So kurzentschlossen, wie RWE nach ‚Wetten dass‘ Strafanzeige erstattet hatte, so kurzentschlossen hatten sie die Anzeige auch wieder zurückgezogen und uns am Montag Vormittag vor dem Gericht im Regen stehen lassen. Wir hatten viele Fragen und interessante Dokumente im Gepäck, die wir RWE und Staatsanwaltschaft eigentlich gerne um die Ohren gehauen hätten … z.B., wie mensch überhaupt auf so kreative Ideen kommt, die ‚rechtmäßigen‘ Bewohner:innen eines Hauses wegen Haufriedensbruch anzuklagen. Und dann auch noch ohne einen einzigen Beweis dafür? Ein wenig nassforsch, wie? Aber dieser schlechten Karten waren sie sich offensichtlich auch selber bewusst und die Motivation, sich von uns in Anwesenheit der Presse durch die Manege ziehen zulassen, wird sich in Grenzen gehalten haben … Kneifen war dann wohl auch einfach die beste verbliebene Option mit dem geringsten PR-Schaden. Der Deutschen Presseagentur (dpa) gegenüber begründete RWE den Rückzug auf Anfrage mit dem Statement, man wolle „die Situation damit weiter befrieden“ … lol. Das war ihnen dann sogar die Kostenübernahme des Verfahrens wert, welchses bei einem Strafverfahren ja sonst der Staat (oder bei einem Schuldspruch Tomaydo selbst) spendiert hätte …
Archiv des Autors: antirep
Sofafriedensbruch: Lützi-Prozess in Erkelenz wegen „Wetten dass..?“
Lützerath ist gerettet“… Erinnert ihr euch an die Aktion bei „Wetten dass..?“
„Sofafriedensbruch“ gibt es eigentlich nicht im doitschen Strafrecht. Aber weil unser*e Wettkönig*in Marten (alle Pronomen) in der Sendung damals als „Lützerather“ vorgestellt wurde, werfen RWE & Staatsanwaltschaft ihm pauschal Hausfriedensbruch in Lützerath vor… kein Scherz!
Es ist offensichtlich, dass hier (mal wieder) eine kreative und völlig legale Aktion kriminalisiert werden soll, die NRWE offensichtlich gar nicht gefallen hat – ganz im Gegensatz zu uns … und 52% der Zuschauer*innen 🙂
Darum nehmen wir Martens Gerichtsprozess zum Anlass, unseren „Wetten dass“-Coup vom Herbst 2022 nochmals gebührend zu feiern: wir veranstalten eine Party vor dem Gerichtsgebäude und ihr seid aale herzlich eingeladen! (Hier auch ein YouTube-Teaser)
📆 Montag, 10. Juni 2024
🕐 12:00, Prozess ab 13:00
🏛️ Amtsgericht Erkelenz
Aachen: Mahnwache für Gefangene darf auf dem Gelände der Polizeistation stattfinden
Oft braucht es einen langen Atem, um Versammlungsrechte durchzusetzen. Jetzt jedoch ist klar: Auch wenn die Polizei in Aachen Menschen einsperrt muss sie es tolerieren, dass dann Menschen gegen diese Gefangenenahmen auf ihrem Gelände demonstrieren und auf die Menschen warten, die wieder frei kommen.
Anlass für die Klage vor den Verwaltungsgerichten, welche zu dieser Entscheidung führte, war eine Aktion gegen Braunkohle im August 2019. Wie bei vielen Aktionen nahm die Polizei Menschen in Gewahrsam, verschleppte sie auf die Polizeistation nach Aachen und Menschen versammelten sich zu einer Mahnwache auf dem Gelände der Polizeistation (dort gibt es einen großen Vorplatz). Dies wurde bald unterbunden und die Auflage erteilt, die Versammlung solle weiter weg stattfinden (außer Sichtweite der Menschen die frei kommen). Das Oberverwaltungsgericht entschied im Dezember 2023, dass dies rechtswidrig war.
Die Polizei muss Versammlungen in Sichtweite der Gefangensammelstelle auf ihrem Gelände zulassen. Weiterlesen
Kerpen: Freispruch!
Am 25.04.2024 stand unser Genosse vor dem Amtsgericht Kerpen bei Köln. Die Staatsanwaltschaft NRW hatte ihm Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit einer Baggerbesetzung im Tagebau Hambach Anfang 2023 vorgeworfen jetzt aber hat das Gericht ihn freigesprochen (nachdem ein anderer Richter letzte Woche eine andere Person in gleicher Sache verurteilte).
Die Verhandlung begann damit, dass das Gericht noch vor Aufruf zur Sache auf eine Beanstandung der Verteidigung zugestand, dass die Eingangskontrollen rechtswidrig seien. Kurz darauf wurde der erste Zeuge vernommen. RWE stellte den Zeugen R.F. zur Verfügung, der uns allen erzählen sollte, dass der Tagebau vollständig von Warnschildern, Zäunen und einem Erdwall umschlossen sei – diese sog. Umfriedung wäre hier eine Voraussetzung für die Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs gewesen. Zum Beweis brachte er eine mehrere Jahre alte Karte mit, die immerhin die Hälfte der Umfriedung zeigte. Doof nur, dass einer der Verteidiger die fehlenden Stellen vor dem Prozess mit einer Drohne abgefilmt hatte. Außer einer zitternden Augenbraue hatte der RWE-Zeuge keine Antwort, als er die Videos sah.
