Während der Räumung von Lützerath wurde im Tagebau Hambach ein Bagger besetzt.
⚖️ Im letzten Jahr standen deswegen mehrere Aktivist*innen am Amtsgericht Kerpen vor Gericht. In der gleichen Sache gab es sowohl Verurteilungen als auch einen Freispruch. Soviel zu der Objektivität von Gerichten.
📣 Nun geht es diesen Spätsommer am Landgericht in die zweite Instanz.
📆 Voraussichtliche Termine sind der
1. August um 9 Uhr
26. September um 9 Uhr
13. Oktober um 9:30 Uhr
jeweils am Landgericht in Köln.
Kurzfristige Änderungen findet ihr hier im Beitrag.
🤗 Wir freuen uns über eine solidarische Prozessbegleitung.
ℹ️ Denkt immer daran: Ihr seid nicht allein mit den Repressionen. Bleibt in Kontakt mit euren Bezugis und meldet euch bei antirrr[ät]riseup.net, wenn ihr Post bekommt oder Gerichtstermine anstehen.
Im Januar 2024 trafen sich Menschen am Friedhof Holzweiler, um der Zerstörung Lützeraths zu gedenken. Rahmen hierfür war ein Gedenkgottesdienst mit dem bekannten gelben Holzkreuz.
Folgende Mitteilung der BlockNeurath-Angeklagten veröffentlichen wir hier:
Erster Prozesstag
Beim ersten Prozesstag gegen den Mönch von Lützerath (wer hat sich nicht über die Bilder der Cops im Matsch gefreut?) gab es viel Medienrummel, nach Verlesen einer Prozesserklärung wurde der Prozess dann vertagt. Weiter geht es am 5.2.2025 um 9 Uhr in Saal A100 vor dem Landgericht Mönchengladbach (wegen dem großen öffentlichen Interesse ist das Amtsgericht in Erkelenz zu klein).
Der zweite Prozesstag der Berufungsverhandlung gegen eine weitere wegen BlockNeurath angeklagte Person begann mit einer Stellungnahme der Verteidigung zum Zeugen A. – ihr erinnert euch – der Rechenkünstler von RWE, der die Berechnung des angeblichen Schadens für RWE gemacht hat. Daran ist jedoch vieles mehr als fraglich: Der Zeuge war ganz klar von Konzerninteressen beeinflusst und somit nicht unabhängig: So konnte bzw. wollte er weder den Schaden mit tatsächlichen Verträgen oder Belegen beweisen noch etwas zum Gewinn an dem besagten Tag sagen. Wahrscheinlich wollte er eher nichts dazu sagen, bzw. hatte in einem Vorabbriefing mit der RWE- Rechtsabteilung die Anweisung bekommen nichts dazu zu sagen. Unsere Meinung zur Kosten- Nutzenbilanz: Die kehrt sich um, wenn mensch die Schäden für die gesamte Gesellschaft, also beispielsweise Folgeschäden durch den Abbau und die Verstromung der Kohle mit einbezieht, was sich auch durch die Ladung von einem unabhängigen Sachverständigen wie Prof. Dr. Pao-Yu Oei beweisen ließe. Er hatte für ein ähnlich gelagertes Verfahren schonmal ein Gutachten erstellt, das eben dies unter Beweis stellt.