Am 14.12.2023 fand am Landgericht Mönchengladbach der 4. Verhandlungstag wegen einer Braunkohlekraftwerksblockade im November 2021 statt. Dieser Termin war ein kurzer sogenannter Schiebetermin, der vor allem zur Wahrung der maximalen Unterbrechungs-Frist diente. Die Richterin lehnte an dem Tag einen am vorherigen Verhandlungstag gestellten Beweisantrag ab mit der Begründung, RWE würde keine Schäden in die Höhe treiben, sondern nur seinem Wirtschaftsbetrieb nachgehen. Außerdem führte sie diverse Bilder aus der Akte ins Verfahren ein. Darunter waren einige Fotos von frischen und nicht mehr ganz frischen Verletzungen und ein Foto aus dem Gewahrsam. Außerdem verlas sie das Gutachten eines Arztes, der die Verletzungen nach der Aktion dokumentiert hatte. Nach kaum 10 Minuten wurde die Verhandlung wieder vertagt.
Am 18.12.2023 kam es zum 5. Verhandlungstag. Zu diesem Termin waren erneut zwei Zeugis geladen. Nach den üblichen umfassenden Einlasskontrollen und während draußen vor dem U-Haft-Knast schon Redebeiträge verlesen und Anti-Knast-Mucke gespielt wurde, begann drinnen der Prozess. Weiterlesen