Mönch von Lützerath vor Gericht

Beim ersten Prozesstag gegen den Mönch von Lützerath (wer hat sich nicht über die Bilder der Cops im Matsch gefreut?) gab es viel Medienrummel, nach Verlesen einer Prozesserklärung wurde der Prozess dann vertagt. Weiter geht es am 5.2.2025 um 9 Uhr in Saal A100 vor dem Landgericht Mönchengladbach (wegen dem großen öffentlichen Interesse ist das Amtsgericht in Erkelenz zu klein).

Hier dokumentieren wir die Prozesserklärung:

Sehr geehrter Herr Richter,
Ich stehe hier vor Ihnen, um mich dem Vorwurf zu stellen, der Mönch von Lützerath zu sein. 
Aber wie soll man auf eine Polizei- und Justizinstitution reagieren, die 270 Verfahren gegen Personen eingeleitet hat, die an diesem Tag zum Demonstrieren gekommen waren (600 seit Beginn des Widerstandes in diesem Dorf)? Und kein einziges gegen Polizisten, das wirklich zu einer Verurteilung führte? Diese Polizisten, die das Gesetz vertreten, jedoch nicht den Mut haben, vor der Justiz die Verantwortung zu übernehmen und zu sagen: „Ich habe mit meinem Schlagstock auf einen Schädel eingeschlagen“. 

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BlockNeurath: Wir Sündigen weiter gegen RWE und andere fossile Konzerne – absurden Gerichtsurteilen und anderen Repressionen zum Trotz!

Der letzte Verhandlungstag des zweiten Berufungsprozess startete am frühen Morgen mit einer Kletteraktion: noch bevor die Cops zum „Bewachen“ der Mahnwache am Start waren, kletterten zwei Menschen in die hohen Bäume auf der anderen Straßenseite gegenüber des Landgerichts und hissten ein Transpi mit der Aufschrift: „SÜNDIgen gegen RWE, Besetzen, sabotieren, freisprechen!“
Das Banner und die Menschen in den Bäumen waren vom Gericht aus gut sichtbar und so bekam die Soliaktion für die Menschen der Waldbesetzung im Sündi (oder Sündenwäldchen, ein Teil des Hambacher Walds, das noch im Januar von RWE gerodet werden soll) und die Angeklagte viel Aufmerksamkeit von Gerichtsbesucher*innen und sonstigen Passant*innen.Banner "SÜNDIgen gegen RWE. Besetzen, sabotieren, freisprechen" zwischen mehreren Bäumen aufgehangen. In den Bäumen hängen zwei Menschen, im Hintergrund ist ein Hochhaus zu sehen.

Im Gericht ging’s dann los mit noch ein paar Beweisanträgen, die am letzten Verhandlungstag abgelehnt worden waren und nun nochmal, überarbeitet, gestellt wurden. Natürlich wurden sie alle, nach einer vergleichsweise langen Unterbrechung vom Gerichtabgewiesen. Danach wurde die Beweisausnahme geschlossen. Weiterlesen

Block Neurath: Cops ohne Erinnerung

Vor einem Gebäude steckt in einer Hecke eine Fahne mit einer roten Sonne vor einem Baggerrad, drauf steht "gegen Kohle und Atom".Der zweite Prozesstag der Berufungsverhandlung gegen eine weitere wegen BlockNeurath angeklagte Person begann mit einer Stellungnahme der Verteidigung zum Zeugen A. – ihr erinnert euch – der Rechenkünstler von RWE, der die Berechnung des angeblichen Schadens für RWE gemacht hat. Daran ist jedoch vieles mehr als fraglich: Der Zeuge war ganz klar von Konzerninteressen beeinflusst und somit nicht unabhängig: So konnte bzw. wollte er weder den Schaden mit tatsächlichen Verträgen oder Belegen beweisen noch etwas zum Gewinn an dem besagten Tag sagen. Wahrscheinlich wollte er eher nichts dazu sagen, bzw. hatte in einem Vorabbriefing mit der RWE- Rechtsabteilung die Anweisung bekommen nichts dazu zu sagen. Unsere Meinung zur Kosten- Nutzenbilanz: Die kehrt sich um, wenn mensch die Schäden für die gesamte Gesellschaft, also beispielsweise Folgeschäden durch den Abbau und die Verstromung der Kohle mit einbezieht, was sich auch durch die Ladung von einem unabhängigen Sachverständigen wie Prof. Dr. Pao-Yu Oei beweisen ließe. Er hatte für ein ähnlich gelagertes Verfahren schonmal ein Gutachten erstellt, das eben dies unter Beweis stellt. Weiterlesen

