Prozessbericht 17.11.2023. Der heutige Verhandlungstag begann wie so oft mit dem Aufbau der Mahnwache vor dem Landgericht Mönchengladbach. Die Mahnwache stand unter dem Motto „How to block a Kohlekraftwerk“. Dort wurden verschiedene Blockademittel gezeigt und wie sie bei Block Neurath verwendet wurden. Angemeldet war unter anderem ein Tripod (dreibeiniges Gestell zum reinklettern) – Auflage war, dass er höchstens drei Meter hoch sei. Nach einiger mathematischer Fachsimpelei mit den Bullen über die Berechnung der Höhe des Tripods, begaben sich die ersten Menschen ins Gerichtsgebäude, was aufgrund äußerst umfangreicher und intensiver Kontrollen sehr lange dauerte, sodass auch die angeklagte Person mit einiger Verspätung in den Gerichtssaal kam.
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Fakten zur Klimakatastrophe an öffentlichen Wänden statt im Gericht
Pünktlich zum nächsten Prozesstag gegen Personen, die 2021 das größte Kohlekraftwerk Deutschlands, Neurath zur Teilabschaltung zwangen, tauchten an den Wänden Grevenbroichs etliche Fakten zur Klimakatastrophe, RWEs Rolle in dieser und der Wirksamkeit von zivilem Protest auf.
Die Gruppe „Repression überall – nirgendwo Gerechtigkeit“ erklärte sich mit dieser Informationsaktion solidarisch mit den Angeklagten, denen absurde Strafen von 9 Monaten Haft ohne Bewährung angedroht werden. Ebenso beziehen sie dadurch direkt Stellung zu dem laufenden Verfahren am Amtsgericht Grevenbroich, in dem die Richterin Frau Dr. Zieschang das Vortragen von Beweisanträgen verbot und damit die Teilnahme der Öffentlichkeit an der Verhandlung, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz gegeben sein sollte, massiv eingeschränkt.
Bei den Fakten, die über die Stadt verteilt wurden, handelt es sich um Auszüge aus den Beweisanträgen, die Teil der zentralen Verteidigungsstrategie der Aktivist*innen sind. Die Klimakatastrophe und die RWE AG als ein Hauptverursacher zerstören Lebensgrundlagen überall, sie töten, machen Krank, zwingen Menschen zur Flucht. Das belegen Studien, hinter denen 98% al ler Wissenschaftler*innen stehen. Das alles geschieht nur aus den Kapitalinteressen RWEs.
Landgericht Mönchengladbach: Berufungsverhandlung wegen der Blockade des Kraftwerks Neurath im November 2021
Vorab: Weiter geht’s am 17. und 24.11.2023 am Landgericht Mönchengladbach
Mönchengladbach, den 27.10.2023. Am Landgericht Mönchengladbach begann heute das Berufungsverfahren gegen ein Klimaaktivisti, das in erster Instanz zu einer 9-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Vorgeworfen wird Blockade des größten Braunkohlekraftwerks in Deutschland, Neurath, im November 2021. Außerdem will die RWE die Aktivist*innen auf rund 1,4 Millionen Euro Schadensersatz verklagen.
Sichtlich genervt betritt die Vorsitzende Richterin Fr. Flecken den Gerichtssaal. Weil ihr viele Zuschauer*innen den Respekt verweigern und sitzen bleiben, als sie mit ihren Schöff*innen erscheint, eröffnet sie die Verhandlung gleich mit einer Drohung: Nichtaufstehehen könne als Ungebühr vor Gericht bewertet und geahndet werden, sagt sie und droht dem Publikum mit Rausschmiss, wenn sie sich weiter unterhielten. Die Verteidigung kritisiert die Sitzungspolizeiliche Anordnung als völlig unverhältnismäßig. Eine halbe Stunde nach Beginn der Verhandlung steht immer noch eine Schlange vor der Tür des Landgerichts Mönchengladbach. Die Menschen, die die angeklagte Person unterstützen wollten, klagen über die schikanösen Eingangskontrollen und Überwachungen im Gerichtsgebäude. Selbst die Anwältin wurde von den Justizwachtmeister*innen auf die Toilette begleitet. Weiterlesen
Viele Zeug*innen und Auseinandersetzungen im Block-Neurath-Prozess
Prozessbericht. Am 30.10.23 ging es in den dritten Verhandlungstag zum Prozess von I wegen Block Neurath. Insgesamt ein anstrengender Verhandlungstag, mit Auseinandersetzungen drinnen und draußen und fünf Zeug*innen-Vernehmungen. Weiter geht es am Di, 14.11. um 11 Uhr und je nach Vorankommen auch noch am Di, 28.11.
