staatsanwältin wohl die Erfahrung.
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AG Erkelenz spricht Strohsack-Aktivistin vom Landfriedensbruch frei

Pressemitteilung 4.4.2017
Ende Gelände

Freispruch für Ende Gelände-Aktivistin ++ Erstes Urteil in Strafrechtsprozessen ++ Selbst Staatsanwältin plädiert auf Freispruch

Erkelenz, 4.4.17. Am Ende der Verhandlung zum Vorwurf des Landfriedensbruches bei den Ende Gelände-Aktionen im Rheinland 2015 stand für die Aktivistin der Freispruch. Schon am ersten Verhandlungstag für die Aktivistin im Oktober war deutlich geworden, dass der ursprüngliche Vorwurf „Landfriedensbruch“ nicht aufrecht erhalten werden konnte. Darum war die Anklage in „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ abgeändert worden. Der Aktivistin wurde vorgeworfen, einen Strohsack mitgeführt zu haben und darum „passiv bewaffnet“ gewesen zu sein. Doch nach dem Beweisantrag der Verteidigung zog die Staatsanwältin diese Anklage heute zurück. mehr

Weitere Prozesse gegen Ende Gelände 2015

Prozessbericht: Umfriedung des Tagebaus unklar

Am 9.2.2017 fand vor dem Amtsgericht Erkelenz erneut ein Prozess wegen den Ende Gelände Aktionen 2015 statt. Einer Person wurde vorgeworfen, am Tagebaurand hinter einem Erdwall auf RWE-Betriebsgelände widerrechtlich eingedrungen zu sein. Der Saal war gut gefüllt – neben einigen Unterstützer*innen hatten sich auch ein Filmteam vom WDR und ein weiterer Journalist eingefunden. Weiterlesen

Bisherige Prozesse zu Ende Gelände 2015

Für die Ende Gelände Aktionen rund um den Tagebaugarzweiler sind die Amtsgerichte in Erkelenz und Grevenbroich zuständig. Es gab bisher mehrere Verhandlungstermine, aber noch keine Urteile.

Einigen Personen wird Landfriedensbruch (also meist das Durchbrechen von Polizeiketten) vorgeworfen. Einige von den Prozessen sind gegen Zahlung einer Geldauflage vor einem oder im Prozesstermin eingestellt worden. Weiterlesen

1. Prozess wegen Ende Gelände

Am 6.10. wurde am Amtsgericht Erkelenz der erste Prozess wegen der Ende Gelände-Aktion 2015 geführt. Dem Angeklagten wurde Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Er wurde von einem solidarischen Anwalt vertreten. Ein Polizist sagte als Zeuge aus. Der Prozess wurde von einigen solidarischen Menschen beobachtet

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einer Gruppe von 800 Menschen eine Polizeikette auf einer noch nicht fertiggestellten Brücke über die A61 durchbrochen zu haben.

Wieviele Polizisten waren auf der Brücke? Handelte es sich um Polizeiketten? Wo war der Augenschutz? Wo war der Mundschutz genau?
– waren zentrale Fragen.

Der Angeklagte berief sich auch auf den Inhalt des Aktionskonsens, um deutlich zu machen, dass von ihm keine Gewalt ausging. Der Richter
stellt sich die Frage, ob durch die Zustimmung zum Aktionskonsens nicht schon ein Vorsatz gegeben sein könnte …

Insgesamt konnte der Vorwurf des Landfriedensbruchs nicht aufrechterhalten werden.
Der Richter wertete die Atemschutzmaske jedoch als Grenzfall zur Vermummung und damit als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Nach einer kurzen Rechtsbesprechung einigten sich die beteiligten Parteien auf eine Einstellung gegen Auflage. Der Angeklagte muss 500 Euro an die Amadeu Antonio-Stiftung zahlen.

Clumsy verurteilt: 120 Tagessätze á 13 Euro

Berlin/Görlitz, 20. Juli. Das Amtsgericht Görlitz verurteilte den Aktivisten „Clumsy“ heute Nachmittag wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ und „Nötigung“ zu 120 Tagessätzen á 13 Euro. Dem Aktivisten wird vorgeworfen, sich im Mai im Rahmen der „Ende Gelände“-Aktionen an die Schienen der Kohlebahn zum Kraftwerk Schwarze Pumpe gekettet zu haben. Das Aktionsbündnis Ende Gelände kritisiert das Urteil scharf.

„Clumsy leistet legitimen zivilen Ungehorsam gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch Abbau und Verbrennung von Braunkohle. Klimaschutz ist kein Verbrechen!“, äußert sich Hannah Eichberger, Sprecherin von Ende Gelände.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Doch nur der Vorwurf des „Hausfriedensbruches“ wurde fallengelassen, da das betreffende Gelände nicht umfriedet gewesen war. Der Vorwurf der „Nötigung“ wurde u.a. damit begründet, dass Clumsy durch das Anketten an den Gleisen „Gewalt“ auf den Lokführer ausgeübt habe. Der Aktivist zieht in Betracht, in Berufung zu gehen. Weiterlesen