RWE kennt kein Gewissen

Der erste Prozesstag vorm Landgericht Mönchengladbach wegen BlockNeurath gegen die nächste vom Amtsgericht Grevenbroich verurteilte Person stand ganz im Zeichen vom skrupellosen Kohlekonzern RWE. Draußen vorm Gericht wurde mit einer Mahnwache thematisiert, dass RWE sogar ohne zu bezahlen Wasser aus dem Rhein entnehmen will um die Tagebaue zu fluten und sich um die Kosten für Renaturierung (soweit das überhaupt möglich ist) zu drücken. Einmal mehr wird hier deutlich, welche Zerstörung die Braunkohle hinterlässt.

Es ist im Hintergrund ein großes Gebäude zu sehen, davor zwei Transparente mit der Aufschrift "Rhein.Land.Wasser schützen - RWE muss zahlen" und "Fossil free future #RWE enteignen" - zwei Personen und ein Auto stehen im Hintergrund herum. Der Boden ist nass.

Noch vor Beginn der Verhandlung machte die Staatsanwaltschaft ein „Angebot“ in der Strafforderung unter 90 Tagessätze zu bleiben (also unter dem wozu die erste Person verurteilt wurde), wenn auf Beweisführung und somit Verteidigung verzichtet wird, was die Angeklagte ablehnte. Weiterlesen

Block Neurath am Landgericht: Was gehört in die Akte?

Im Hintergrund Einkaufszentrum "minto", davor verschwommen Menschen, eine Person hat Absperrband in der Hand. Im Vordergrund Absperrband, davor ein Flugblatt mit der Aufschrift "Achtung Luftverschmutzung" Dieses Gebäude ist gesperrt.Der zweite BlockNeurath-Prozess am Landgericht begann wie gewohnt mit einer Kundgebung vorm Gericht, diesmal gab es Soli-Bierdeckel und eine Absperrung, welche die Polizei freundlicherweise vorbereitet hatte – passend zu den Flyern, in denen es um eine Sperrung wegen zu viel Luftverschmutzung durch das Kohlekraftwerk Neurath ging. Diese Flugblätter wurden auch am Tag zuvor schon vor zwei symbolisch abgesperrten Geschäften in der Innenstadt verteilt.

Im Gericht ging es mit einem anderen Richter als im Parallelverfahren nach der Feststellung der anwesenden Personen direkt von der Verteidigung los mit einem Antrag auf Akteneinsicht, da eine der Wahlverteidigerinnen nach dem Amtsgerichtsurteil noch keine Akte erhalten hatte. Der Richter meinte, dem müsse nachgekommen werden und so soll die Verteidigerin vorm nächsten Prozesstag eine Kopie der Akte bekommen. Weiterlesen

Bericht vom Nicht-Prozess um Sofafrieden am 10.06.2024

So kurzentschlossen, wie RWE nach ‚Wetten dass‘ Strafanzeige erstattet hatte, so kurzentschlossen hatten sie die Anzeige auch wieder  zurückgezogen und uns am Montag Vormittag vor dem Gericht im Regen stehen lassen. Wir hatten viele Fragen und interessante Dokumente im Gepäck, die wir RWE und Staatsanwaltschaft eigentlich gerne um die Ohren gehauen hätten … z.B., wie mensch überhaupt auf so kreative Ideen kommt, die ‚rechtmäßigen‘ Bewohner:innen eines Hauses wegen Haufriedensbruch anzuklagen. Und dann auch noch ohne einen einzigen Beweis dafür? Ein wenig nassforsch, wie? Aber dieser schlechten Karten waren sie sich offensichtlich auch selber bewusst und die Motivation, sich von uns in Anwesenheit der Presse durch die Manege ziehen zulassen, wird sich in Grenzen gehalten haben … Kneifen war dann wohl auch einfach die beste verbliebene Option mit dem geringsten PR-Schaden. Der Deutschen Presseagentur (dpa) gegenüber begründete RWE den Rückzug auf Anfrage mit dem Statement, man wolle „die Situation damit weiter befrieden“ … lol. Das war ihnen dann sogar die Kostenübernahme des Verfahrens wert, welchses bei einem Strafverfahren ja sonst der Staat (oder bei einem Schuldspruch Tomaydo selbst) spendiert hätte …

Hier ein Artikel dazu von nD.

