Am Dienstag, den 16.5. ist unser Protestcamp gegen Haft und Kohlekraft in Grevenbroivch zu Ende gegangen. Vier Tage lang haben wir mit bis zu 70 Teilnehmende auf einer Wiese zwischen Erft und einem Wohngebiet gezeltet, um das unsägliche Urteil von neun Monaten Knast für effektiven Klimaschutz in der Stadt zu skandalisieren. Dass das Camp zum Stadtgespräch wurde, lag wohl indirekt doch an dem hübschen Ort, den die Stadt uns zugewiesen hatte, um uns nicht im Stadtpark ertragen zu müssen: Die Anwohner*innen erfuhren erst durch die Zeitung von dem geplanten Camp, einige beschwerten sich, andere fanden unsere Reaktion auf die Repressalien durchaus angemessen, kamen auf einen Kaffee vorbei, brachten Kuchen oder boten an zuhause Pinsel auszuwaschen, mit denen Transpis gemalt worden waren. Weiterlesen
Archiv der Kategorie: Prozessberichte
Heute Freispruch in Grevenbroich
Hier ein kleiner Bericht zur Gerichtsverhandlung heute wegen einer Baggerblockade am 01.10.2021 im Tagbau Garzweiler vor dem Amtsgericht Grevenbroich mit dem Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs:
Verhandelnder Richter war Piontek. Die Laienverteidigung wurde ohne Antrag direkt zugelassen. Der Zeuge P. wurde zuerst vernommen, Arbeiter bei RWE und dort zuständig für die Umfriedung. Auf die Frage des Richters nach der Umfriedung des Tagebaus Garzweiler II wurde durch den Zeugen die Unterlagen, die die Umfriedung dokumentieren soll, vorgelegt. Diese beinhalteten Dokumentationen zum Zustand der Umfriedung vom 03.08, 13.08, 15.08 und in den Monaten Oktober, November, Dezember. Die Kontrollen im August hatten im Vorfeld des Kultur ohne Kohle Festivals in Lützi stattgefunden. Weiterlesen
Neun Monate Gefängnis ohne Bewährung für die Blockade des größten Braunkohlekraftwerks im Rheinland
Das Amtsgericht Grevenbroich hat heute ein*e Aktivist*in wegen der Blockade des Kraftwerks Neurath im November 2021 zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. (Hintergrund – Statement aller BlockNeurath-Angeklagten zum Urteil)
Die angeklagte Person E. war heute Morgen von der Polizei nicht aufgegriffen worden, erklärte die Pressesprecherin des Amtsgerichts vor Beginn der Verhandlung. Wenig später erschien die gesuchte Person angekettet an eine Freundin vor dem Justizgebäude und verlangte, in den Gerichtssaal mit der Begleiterin eingelassen zu werden. „Angeklagt ist zwar eine Person, aber gemeint sind mit diesem Prozess doch wir alle, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen. Wir sollen abgeschreckt werden. Um zu zeigen, dass das nicht funktioniert und wir solidarisch zusammenstehen, haben wir entschieden, dass die angeklagte Person, wenn dann nur mit mir zusammen auf der Anklagebank sitzt“ erklärte sie. Erst auf persönliche Intervention der Richterin durfte das Duo die Einlasskontrolle passieren und auf der Anklagebank neben der Laienverteidigung Platz nehmen.
