9 Hambis in U-Haft

Seit Dienstag, dem 23. Januar 2018 befinden sich nach einer Barrikadenräumung im Wald neun Aktivisti* aus dem Hambacher Forst wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten in Untersuchungshaft. Die Polizei hatte versucht, die Wege freizubekommen, räumte einige Blockaden, Tripods, Monopods und einen Erdbunker musste danach jedoch aufgeben. 9 Personen, die bisher nicht identifiziert wurden und keine Angaben zu ihren Personalien machten, steckten Haftrichter*innen wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft nach Aaachen und Ossendorf. Schreibt den Hambi 9! Diese werden in den JVAs unter „unbekannte Person Aachen“ mit den dazugehörigen Nummern geführt.
Mehr Infos, aktuelle Updates und die Adressen der Gefangenen gibt es beim ABC Rhineland.

Gute Nachrichten – Ende Gelände 2015 war kein Hausfriedensbruch

Es gibt gute Nachrichten. Nachdem es im Juni drei Freisprüche wegen Hausfriedensbruch im Rahmen von Ende Gelände 2015 vor dem Amtsgericht Grevenbroich gab, hat die Staatsanwaltschaft nun ihre Einsprüche gegen die Urteile zurück gezogen. Nach mehr als sechs Montagen gelangte die Staatsanwaltschaft in einer rechtlichen Prüfung auch zu dem Ergebnis, dass der Tagebau nicht vollständig umfriedet war und daher kein Hausfriedensbruch vorliegt (Zeitungsartikel). Ein RWE-Mitarbeiter hatte dies in den Prozessen in Grevenbroich ausgesagt. Damit können alle, die 2015 im Tagebau Garzweiler waren aufatmen: Eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch kommt nicht mehr in Frage.

Trotzdem bleibt natürlich zu kritisieren, dass die Staatsanwaltschaft diese an sich eindeutige Tatsache über weitere Monate verschleppt hat um die Verfahren während der neuen Aktionen im Rheinland weiter laufen zu lassen – vermutlich zur Einschüchterung von Aktivist*innen. Wegen Ende Gelände 2015 laufen aber außerdem noch zivilrechtliche Verfahren sowie Anklagen wegen Landfriedesnbruch und Widerstand gegen einzelne Betroffene. Unterstützt auch die bei ihren Prozessen!

Legal-Team-Auswertung zum diesjährigen Klimacamp und den Aktionstagen

Als „Legalteam für Alle“ haben wir uns an den diesjährigen Aktionstagen gegen die Braunkohleverstromung im Rheinland beteiligt. Im Rahmen der Aktionstage fanden Blockaden von Schienen auf denen Kohlezüge fahren, Besetzungen von Baggern in den Tagebauen und Sitzblockaden auf Kraftwerkszufahrten statt -sowohl als Massenaktionen (Ende Gelände, Kohle erSetzen) als auch als Kleingruppenaktionen (oft unterstützt von Zucker im Tank).
Als Legalteam haben wir Workshops und individuelle Beratungen angeboten, sowohl auf dem Klimacamp, dem Connecting Movements Camp, im Camp for future als auch im Hambacher Forst. Zudem haben wir den Ermittlungsausschuss für die stattfindenden Aktionen gebildet, also versucht den Überblick über die von der Polizei gefangen Genommenen zu behalten und ihnen zu helfen. Außerdem haben wir im Vorfeld dabei unterstützt, Flächen für die verschiedenen Camps zu bekommen. Weiterlesen

Prozesstraining 20.-22.10.

Wir wollen euch auf ein Prozesstraining aufmerksam machen, Kontakt/Infos zu den Veranstaltenden unter www.prozesstipps.tk. Nähere Infos folgen sobald bekannt.

Fr-So, 20.-22.10. im Raum Köln: *Gerichtsprozess-Training – sich selbst verteidigen, und zwar richtig!*
Einführung zu rechtlichen Grundlagen der Repression (vor allem Straf- und Strafprozessrecht, aber auch Hinweise auf relevante Spezialgesetze). Schilderung des Ablaufs eines Gerichtsverfahrens. Dann Training in Form eines Rollenspiels zu einem kompletten Gerichtsprozess mit der Möglichkeit, mal verschiedene Rollen auszuprobieren (ZeugIn, AngeklagteR, Publikum, Wachmensch). ++ www.prozesstipps.tk ++

Strafprozess wegen der Kohlezugblockade 2012 (Hambachbahn)

Mo, 23.10. um 9 Uhr am Amtsgericht Kerpen (Nordring 2-8, Saal 110/1. Etage)

Die Kohlezugblockade war neben der Besetzung des Hambacherforstes der Auftakt zu einer intensiven Phase des Widerstandes gegen die Erweiterung von Tagebauflächen, den Abriss von ganzen Orten, dem Verfeuern der Kohle und des Massenausstoßes von Klimagasen. Das Ziel der symbolischen Aktionen wurde erreicht: Inzwischen ist der Braunkohlewiderstand breit und politisch wirksam geworden. Die Durchsetzung des Kohleausstiegs scheint möglich. Die Anklage bietet hervorragende Möglichkeiten, die Verfeuerung von Kohle und ihre Folgen zu thematisieren. Sowohl ist diese für die Versorgung der Bevölkerung nicht lebenswichtig (die Anklage behauptet das einfach mal so und bastelte daraus den Vorwurf nach § 316b, Abs. 1 Nr. 2, 2. Variante) noch als auch gibt es viele Rechtfertigungsgründe für die Aktion, weil viel wichtigere Rechtsgüter auf dem Spiel stehen (daher zieht § 34 StGB). In jeden Fall müssen Sinnhaftigkeit und Folgen von Braunkohleabbau und -verstromung geprüft werden. Ziel ist ein Freispruch, weil Braunkohle überflüssig und der Widerstand gerechtfertigt ist – 2012 genauso wie heute!!!