Kerpen: Freispruch!

Am 25.04.2024 stand unser Genosse vor dem Amtsgericht Kerpen bei Köln. Die Staatsanwaltschaft NRW hatte ihm Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit einer Baggerbesetzung im Tagebau Hambach Anfang 2023 vorgeworfen jetzt aber hat das Gericht ihn freigesprochen (nachdem ein anderer Richter letzte Woche eine andere Person in gleicher Sache verurteilte).

Die Verhandlung begann damit, dass das Gericht noch vor Aufruf zur Sache auf eine Beanstandung der Verteidigung zugestand, dass die Eingangskontrollen rechtswidrig seien. Kurz darauf wurde der erste Zeuge vernommen. RWE stellte den Zeugen R.F. zur Verfügung, der uns allen erzählen sollte, dass der Tagebau vollständig von Warnschildern, Zäunen und einem Erdwall umschlossen sei – diese sog. Umfriedung wäre hier eine Voraussetzung für die Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs gewesen. Zum Beweis brachte er eine mehrere Jahre alte Karte mit, die immerhin die Hälfte der Umfriedung zeigte. Doof nur, dass einer der Verteidiger die fehlenden Stellen vor dem Prozess mit einer Drohne abgefilmt hatte. Außer einer zitternden Augenbraue hatte der RWE-Zeuge keine Antwort, als er die Videos sah.

Der Richter signalisierte nach der Entlassung des Zeugen und einer Stellungnahme der Verteidigung zum Stand der Beweisaufnahme, dass er deren Einschätzung teile: „Ich habe Schwierigkeiten eine durchgängige Umfriedung zu erkennen„. Ein Freispruch läge nun nahe. Der Staatsanwalt versuchte nun verzweifelt, seine Verurteilung zu retten. Weiterlesen

Richter Witzel macht Ernst

Das Amtsgericht Kerpen verurteilt Klimaaktivist*innen, die nach der Räumung von Lützerath im Januar 2023 im Braunkohletagebau Hambach einen Bagger besetzt haben sollen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 15 Euro wegen Hausfriedensbruchs.

Bevor die Verhandlung um 9:30 Uhr beginnt, lässt Richter Witzel eine queerfeministische Fahne von der Bank der Angeklagten Person entfernen. „Wir sind doch hier nicht im Stadion“, so Witzel. Einen Beschluss darüber in der Hauptverhandlung lehnt er ab.

Dem Publikum gibt er bei Beginn mit auf den Weg, von Beifallsbekundungen abzusehen. Ansonsten würde er den Saal räumen lassen.

Die beiden Laienverteidigungen lässt er als Wahlverteidigungen zu, unter dem Vorbehalt, „dass sie eine ordnungsgemäße Verhandlung nicht stören.“ Weiterlesen

Block Neurath: „Ciao Grevenbroich!“

Banner über dem Markplatz "Der Klimawandel verhandelt nicht - wir auch nicht mehr - Ciao Grevenbroich", unten drunter sitzen Menschen im Eiscafé, einige stehen herum.

Nach zwei weiteren Verhandlungstagen und einer Kletteraktion zum Abschluss ist nun auch der Prozess gegen die dritte Angeklagte in Grevenbroich zu Ende gegangen. Wie erwartet gab es das gleich lautende Urteil wie bei den anderen beiden zuvor auf 9 Monate Haft ohne Bewährung, obwohl das erste dieser Urteile bereits vom Landgericht kassiert wurde.
Der fünfte Verhandlungstag am 19.3.24 verlief unspektakulär, mal wieder ohne Anwältin. Zu Anfang wurde gerügt, dass die Termine nicht mit der Verteidigung abgesprochen wurden und so die Rechte wieder beschnitten wurden.

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