
Bild: Tim Wagner
Am heutigen sechsten Verhandlungstag der dritten Person im BlockNeurath-Kontext gab es mal wieder eine kleine Mahnwache vorm Landgericht in Mönchengladbach. Drinnen wurde ein RWE-Zeuge vernommen, der mal wieder von der Chefin der Rechtsabteilung von RWE, Frau W, gebrieft worden war. Die Ladung hatte er gar nicht in einem ungeöffneten Briefumschlag, sondern als E-Mail-Anhang bekommen. Er konnte immerhin das Gericht aufklären, dass es vier Lock-On-Stellen an dem Tag gab und wo waren, auch wenn er meinte, dass er an dem Ort, um den es bei der Verhandlung ginge nicht war und sich deshalb wundere, geladen zu sein. Die Blockaden seien sukzessive entstanden, nicht alle gleichzeitig, wusste er zu berichten und hängen geblieben ist bei ihm vor allem ein elektrischer Rollstuhl auf den Gleisen, was er zu gefährlich fand – und allein wäre der Mensch dort ja wohl nicht hingekommen – woraufhin sich ein kurzer Dialog über das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung entwickelte. Es ging dann noch um die Überprüfung der Strecke nach der Aktion, die laut diesem Zeugen im Gegensatz zu von dem RWE-Kraftwerksmitarbeiter angepeilten 6 Stunden nur etwa eine halbe Stunde dauern würde. Weiterlesen
Der dritte Berufungsprozess zu
Der heutige Verhandlungstag begann mit einer Überraschung für RWE:
An Tag 3 vorm Landgericht Mönchengladbach bei BlockNeurath der dritten kam es tatsächlich zur Vernehmung mehrerer Zeug*innen, natürlich nicht ohne Streit um die Einlasskontrollen.
Prozessbericht. Gegen die dritte Angeklagte im Kontext der Blockade des Kohlekraftwerks Neurath im Jahr 2021 begann der Prozess heute erneut am Landgericht Mönchengladbach – nach einer längeren Auseinandersetzung um die Einlasskontrollen. Pünktlich vorm Gericht angekommen stellten sich Verteidiger*innen, Angeklagte und Zuschauer*innen in die Schlange zum Einlass. Doch es sollten keine „größeren“ Taschen und Rucksäcke mit rein genommen werden, hatte der Gerichtspräsident beschlossen. Die Angeklagte, mit Reiserucksack in der Kontrolle fragte: „Und wo soll ich den Rucksack dann lassen?“ „Draußen im Auto“ meinte eine Justizwachtmeisterin – „Ich habe keins und die Anreise nach hier ist nicht ohne Übernachtung möglich“. Da nun aber die Angeklagte wohl nicht so leicht wieder herausgeworfen werden konnten, klärten Anwalt, Richter und Justizwachtmeister*innen in den nächsten 20 Minuten ab, dass der Rucksack der Angeklagten doch vorm Gerichtssaal bleiben konnte – alle anderen Rucksäcke jedoch nicht.
Erster Prozesstag
Beim ersten Prozesstag gegen den Mönch von Lützerath (wer hat sich nicht über die Bilder der Cops im Matsch gefreut?) gab es viel Medienrummel, nach Verlesen einer Prozesserklärung wurde der Prozess dann vertagt. Weiter geht es am 5.2.2025 um 9 Uhr in Saal A100 vor dem Landgericht Mönchengladbach (wegen dem großen öffentlichen Interesse ist das Amtsgericht in Erkelenz zu klein).