Der Richter signalisierte nach der Entlassung des Zeugen und einer Stellungnahme der Verteidigung zum Stand der Beweisaufnahme, dass er deren Einschätzung teile: „Ich habe Schwierigkeiten eine durchgängige Umfriedung zu erkennen„. Ein Freispruch läge nun nahe. Der Staatsanwalt versuchte nun verzweifelt, seine Verurteilung zu retten. Weiterlesen
Richter Witzel macht Ernst
Das Amtsgericht Kerpen verurteilt Klimaaktivist*innen, die nach der Räumung von Lützerath im Januar 2023 im Braunkohletagebau Hambach einen Bagger besetzt haben sollen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 15 Euro wegen Hausfriedensbruchs.
Bevor die Verhandlung um 9:30 Uhr beginnt, lässt Richter Witzel eine queerfeministische Fahne von der Bank der Angeklagten Person entfernen. „Wir sind doch hier nicht im Stadion“, so Witzel. Einen Beschluss darüber in der Hauptverhandlung lehnt er ab.
Dem Publikum gibt er bei Beginn mit auf den Weg, von Beifallsbekundungen abzusehen. Ansonsten würde er den Saal räumen lassen.
Die beiden Laienverteidigungen lässt er als Wahlverteidigungen zu, unter dem Vorbehalt, „dass sie eine ordnungsgemäße Verhandlung nicht stören.“ Weiterlesen
Newsletter #24: Wer nötigt hier wen?
Wir haben im März einen neuen Newsletter herausgebracht, diesmal geht es im Schwerpunkt um den Vorwurf der Nötigung, der vielen Klimagerechtigkeitsaktivist*innen gemacht wird. Die Rechtsprechung zu diesem Paragrafen hat sich in den letzten Jahren verschärft – Grund genug da mal einen Blick darauf zu werfen.
Außerdem trudeln nach der Lüterzath-Räumung trudeln jetzt die ersten Verhandlungstermine ein, das Hafturteil gegen ein*e BlockNeurath-Aktivist*in wurde aufgehoben und auch sonst gibt es jede Menge Prozesse, von denen wir vermutlich nur einen Bruchteil thematisieren können.
Lest hier selbst: Newsletter # 24 (pdf)
Block Neurath: „Ciao Grevenbroich!“
Block Neurath again in Grevenbroich

Prozesse in Kerpen: Gegenangriff für das Gute Leben
Achtung: Die Prozesstermine am 25.3. und 11.4. wurden verschoben!
Die ersten Prozesse rund um die Räumung von Lützerath im letzten Winter gehen los. Angeklagt sind mehrere Aktivist*innen wegen Hausfriedensbruch im Tagebau Hambach. Ihnen wird vorgeworfen am 16.1.2023 einen Braunkohlebagger für mehrere Stunden besetzt zu haben. Lasst sie nicht allein und kommt zu den Prozessen in Kerpen am 25.3.24 um 9:15, am 11.4.24 um 9:30 und am 19.4.24 um 9:30 Uhr, am ! Denn Solidarität ist unsere Waffe und vor Gericht stehen ist nur halb so schlimm wenn Mensch nicht alleine ist!
Block Neurath: Wieder eine Zeugin im Auto – und Postkarten gegen Knäste
Der Prozesstag am Montag begann mit einer gewissen Anspannung, schließlich waren beide Verteidiger*innen der Angeklagten nicht da – Richterin Dr. Zieschang hatte den Termin festgelegt und sämtliche angebotenen Termine der Verteidigung ignoriert. So verfuhr sie auch heute wieder am Ende des Prozesses – Fortsetzungstermine wurden festgelegt auf den Mo, 4., Di, 19. und Mo, 25. März 2024 – jeweils um 11 Uhr ohne die Angeklagte dazu auch nur zu Wort kommen zu lassen.
Aber zurück zum Anfang: Draußen vor dem Gericht wurde die Mahnwache aufgebaut, diesmal wurden dort Postkarten an Gefangene geschrieben. Drinnen hatten sich erneut einige dem Gericht wohl bekanntere Personen Plätze vorreserviert, während die Wartenden, die eine dreiviertelstunde vor Beginn der Verhandlung erschienen waren, noch nicht eingelassen wurden – kein Problem für die Richterin. Die Angeklagte hatte im Vorfeld den Antrag auf Zulassung einer weiteren Wahlverteidigung gestellt, der jedoch nicht vor Prozessbeginn entschieden wurde. Die Richterin fragte nach Vorstrafen der Person, wozu diese keine Angaben machte. Es folgte der Hinweis, dass die Genehmigung zurück genommen werden könne, sollten sich im Nachhinein Vorstrafen herausstellen – und die Verteidigung wurde zugelassen Weiterlesen
