Beim ersten Prozesstag gegen den Mönch von Lützerath (wer hat sich nicht über die Bilder der Cops im Matsch gefreut?) gab es viel Medienrummel, nach Verlesen einer Prozesserklärung wurde der Prozess dann vertagt. Weiter geht es am 5.2.2025 um 9 Uhr in Saal A100 vor dem Landgericht Mönchengladbach (wegen dem großen öffentlichen Interesse ist das Amtsgericht in Erkelenz zu klein).
Hier dokumentieren wir die Prozesserklärung:
Sehr geehrter Herr Richter,Ich stehe hier vor Ihnen, um mich dem Vorwurf zu stellen, der Mönch von Lützerath zu sein.Aber wie soll man auf eine Polizei- und Justizinstitution reagieren, die 270 Verfahren gegen Personen eingeleitet hat, die an diesem Tag zum Demonstrieren gekommen waren (600 seit Beginn des Widerstandes in diesem Dorf)? Und kein einziges gegen Polizisten, das wirklich zu einer Verurteilung führte? Diese Polizisten, die das Gesetz vertreten, jedoch nicht den Mut haben, vor der Justiz die Verantwortung zu übernehmen und zu sagen: „Ich habe mit meinem Schlagstock auf einen Schädel eingeschlagen“.

Der zweite Prozesstag der Berufungsverhandlung gegen eine weitere wegen BlockNeurath angeklagte Person begann mit einer Stellungnahme der Verteidigung zum Zeugen A. – ihr erinnert euch – der Rechenkünstler von RWE, der die Berechnung des angeblichen Schadens für RWE gemacht hat. Daran ist jedoch vieles mehr als fraglich: Der Zeuge war ganz klar von Konzerninteressen beeinflusst und somit nicht unabhängig: So konnte bzw. wollte er weder den Schaden mit tatsächlichen Verträgen oder Belegen beweisen noch etwas zum Gewinn an dem besagten Tag sagen. Wahrscheinlich wollte er eher nichts dazu sagen, bzw. hatte in einem Vorabbriefing mit der RWE- Rechtsabteilung die Anweisung bekommen nichts dazu zu sagen. Unsere Meinung zur Kosten- Nutzenbilanz: Die kehrt sich um, wenn mensch die Schäden für die gesamte Gesellschaft, also beispielsweise Folgeschäden durch den Abbau und die Verstromung der Kohle mit einbezieht, was sich auch durch die Ladung von einem unabhängigen Sachverständigen wie Prof. Dr. Pao-Yu Oei beweisen ließe. Er hatte für ein ähnlich gelagertes Verfahren schonmal ein Gutachten erstellt, das eben dies unter Beweis stellt. 
Der zweite BlockNeurath-Prozess am Landgericht begann wie gewohnt mit einer Kundgebung vorm Gericht, diesmal gab es Soli-Bierdeckel und eine Absperrung, welche die Polizei freundlicherweise vorbereitet hatte – passend zu den Flyern, in denen es um eine Sperrung wegen zu viel Luftverschmutzung durch das Kohlekraftwerk Neurath ging. Diese Flugblätter wurden auch am Tag zuvor schon vor zwei symbolisch abgesperrten Geschäften in der Innenstadt verteilt.
So kurzentschlossen, wie RWE nach ‚Wetten dass‘ Strafanzeige erstattet hatte, so kurzentschlossen hatten sie die Anzeige auch wieder zurückgezogen und uns am Montag Vormittag vor dem Gericht im Regen stehen lassen. Wir hatten viele Fragen und interessante Dokumente im Gepäck, die wir RWE und Staatsanwaltschaft eigentlich gerne um die Ohren gehauen hätten … z.B., wie mensch überhaupt auf so kreative Ideen kommt, die ‚rechtmäßigen‘ Bewohner:innen eines Hauses wegen Haufriedensbruch anzuklagen. Und dann auch noch ohne einen einzigen Beweis dafür? Ein wenig nassforsch, wie? Aber dieser schlechten Karten waren sie sich offensichtlich auch selber bewusst und die Motivation, sich von uns in Anwesenheit der Presse durch die Manege ziehen zulassen, wird sich in Grenzen gehalten haben … Kneifen war dann wohl auch einfach die beste verbliebene Option mit dem geringsten PR-Schaden. Der Deutschen Presseagentur (dpa) gegenüber begründete RWE den Rückzug auf Anfrage mit dem Statement, man wolle „die Situation damit weiter befrieden“ … lol. Das war ihnen dann sogar die Kostenübernahme des Verfahrens wert, welchses bei einem Strafverfahren ja sonst der Staat (oder bei einem Schuldspruch Tomaydo selbst) spendiert hätte …