Report from the court in Erkelenz, 16th of May

On May 16, 2017, I was in court, charged with Landfriedensbruch as part of Ende Gelände 2015, for which I had been given a written verdict in April 2016.

I don’t remember the name of the judge (male) nor the prosecutor (female). The judge, I was told, is involved in many of the cases revolving around EG 2015, and takes a critical attitude towards RWE and mining in the area.

I was second out of two cases about Landfriedensbruch against two Danish women.

As with the first case, the prosecutor had not read the case report, nor cared to prepare any kind of prosecution against me. The only question she asked the five witnesses (male policemen, age 26-34), was if they recognised me – which noone did. Nonetheless, the first witness spent a lot of energy emphasizing that if there was a report/kurzberichtung available, then I must be guilty in something – even if he or his collegues could not remember having seen me do anything illegal, or remember me at all. The last witness stayed after his testimony and was there for the dropping of the charges (einstellung). He became furious and yelled at the judge and the prosecutor to do a better job and at the defense lawyer that he was defending professional activists (Berufsaktivisten) and should be ashamed of himself. The judge remarked that now the police had received a lot of extra resources so maybe next time they would be able to write better and more fulfilling reports.

During my case, there was doubt about whether the one picture (at the station, several were taken from different angles and of tatoos etc.)
that was in the file of poor quality, was actually a picture of me. In the end, the prosecutor, the judge and my defense lawyer decided that it was me on behalf of my nose piercing, but before that happened, the prosecutor blaimed the witness (the last I think) for mixing up details of contact information, date of birth etc and stated several times that she had a big problem with not being sure if I was acutally the correct person to prosecute. There was no mentioning of any problems with me having given wrong information to the police during the questioning of me (which they did with poor English and google translate).

The charges were dropped due to lack of information about what I had actually done before being arrested.

3 x Freispruch in Grevenbroich

Am 1.6. gab es drei Freisprüche wegen Ende Geände Aktionen vom Amtsgericht Grevenbroich. Hier die Pressemitteilung zum Verfahren.

„Weltklima bleibt unverhandelbar“

+ drei Freisprüche in drei Verfahren für Klima-Aktivistinnen in Grevenbroich + Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen Freisprüche
in Erkelenz eingelegt +

Grevenbroich, 01.06.2017.Am heutigen Donnerstag hat das Amtsgericht Grevenbroich drei Aktivist*innen freigesprochen, die sich im August 2015 an der Aktion Ende Gelände beteiligt haben sollen. Ihnen wurde jeweils Hausfriedensbruch vorgeworfen. Mit diesen Freisprüchen bleibt die Bilanz vor Gericht für das Bündnis erfreulich.

Vor dem Amtsgericht wurden heute ingesamt drei Fälle verhandelt. Im allen drei Fällen war, wie bereits in Erkelenz vor einigen Wochen, der Tagebauleiter vom Tagebau Garzweiler als Zeuge geladen. Er sagte erneut aus, dass aus seiner Sicht keine durchgehende Umfriedung des Geländes vorliegt. So plädierten Verteidigung und Staatsanwaltschaft in allen Verfahren einmütig auf Freispruch. Das Urteil der Richterin lautete entsprechend auch so.
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Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach?

Bericht von einem Prozess in Grevenbroich am 11.5.2017

Nach dem vermutlich ‚bahnbrechenden‘ Urteil des Amtsgerichts in Erkelenz, in dem ein Freispruch in Sachen Hausfriedensbruch wegen mangelnder Umzäunung gegeben werden musste, war mensch natürlich sehr gespannt, wie das nächste Gericht, in einer anderen Stadt, sich dazu verhalten würde.
Um es vorweg zu nehmen: Zum Freispruch fehlte der vorsitzenden Richterin der Mut und zum Zurückziehen der Anklage der Staatsanwältin wohl die Erfahrung.
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AG Erkelenz spricht Strohsack-Aktivistin vom Landfriedensbruch frei

Pressemitteilung 4.4.2017
Ende Gelände

Freispruch für Ende Gelände-Aktivistin ++ Erstes Urteil in Strafrechtsprozessen ++ Selbst Staatsanwältin plädiert auf Freispruch

Erkelenz, 4.4.17. Am Ende der Verhandlung zum Vorwurf des Landfriedensbruches bei den Ende Gelände-Aktionen im Rheinland 2015 stand für die Aktivistin der Freispruch. Schon am ersten Verhandlungstag für die Aktivistin im Oktober war deutlich geworden, dass der ursprüngliche Vorwurf „Landfriedensbruch“ nicht aufrecht erhalten werden konnte. Darum war die Anklage in „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ abgeändert worden. Der Aktivistin wurde vorgeworfen, einen Strohsack mitgeführt zu haben und darum „passiv bewaffnet“ gewesen zu sein. Doch nach dem Beweisantrag der Verteidigung zog die Staatsanwältin diese Anklage heute zurück. mehr

Weitere Prozesse gegen Ende Gelände 2015