Los ging es relativ spät, denn wie immer war es schwierig, vor Prozessbeginn ins Gericht zu kommen, sodass diesmal auch die Angeklagte noch in der Schlange wartete, als der Prozess längst beginnen sollte. Mit einiger Verzögerung startete der Prozess dann mit der Verkündung zahlreicher Beschlüsse zu Anträgen von vergangenen Verhandlungstagen – so schnell, dass niemand verstehen konnte, worauf sich die jeweiligen Ablehnungen der Anträge der Verteidigung bezogen – wie so oft der Richterin egal.
Landgericht Mönchengladbach stellt fest: EU-Emissionshandel ist unbrauchbar.
Am Freitag begann in Mönchengladbach der Berufungsprozess um die skandalöse Verurteilung zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung wegen BlockNeurath. Für eure Terminkalender: Weiter geht es mit dem Berufungsprozess am Fr, 17.11. um 11 Uhr und Fr, 24.11. um 11.30 Uhr vor dem Landgericht Mönchgengladbach.
Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung, die dazu versandt wurde, ein ausführlicherer Prozessbericht folgt vermutlich in den nächsten Tagen:
+++Landgericht Mönchengladbach stellt fest: EU-Emissionshandel ist
unbrauchbar. Prozessbeginn wegen Block Neurath Schienenblockade 2021+++Mönchengladbach, den 27.10.2023 Am Landgericht Mönchengladbach begann heute das Berufungsverfahren gegen ein Klimaaktivisti, das in erster Instanz zu einer 9-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Vorgeworfen wird Blockade des größten Braunkohlekraftwerks in Deutschland, Neurath, im Jahr 2021. Außerdem plant RWE die Aktivist*innen auf rund 1,4 Millionen Euro Schadensersatz zu verklagen.
Block Neurath: Wie funktioniert das Kohlekraftwerk?
Zunächst einmal für eure Terminkalender: Nächste Prozesstermine bei BlockNeurath sind am Fr, 27.10. um 9.30 Uhr am Landgericht Mönchengladbach (Kundgebung ab 8.30 Uhr) und am 30.10. um 10 Uhr beim Amtsgericht Grevenbroich. Kommt gern vorbei und unterstützt die angeklagten Personen!
Am Dienstag ging es weiter vor dem Amtsgericht Grevenbroich beim Prozess gegen I. Am ersten Verhandlungstag war schon vor der Einlassung Schluss, weil es einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gab, nachdem diese verfügt hatte, dass alle Anträge nur noch schriftlich eingereicht werden dürfen. Also ging es heute weiter mit einem Statement der Angeklagten, in dem sie am Beispiel des Tagebaus Garzweiler darlegte, warum zum Stopp des Tagebaus eben kein Verlass auf rechtsstaatliche Verfahren vor Gerichten ist und eine Partei wie die Grünen im Zweifel für den Machterhalt dann am Ende doch einer Tagebauerweiterung zustimmt, obwohl sie vorher mit dem Gegenteil geworben hatte. Direkte Aktionen dagegen hätten echte Fortschritte erkämpft und soziale Bewegungen seien auch laut Weltklimarat wichtige Motoren für einen Wandel. Danach wurden einige Anträge der Verteidigung eingereicht, in denen es um die Öffentlichkeit des Verfahrens ging – beachtet mit Desinteresse der Richterin Dr. Zieschang, die diese lediglich zu Protokoll nehmen ließ.
Währenddessen wurden auch draußen vor dem Gerichtsgebäude Texte aus dem Prozess verlesen, auch einige welche wegen dem Verbot Anträge zu verlesen drinnen nicht zugelassen waren. So schaffte der Prozess mehr Öffentlichkeit als bei der geringen Anzahl Zuschauer*innenplätze in Grevenbroich sonst möglich. Weiterlesen
Block Neurath am Amtsgericht Grevenbroich: Was ist ein geordneter Prozess?
Der Block Neurath Prozess wird am Dienstag, den 10.10. um 10.30 Uhr (Prozessbeginn) fortgesetzt. Ihr seid wieder herzlich eingeladen. Hier die Pressemitteilung zum heutigen Prozesstag:
Am heutigen Montag wurde gegen eine Kohlegegnerin am Amtsgericht Grevenbroich verhandelt wegen der Aktion „Block Neurath“, bei der im November 2021 ein Kohlekraftwerk mit Ankettaktionen blockiert worden war. Während die Lokalpresse zum Teil Tumulte befürchtete, ist es aus unserer Sicht vielmehr die Richterin sowie die Justizangestellten deren Verhalten kritisch beleuchtet werden muss.
