An Tag 3 vorm Landgericht Mönchengladbach bei BlockNeurath der dritten kam es tatsächlich zur Vernehmung mehrerer Zeug*innen, natürlich nicht ohne Streit um die Einlasskontrollen.
Wieder wurden einige Menschen, da sie Rucksäcke dabei hatten nicht ins Gerichtsgebäude gelassen und somit ein Teil der Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ausnahmsweise fing die Verhandlung fast pünktlich an. Es wurde ein Beschluss verlesen, dass die Zeug*innen-Vernehmungen nicht mitgeschnitten werden (sonst ließen sich auch die Lügen der Zeug*innen belegen und wer will das schon?).
Während vor der Tür von den Menschen, die nicht reingelassen wurden eine spontane Kundgebung gegen die restriktiven Einlassbedingungen organisiert und Soli-Fotos geschossen wurden, begann drinnen die Vernehmung des ehemaligen Leiters des Blockbetriebs im Kraftwerk Neurath – 38 Jahre war dieser bei RWE vor seiner Verrentung angestellt und hält RWE für einen guten Arbeitgeber. Er war mit einem Zeugenbeistand erschienen, der ihm von der Rechtsabteilung von RWE zwei Tage vor seiner Vernehmung beim Vorbereitungsgespräch empfohlen wurde. Von wem er wohl bezahlt wird? Genutzt hat der Zeugenbeistand bei der zweieinhalbstündigen Vernehmung nicht viel. Immer mal wieder wollten Zeuge und Zeugenbeistand die Auskunft verweigern, sie wurden aus dem Saal geschickt, damit dem Gericht erklärt werden konnte, warum die Frage relevant sei und der Zeuge musste dann doch fast immer antworten. Er gab zu jetzt mehr Fragen beantworten zu können, weil die alten Kraftwerksblöcke stillgelegt sein, bestritt aber gleichzeitig bei den anderen Prozessen anders ausgesagt zu haben. Gestritten wurde sich dann viel darum, wie lange die Versorgung mit Kohle dauere und ob eine Versorgung mit LKW möglich gewesen wäre. Der Zeuge meinte, RWE würde keine 44 LKW besitzen und auch sonst kam es zu spannenden Einschätzungen. Am aufschlussreichsten war wohl die Antwort auf die Frage, ob der Zeuge vom menschengemachten Klimawandel wüsste und antwortete „Mir ist bekannt, dass so argumentiert wird, dass es einen selbstgemachten Klimawandel gibt.“ Das legt eine Klimawandelleugnung zumindest nahe – und das im Jahr 2025. Zu ausgestoßenen Schadstoffen konnte er nichts über die Mengen sagen, obwohl er für die Reduktion des Schadstoffaustoßes zuständig war. Die Kraftwerksgenehmigung kenne er nur in Auszügen. So wird Umweltschutz bei RWE praktiziert. Weiterlesen
Prozessbericht. Gegen die dritte Angeklagte im Kontext der Blockade des Kohlekraftwerks Neurath im Jahr 2021 begann der Prozess heute erneut am Landgericht Mönchengladbach – nach einer längeren Auseinandersetzung um die Einlasskontrollen. Pünktlich vorm Gericht angekommen stellten sich Verteidiger*innen, Angeklagte und Zuschauer*innen in die Schlange zum Einlass. Doch es sollten keine „größeren“ Taschen und Rucksäcke mit rein genommen werden, hatte der Gerichtspräsident beschlossen. Die Angeklagte, mit Reiserucksack in der Kontrolle fragte: „Und wo soll ich den Rucksack dann lassen?“ „Draußen im Auto“ meinte eine Justizwachtmeisterin – „Ich habe keins und die Anreise nach hier ist nicht ohne Übernachtung möglich“. Da nun aber die Angeklagte wohl nicht so leicht wieder herausgeworfen werden konnten, klärten Anwalt, Richter und Justizwachtmeister*innen in den nächsten 20 Minuten ab, dass der Rucksack der Angeklagten doch vorm Gerichtssaal bleiben konnte – alle anderen Rucksäcke jedoch nicht.
Erster Prozesstag
Beim ersten Prozesstag gegen den Mönch von Lützerath (wer hat sich nicht über die Bilder der Cops im Matsch gefreut?) gab es viel Medienrummel, nach Verlesen einer Prozesserklärung wurde der Prozess dann vertagt. Weiter geht es am 5.2.2025 um 9 Uhr in Saal A100 vor dem Landgericht Mönchengladbach (wegen dem großen öffentlichen Interesse ist das Amtsgericht in Erkelenz zu klein).
Der zweite Prozesstag der Berufungsverhandlung gegen eine weitere wegen BlockNeurath angeklagte Person begann mit einer Stellungnahme der Verteidigung zum Zeugen A. – ihr erinnert euch – der Rechenkünstler von RWE, der die Berechnung des angeblichen Schadens für RWE gemacht hat. Daran ist jedoch vieles mehr als fraglich: Der Zeuge war ganz klar von Konzerninteressen beeinflusst und somit nicht unabhängig: So konnte bzw. wollte er weder den Schaden mit tatsächlichen Verträgen oder Belegen beweisen noch etwas zum Gewinn an dem besagten Tag sagen. Wahrscheinlich wollte er eher nichts dazu sagen, bzw. hatte in einem Vorabbriefing mit der RWE- Rechtsabteilung die Anweisung bekommen nichts dazu zu sagen. Unsere Meinung zur Kosten- Nutzenbilanz: Die kehrt sich um, wenn mensch die Schäden für die gesamte Gesellschaft, also beispielsweise Folgeschäden durch den Abbau und die Verstromung der Kohle mit einbezieht, was sich auch durch die Ladung von einem unabhängigen Sachverständigen wie Prof. Dr. Pao-Yu Oei beweisen ließe. Er hatte für ein ähnlich gelagertes Verfahren schonmal ein Gutachten erstellt, das eben dies unter Beweis stellt. 
Der zweite BlockNeurath-Prozess am Landgericht begann wie gewohnt mit einer Kundgebung vorm Gericht, diesmal gab es Soli-Bierdeckel und eine Absperrung, welche die Polizei freundlicherweise vorbereitet hatte – passend zu den Flyern, in denen es um eine Sperrung wegen zu viel Luftverschmutzung durch das Kohlekraftwerk Neurath ging. Diese Flugblätter wurden auch am Tag zuvor schon vor zwei symbolisch abgesperrten Geschäften in der Innenstadt verteilt.