Bevor Amtsrichterin Zieschang die Beweisaufnahme schloss,wurde ein Befangenheitsantrag als unbegründet abgelehnt.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer acht Monate Haft ohne Bewährung, weil wegen der Blockade der Kohlebahn, ein 600-MW-Block komplett vom Netz genommen werden und ein weiterer gedrosselt werden musste. Dadurch sei ein Schaden in Höhe von 1,419 Millionen Euro, mindestens aber in einem großen sechsstelligen Bereich entstanden und der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe erfüllt. Die Aktion habe nämlich nicht zur Ersparnis von CO2-Emmissionen geführt, wie von der Verteidigung im Prozess dargelegt, denn der Strom sei von anderen Anbietern eingekauft worden, erklärte die Staatsanwältin der staunenden Zuhörerschaft. Außerdem habe die angeklagte Person sich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, weil die Person mit Hammer und Meißel aus dem Lock-On befreit werden musste und so die Arbeit der Polizei behindert habe. Da die angeklagte Person diese „politisch motivierte Symboltat“ vor Gericht mit gerechtfertigt habe und deshalb davon auszugehen sei, dass sie weitere Straftaten begehen würde, könne die Haftstrafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zwischenzeitlich rollten zwei Rollifahrer*innen in den Gerichtssaal. „Klima schützen ist kein Verbrechen“ prangte auf einem selbstgemalten Blatt, das an dem Rollstuhl befestigt war.
Die Verteidigung, die an den vorherigen Prozesstagen zahlreiche Beweisanträge zur Notwendigkeit des Widerstandes im Angesicht der Klimakrise gestellt hatte, forderte Freispruch und berief sich auf den übergesetzlichen Notstand. Schließlich seien der Gesellschaft durch die Aktion keinerlei Schaden, sondern Nutzen entstanden. In Anbetracht der fortschreitenden Klimakrise sei das Strafrecht keine adäquate Antwort darauf.
Die angeklagte Person zeigte sich davon unbeeindruckt. Sie könne das Plädoyer der Staatsanwältin nicht ernst nehmen. Menschen, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen, handelten im Interesse aller, erklärte mensch in einem kurzen Schlusswort (Letztes Wort als pdf zum Nachlesen). Doch auch in Lützerath sei von Gewalt gesprochen, nur weil sich Menschen aktiv gegen den Abbau der Braunkohle zur Wehr gesetzt haben, tatsächlich sei die Gewalt jedoch meist von der Polizei ausgegangen.
Die Richterin toppte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft noch und verhängte 9 Monate ohne Bewährung. Es läge keine günstige Sozialprognose vor, weil Wiederholungsgefahr bestehe. Es gäbe kein Recht auf Widerstand, statt Straftaten zu begehen hätte die angeklagte Person alle legalen Mittel ausschöpfen müssen. Wenn sie straffrei bliebe, liefe das auf eine Selbstaufgabe des Rechtsstaats hinaus, begründete die Richterin ihr Urteil, was im Zuhörerraum für lautstarken Protest sorgte.
Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich – es geht dann also irgendwann am Landgericht weiter. Gegen eine weitere Person, die auch in dem BlockNeurath-Kontext angeklagt ist, soll am 15.5. verhandelt werden.
Block Neurath: Weiter geht’s am 3.4.
Entgegen der Erwartungen sprach die Richterin am 5. Verhandlungstag zu Block Neurath kein Urteil in Abwesenheit der angeklagten Person. Stattdessen wurden alle Beweisanträge abgelehnt, weil sie ohne Bedeutung für das Verfahren wären. Dass die Klimakrise aus Sicht der Justiz keine Rolle bei der Blockade eines Kohlekraftwerks spielt, war schon in den vorherigen Verhandlungsterminen klar geworden. Dazu darf dann aber nochmal Stellung genommen werden.
Weiter geht es am 3. April um 11:45 Uhr vor dem Amtsgericht Grevenbroich. Die Richterin ordnete an, die angeklagte Person polizeilich zu Hause abholen zu lassen, da diese unentschuldigt nicht erschienen war.
