Im April letzten Jahres hatte das Amtsgericht Grevenbroich eine*n von uns zu einer 9-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt – ein Urteil, das in der Klimagerechtigkeitsbewegung für einigen Aufruhr und zumindest nach unserer Wahrnehmung auch für eine durchaus beabsichtige Abschreckung sorgte. Jetzt wurde das Urteil durch das Landgericht Mönchengladbach aufgehoben und relativiert. Wir wollen mit diesem Text ein paar Einschätzungen dazu abgeben und euch ermuntern, weiter aktiv zu sein, auch trotz drohender Repressionen.
Was ist passiert?
Im November 2021 blockierten etliche Aktivist*innen parallel zur COP26 in Glasgow die Schienen zum Kohlekraftwerk Neurath, an insgesamt vier verschiedenen Aktionsorten und mit allerlei unterschiedlichen Ankettvorrichtungen. Viele von ihnen verweigerten die Personalien und verbrachten volle 7 Tage im Gewahrsam der Polizei. Im Anschluss wurden insgesamt vier Personen identifiziert, teils über Personalienangabe, Bekanntheit bei der Polizei und auch über eine Öffentlichkeitsfahndung auf Anweisung der Staatsanwaltschaft, welche in den letzten Jahren immer häufiger eingesetzt wird.
Drei der Verfahren liegen vor dem Amtsgericht Grevenbroich, dort wurden mittlerweile zwei Personen von Richterin Dr. Zieschang zu 9-monatigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Ohne Bewährung, weil sie sich weigerten, sich von der Aktion zu distanzieren. Einer dritten Person steht ein ähnliches Urteil bald bevor, der Prozess hat am 15. Januar begonnen. Eine vierte Person wird vor dem Amtsgericht Bergheim angeklagt, dort wird gerade noch auf den Ausgang eines anderen Verfahrens gewartet. Weiterlesen