Berlin/Görlitz, 20. Juli. Das Amtsgericht Görlitz verurteilte den Aktivisten „Clumsy“ heute Nachmittag wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ und „Nötigung“ zu 120 Tagessätzen á 13 Euro. Dem Aktivisten wird vorgeworfen, sich im Mai im Rahmen der „Ende Gelände“-Aktionen an die Schienen der Kohlebahn zum Kraftwerk Schwarze Pumpe gekettet zu haben. Das Aktionsbündnis Ende Gelände kritisiert das Urteil scharf.
„Clumsy leistet legitimen zivilen Ungehorsam gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch Abbau und Verbrennung von Braunkohle. Klimaschutz ist kein Verbrechen!“, äußert sich Hannah Eichberger, Sprecherin von Ende Gelände.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Doch nur der Vorwurf des „Hausfriedensbruches“ wurde fallengelassen, da das betreffende Gelände nicht umfriedet gewesen war. Der Vorwurf der „Nötigung“ wurde u.a. damit begründet, dass Clumsy durch das Anketten an den Gleisen „Gewalt“ auf den Lokführer ausgeübt habe. Der Aktivist zieht in Betracht, in Berufung zu gehen. Weiterlesen