Block Neurath: Verurteilt werden wir sowieso
Am heutigen Montag, den 20.03.2023, um 8 Uhr soll am Amtsgericht Grevenbroich der fünfte Verhandlungstag wegen einer Schienenblockade am Kraftwerk Neurath im November 2021 gegen eine Person der Klimagerechtigkeitsbewegung stattfinden. Sie selbst und ihre Unterstützer*innen sind jedoch gar nicht vor Ort. Nachdem die Person am vierten Verhandlungstag krankheitsbedingt gefehlt hatte, machte das Gericht in der neuen Ladung deutlich, dass es die Verhandlung auch in Abwesenheit der angeklagten Person zu Ende bringen werde. Für uns ist daher klar: Es ist egal, ob wir anwesend sind oder nicht, verurteilt werden wir sowieso. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Folgen, die die Braunkohleverbrennung für die Menschen in der Region, aber auch für das Weltklima und damit auch für Menschen im Globalen Süden hat, findet im Rahmen einer Gerichtsverhandlung nicht statt. Weiterlesen
BlockNeurath: Viel Diskussion ums Klettern, wenig Prozess
Long story short: Nachdem es am Montag, den 13.02.23 auf dem Marktplatz in Grevenbroich einen größeren Aufruhr aufgrund einer Kletteraktion in zwei Bäumen gegeben hatte, wurde die Verhandlung am 14.02. nach nur einer halben Stunde erneut vertagt – auf den 07.03., 13:00 Uhr.
Der 13.02.23 war ein frühlingshafter, sonniger Tag, wahrscheinlich der erste in diesem Jahr. Viele Menschen waren draußen unterwegs, aßen Eis, saßen in Cafés. Perfekte Bedingungen also, um in einer kleinen Stadt wie Grevenbroich eine Kletteraktion zu veranstalten und das Stadtgespräch auf die Probleme von Braunkohleabbau und den am nächsten Tag stattfindenden Prozess gegen ein Klimaaktivisti zu lenken. Zwei von uns erkletterten je einen Baum auf dem Marktplatz, dem Dreh- und Angelpunkt der Grevenbroicher Fußzone. Das war zumindest der Plan, denn eine Person wurde gleich zu Beginn von einer Ordnungsamt-Person am Hochklettern gehindert, indem ihr Fuß festgehalten wurde. Hinweise auf die Gefahr eines Hängetraumas wurden einfach ignoriert und so verweilten Kletterli und Ordnungsamt-Mensch für etwa eine halbe Stunde in derselben Position.
BlockNeurath: Fortsetzung des Prozesses auf vielen Ebenen
Am 31.01. fand am Amtsgericht in Grevenbroich der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen die erste angeklagte Person aus der BlockNeurath-Aktion statt. Auch an diesem Tag kam es nicht zu einer Verurteilung, sondern einer weiteren Vertagung auf den 14.02. um 13:15 Uhr. Auch hier wieder die herzliche Einladung, den Prozess solidarisch zu unterstützen, vorbeizukommen oder anderswo Aktionen gegen Kohle, Gas, Autobahnen und all die anderen Probleme zu machen!
Am ersten Verhandlungstag sah sich die Richterin, die keine Pausen gewährte, essentielle Vorschriften der Strafprozessordnung missachtete, die angeklagte Person immer wieder missgenderte und insgesamt einen eher herablassenden Umgang mit der angeklagten Person und deren Verteidigung pflegte, immer wieder mit Beanstandungen, Widerworten, Reinrufen aus dem Publikum und letztendlich einem Befangenheitsantrag konfrontiert. Offenbar änderte sie in der Zwischenzeit ihre Strategie, denn am 31.01. machte sie gleich zu Beginn eine 15-minütige Pause, um über eine weitere Beanstandung zu entscheiden. Diese enthielt u.a. eine Beschwerde darüber, dass Assistenzpersonen als Besucher*innen gezählt wurden, obwohl in dem Saal bei dem großen Presseaufgebot ohnehin viel zu wenig Sitzplätze für interessiertes Publikum zur Verfügung stehen. Weiterlesen
Erste Verhandlung wegen BlockNeurath – weiter geht‘s am 31.1.23
Bereits vor Beginn des Prozesses trafen sich viele Unterstützer*innen vor dem Gericht zum gemeinsamen Frühstück. Auch einige Pressevertreter*innen waren anwesend, die mit Interviews versorgt wurden. Mit zahlreichen Transpis wurde außerdem der schmale Platz vor dem Gericht verschönert, auch die direkt gegenüberliegende Polizeiwache erhielt eine kleine Verbesserung ihrer langweilig-grauen Erscheinung.