Kurz zusammengefasst: Die Strafprozessordnung, also das Regelwerk, was den Prozessablauf beschreibt sieht vor, dass Verhandlungen mündlich sind. Der Richterin Frau Dr. Zieschang scheint diese Regelung nicht zu passen. So verkündete sie nach 35 Minuten des laufenden Prozesses, dass Anträge der Verteidigung nur noch schriftlich einzureichen seien. Sie weigerte sich auch, die gestellten Anträge überhaupt zu entscheiden und das obwohl ein Teil der Anträge logischerweise nur in dem Moment hätte entschieden werden können und müssen, weil sie sich auf akute Geschehnisse bei den Einlasskontrollen bezogen. So hatte die Richterin zusätzlich eine umfangreiche Einlassverfügung beschlossen, die dem Gesetz nach eigentlich hätte begründet werden müssen. Dies hielt sie jedoch nicht für nötig, entsprechende Rügen der Verteidigung dazu weigerte sie sich zu bescheiden. „Es drängt sich auf, dass das Urteil schon geschrieben in der Schublade liegt und die Richterin hier möglichst schnell fertig werden will.“, kommentiert die Laienverteidigerin Hanna Poddig. Auch die Verteidigung war von der Richterin zunächst abgelehnt worden und musste von der Angeklagten mit einer Beschwerde vorm Landgericht erstritten werden.
Auf die Anordnung überhaupt keine Anträge mehr mündlich vorbringen zu können, reagierte die Angeklagte dann mit einem Befangenheitsantrag, worauf hin der Termin unterbrochen wurde. „Angesichts dessen, dass für mich wie im Parallelverfahren eine Haftstrafe ohne Bewährung im Raum steht ist es doch beeindruckend, dass mir so die Möglichkeiten genommen werden, meinen Standpunkt mündlich darzulegen. Das Publikum bekommt so nicht mit, was inhaltlich vorgebracht wird, also beispielsweise sämtliche Anträge zum rechtfertigenden Notstand und zur Klimakrise. Dann noch zu behaupten, Prozesse wären öffentlich ist eine Farce“ erklärt die Angeklagte Irene T. „Als Anarchistin dem Gericht erklären zu müssen, warum das Verhalten der Richterin rechtswidrig ist, fühlt sich einigermaßen absurd an. Aber es ist leider nichts neues, dass diejenigen, welche die Gesetze angeblich verteidigen, sie immer wieder brechen.“
Die Verhandlung wird am Dienstag, den 10.10. um 10.30 Uhr fortgesetzt. Auch Presse ist willkommen, sowohl die Angeklagte als auch Verteidigerinnen sowie Unterstützer*innen können über blockieren_schockieren[ät]riseup[dot]net für Interviews angefragt werden.
Am Fr, 27.10. steht auch nach dem ersten Urteil vom Amtsgericht Grevenbroich in gleicher Sache die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Mönchengladbach an.
Solidarität durch das Camp gegen Haft und Kohlekraft
Am Dienstag, den 16.5. ist unser Protestcamp gegen Haft und Kohlekraft in Grevenbroivch zu Ende gegangen. Vier Tage lang haben wir mit bis zu 70 Teilnehmende auf einer Wiese zwischen Erft und einem Wohngebiet gezeltet, um das unsägliche Urteil von neun Monaten Knast für effektiven Klimaschutz in der Stadt zu skandalisieren. Dass das Camp zum Stadtgespräch wurde, lag wohl indirekt doch an dem hübschen Ort, den die Stadt uns zugewiesen hatte, um uns nicht im Stadtpark ertragen zu müssen: Die Anwohner*innen erfuhren erst durch die Zeitung von dem geplanten Camp, einige beschwerten sich, andere fanden unsere Reaktion auf die Repressalien durchaus angemessen, kamen auf einen Kaffee vorbei, brachten Kuchen oder boten an zuhause Pinsel auszuwaschen, mit denen Transpis gemalt worden waren. Weiterlesen
Heute Freispruch in Grevenbroich
Hier ein kleiner Bericht zur Gerichtsverhandlung heute wegen einer Baggerblockade am 01.10.2021 im Tagbau Garzweiler vor dem Amtsgericht Grevenbroich mit dem Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs:
Verhandelnder Richter war Piontek. Die Laienverteidigung wurde ohne Antrag direkt zugelassen. Der Zeuge P. wurde zuerst vernommen, Arbeiter bei RWE und dort zuständig für die Umfriedung. Auf die Frage des Richters nach der Umfriedung des Tagebaus Garzweiler II wurde durch den Zeugen die Unterlagen, die die Umfriedung dokumentieren soll, vorgelegt. Diese beinhalteten Dokumentationen zum Zustand der Umfriedung vom 03.08, 13.08, 15.08 und in den Monaten Oktober, November, Dezember. Die Kontrollen im August hatten im Vorfeld des Kultur ohne Kohle Festivals in Lützi stattgefunden. Weiterlesen
