Folgende Mitteilung der BlockNeurath-Angeklagten veröffentlichen wir hier:
Wir sind vier Aktivist*innen, denen nachgesagt wird an der Blockade des Braunkohlekraftwerks Neurath 2021 beteiligt gewesen zu sein.
Jetzt versucht der Scheißkonzern RWE uns mit einer Schadenersatzforderung von 1,2 Mio. Euro einzuschüchtern. Aber Pustekuchen!
Das Kraftwerk Neurath war damals eine der größten Umweltsünden Europas und treibt bis heute die Klimakatastrophe an. Durch die Klage bestätigt der Konzern: Die Blockade der Braunkohlezufuhr zum Kohlekraftwerk war genau richtig um den kapitalistischen und neoliberalen Interessen RWEs entgegenzuwirken und dadurch den Schaden an unser alle Lebensgrundlagen zu mindern!
Unsere Klageerwiderung: Liebe RWE, gerne sind wir euch der Dorn im Auge und das Salz in der Wunde. Auf weitere Jahre in Feindschaft!
Nach zwei Jahren der strafrechtlichen Verfolgung durch den Staat ist uns die Masche der Einschüchterung nicht gerade fremd. Da reicht ihnen das erstinstanzliche Skandalurteil von neun Monaten Haft scheinbar nicht aus, RWE legt mit der Millionenklage noch einen drauf. Sie wissen genau, dass wir diese Summe nicht haben. Also bedeutet das jetzt 1,2 Mio. Euro Schulden?
Nicht so schnell! Die Klage ist noch lange nicht entschieden!
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Erster Prozesstag
Beim ersten Prozesstag gegen den Mönch von Lützerath (wer hat sich nicht über die Bilder der Cops im Matsch gefreut?) gab es viel Medienrummel, nach Verlesen einer Prozesserklärung wurde der Prozess dann vertagt. Weiter geht es am 5.2.2025 um 9 Uhr in Saal A100 vor dem Landgericht Mönchengladbach (wegen dem großen öffentlichen Interesse ist das Amtsgericht in Erkelenz zu klein).
Der zweite Prozesstag der Berufungsverhandlung gegen eine weitere wegen BlockNeurath angeklagte Person begann mit einer Stellungnahme der Verteidigung zum Zeugen A. – ihr erinnert euch – der Rechenkünstler von RWE, der die Berechnung des angeblichen Schadens für RWE gemacht hat. Daran ist jedoch vieles mehr als fraglich: Der Zeuge war ganz klar von Konzerninteressen beeinflusst und somit nicht unabhängig: So konnte bzw. wollte er weder den Schaden mit tatsächlichen Verträgen oder Belegen beweisen noch etwas zum Gewinn an dem besagten Tag sagen. Wahrscheinlich wollte er eher nichts dazu sagen, bzw. hatte in einem Vorabbriefing mit der RWE- Rechtsabteilung die Anweisung bekommen nichts dazu zu sagen. Unsere Meinung zur Kosten- Nutzenbilanz: Die kehrt sich um, wenn mensch die Schäden für die gesamte Gesellschaft, also beispielsweise Folgeschäden durch den Abbau und die Verstromung der Kohle mit einbezieht, was sich auch durch die Ladung von einem unabhängigen Sachverständigen wie Prof. Dr. Pao-Yu Oei beweisen ließe. Er hatte für ein ähnlich gelagertes Verfahren schonmal ein Gutachten erstellt, das eben dies unter Beweis stellt. 
Bei diesem ersten Verhandlungstag im 2. Berufungsprozess zu