Um 10.30 Uhr begann der Einlass ins Gerichtsgebäude mit Durchleuchtung der Taschen und Abgabe von Notebooks und Smartphones für Besucher*innen. Personalien mussten nicht angegeben werden, allerdings waren auch nur zehn Besucher*innen zugelassen, darüber hinaus fünf Pressevertreter*innen. Weiterlesen
Gute Nachrichten – Ende Gelände 2015 war kein Hausfriedensbruch
Es gibt gute Nachrichten. Nachdem es im Juni drei Freisprüche wegen Hausfriedensbruch im Rahmen von Ende Gelände 2015 vor dem Amtsgericht Grevenbroich gab, hat die Staatsanwaltschaft nun ihre Einsprüche gegen die Urteile zurück gezogen. Nach mehr als sechs Montagen gelangte die Staatsanwaltschaft in einer rechtlichen Prüfung auch zu dem Ergebnis, dass der Tagebau nicht vollständig umfriedet war und daher kein Hausfriedensbruch vorliegt (Zeitungsartikel). Ein RWE-Mitarbeiter hatte dies in den Prozessen in Grevenbroich ausgesagt. Damit können alle, die 2015 im Tagebau Garzweiler waren aufatmen: Eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch kommt nicht mehr in Frage.
Trotzdem bleibt natürlich zu kritisieren, dass die Staatsanwaltschaft diese an sich eindeutige Tatsache über weitere Monate verschleppt hat um die Verfahren während der neuen Aktionen im Rheinland weiter laufen zu lassen – vermutlich zur Einschüchterung von Aktivist*innen. Wegen Ende Gelände 2015 laufen aber außerdem noch zivilrechtliche Verfahren sowie Anklagen wegen Landfriedesnbruch und Widerstand gegen einzelne Betroffene. Unterstützt auch die bei ihren Prozessen!
Report from the court in Erkelenz, 16th of May
On May 16, 2017, I was in court, charged with Landfriedensbruch as part of Ende Gelände 2015, for which I had been given a written verdict in April 2016.
I don’t remember the name of the judge (male) nor the prosecutor (female). The judge, I was told, is involved in many of the cases revolving around EG 2015, and takes a critical attitude towards RWE and mining in the area.
I was second out of two cases about Landfriedensbruch against two Danish women.
As with the first case, the prosecutor had not read the case report, nor cared to prepare any kind of prosecution against me. The only question she asked the five witnesses (male policemen, age 26-34), was if they recognised me – which noone did. Nonetheless, the first witness spent a lot of energy emphasizing that if there was a report/kurzberichtung available, then I must be guilty in something – even if he or his collegues could not remember having seen me do anything illegal, or remember me at all. The last witness stayed after his testimony and was there for the dropping of the charges (einstellung). He became furious and yelled at the judge and the prosecutor to do a better job and at the defense lawyer that he was defending professional activists (Berufsaktivisten) and should be ashamed of himself. The judge remarked that now the police had received a lot of extra resources so maybe next time they would be able to write better and more fulfilling reports.
During my case, there was doubt about whether the one picture (at the station, several were taken from different angles and of tatoos etc.)
that was in the file of poor quality, was actually a picture of me. In the end, the prosecutor, the judge and my defense lawyer decided that it was me on behalf of my nose piercing, but before that happened, the prosecutor blaimed the witness (the last I think) for mixing up details of contact information, date of birth etc and stated several times that she had a big problem with not being sure if I was acutally the correct person to prosecute. There was no mentioning of any problems with me having given wrong information to the police during the questioning of me (which they did with poor English and google translate).
The charges were dropped due to lack of information about what I had actually done before being arrested.