Neun Monate Gefängnis ohne Bewährung für die Blockade des größten Braunkohlekraftwerks im Rheinland
Das Amtsgericht Grevenbroich hat heute ein*e Aktivist*in wegen der Blockade des Kraftwerks Neurath im November 2021 zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. (Hintergrund – Statement aller BlockNeurath-Angeklagten zum Urteil)
Die angeklagte Person E. war heute Morgen von der Polizei nicht aufgegriffen worden, erklärte die Pressesprecherin des Amtsgerichts vor Beginn der Verhandlung. Wenig später erschien die gesuchte Person angekettet an eine Freundin vor dem Justizgebäude und verlangte, in den Gerichtssaal mit der Begleiterin eingelassen zu werden. „Angeklagt ist zwar eine Person, aber gemeint sind mit diesem Prozess doch wir alle, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen. Wir sollen abgeschreckt werden. Um zu zeigen, dass das nicht funktioniert und wir solidarisch zusammenstehen, haben wir entschieden, dass die angeklagte Person, wenn dann nur mit mir zusammen auf der Anklagebank sitzt“ erklärte sie. Erst auf persönliche Intervention der Richterin durfte das Duo die Einlasskontrolle passieren und auf der Anklagebank neben der Laienverteidigung Platz nehmen.
Bevor Amtsrichterin Zieschang die Beweisaufnahme schloss,wurde ein Befangenheitsantrag als unbegründet abgelehnt.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer acht Monate Haft ohne Bewährung, weil wegen der Blockade der Kohlebahn, ein 600-MW-Block komplett vom Netz genommen werden und ein weiterer gedrosselt werden musste. Dadurch sei ein Schaden in Höhe von 1,419 Millionen Euro, mindestens aber in einem großen sechsstelligen Bereich entstanden und der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe erfüllt. Die Aktion habe nämlich nicht zur Ersparnis von CO2-Emmissionen geführt, wie von der Verteidigung im Prozess dargelegt, denn der Strom sei von anderen Anbietern eingekauft worden, erklärte die Staatsanwältin der staunenden Zuhörerschaft. Außerdem habe die angeklagte Person sich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, weil die Person mit Hammer und Meißel aus dem Lock-On befreit werden musste und so die Arbeit der Polizei behindert habe. Da die angeklagte Person diese „politisch motivierte Symboltat“ vor Gericht mit gerechtfertigt habe und deshalb davon auszugehen sei, dass sie weitere Straftaten begehen würde, könne die Haftstrafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zwischenzeitlich rollten zwei Rollifahrer*innen in den Gerichtssaal. „Klima schützen ist kein Verbrechen“ prangte auf einem selbstgemalten Blatt, das an dem Rollstuhl befestigt war.
Die Verteidigung, die an den vorherigen Prozesstagen zahlreiche Beweisanträge zur Notwendigkeit des Widerstandes im Angesicht der Klimakrise gestellt hatte, forderte Freispruch und berief sich auf den übergesetzlichen Notstand. Schließlich seien der Gesellschaft durch die Aktion keinerlei Schaden, sondern Nutzen entstanden. In Anbetracht der fortschreitenden Klimakrise sei das Strafrecht keine adäquate Antwort darauf.
Die angeklagte Person zeigte sich davon unbeeindruckt. Sie könne das Plädoyer der Staatsanwältin nicht ernst nehmen. Menschen, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen, handelten im Interesse aller, erklärte mensch in einem kurzen Schlusswort (Letztes Wort als pdf zum Nachlesen). Doch auch in Lützerath sei von Gewalt gesprochen, nur weil sich Menschen aktiv gegen den Abbau der Braunkohle zur Wehr gesetzt haben, tatsächlich sei die Gewalt jedoch meist von der Polizei ausgegangen.
Die Richterin toppte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft noch und verhängte 9 Monate ohne Bewährung. Es läge keine günstige Sozialprognose vor, weil Wiederholungsgefahr bestehe. Es gäbe kein Recht auf Widerstand, statt Straftaten zu begehen hätte die angeklagte Person alle legalen Mittel ausschöpfen müssen. Wenn sie straffrei bliebe, liefe das auf eine Selbstaufgabe des Rechtsstaats hinaus, begründete die Richterin ihr Urteil, was im Zuhörerraum für lautstarken Protest sorgte.
Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich – es geht dann also irgendwann am Landgericht weiter. Gegen eine weitere Person, die auch in dem BlockNeurath-Kontext angeklagt ist, soll am 15.5. verhandelt werden.