Block Neurath: Stress am Einlass und viele abgelehnte Beweisanträge

EIn Blatt Papier mit einem Text über die Verbrennung von CO2 wird verbranntAm 16. und 17.12.2025 gab es zwei weitere kurze Verhandlungstage im BlockNeurath-Prozess vorm Landgericht Mönchengladbach. Am ersten der beiden Tagen wurden zunächst Beschlüsse verkündet, welche alle in den Verhandlungstagen zuvor gestellten Beweisanträge ablehnten (bis auf einen, bei dem ein RWE-Zeuge tatsächlich angehört wurde). Das Gericht sah es als wahr an, dass der Klimawandel existiert und eine Gefahr für Leib und Leben ist und damit grundsätzlich ein wichtiges Rechtsgut. Anträge zum tatsächlichen Geschehen wurden überwiegend als bedeutungslos abgelehnt und bei vielen Beweisanträgen, die sich damit beschäftigten, dass provokante Aktionen und das Überschreiten von Gesetzen wirkungsvoll seien im Gegensatz zu der Mitarbeit in Parteien oder der Gründung von eigenen Parteien, behauptete das Gericht, es seien Rechtsfragen, über die es nicht entscheiden müsse. Das seien Wertungen und keine Tatsachen, über die Beweis erhoben könne. Wir ahnen wohin das führen wird: Im Urteil wird das Gericht dann wieder behaupten, dass es doch möglich gewesen wäre, in Parteien zu gehen und die Wirksamkeit der Aktion nicht bewiesen sei – bei gleichzeitiger Weigerung, dazu tatsächlich mit Sachverständigen zu sprechen.
Nach einer Pause zum Besprechen dieser Resultate stellten Angeklagte und Verteidiger*innen noch einige Beweisanträge, zu denen es am letzten Tag nicht mehr gekommen war und die Verhandlung wurde auf den nächsten Tag vertagt Weiterlesen

Block Neurath: RWE und Lesestunde

Mensch im Rollstuhl auf Schienen wird von etwa 5 Polizisten versucht wegzutragen

Bild: Tim Wagner

Am heutigen sechsten Verhandlungstag der dritten Person im BlockNeurath-Kontext gab es mal wieder eine kleine Mahnwache vorm Landgericht in Mönchengladbach. Drinnen wurde ein RWE-Zeuge vernommen, der mal wieder von der Chefin der Rechtsabteilung von RWE, Frau W, gebrieft worden war. Die Ladung hatte er gar nicht in einem ungeöffneten Briefumschlag, sondern als E-Mail-Anhang bekommen. Er konnte immerhin das Gericht aufklären, dass es vier Lock-On-Stellen an dem Tag gab und wo waren, auch wenn er meinte, dass er an dem Ort, um den es bei der Verhandlung ginge nicht war und sich deshalb wundere, geladen zu sein. Die Blockaden seien sukzessive entstanden, nicht alle gleichzeitig, wusste er zu berichten und hängen geblieben ist bei ihm vor allem ein elektrischer Rollstuhl auf den Gleisen, was er zu gefährlich fand – und allein wäre der Mensch dort ja wohl nicht hingekommen – woraufhin sich ein kurzer Dialog über das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung entwickelte. Es ging dann noch um die Überprüfung der Strecke nach der Aktion, die laut diesem Zeugen im Gegensatz zu von dem RWE-Kraftwerksmitarbeiter angepeilten 6 Stunden nur etwa eine halbe Stunde dauern würde. Weiterlesen

Block Neurath: Beweisanträge und weitere Termine im Dezember 2025

Im Hintergrund ist ein Bild von Menschen auf den Schienen vorm Kraftwerk Neurath in grau zu sehen, oben und unten steht in roter Schrift auf schwarzem Grund: "block neurath 3" - Berufungsprozess am Landgericht Mönchengladbach - neue Prozesstermine: 10.12. um 9:15 Uhr - 16.12 um 13 Uhr - 17.12. um 9:15 UhrDer dritte Berufungsprozess zu Block Neurath schreitet weiter fort: Am fünften Verhandlungstag wurden am 28.11.2025 zahlreiche Beweisanträge zum rechtfertigenden Notstand vorgelesen von der Angeklagten und den zwei anwesenden Verteidiger*innen. Dabei ging es darum, wie die Klimakrise das Leben der Menschen bedroht, es wurde erklärt, wie das mit den Treibhausgasen funktioniert und was Kipppunkte sind, wobei einer schon überschritten sei. „Es wird keine Korallen mehr geben“ konstatierte der Anwalt.

Darüber hinaus ging es um das Agieren von RWE und den staatlichen Organen, darum, dass sowohl Mitarbeit in Parteien als auch die Gründung von eigenen Parteien als auch Gerichtsverfahren und Appelle nichts gebracht hätten um die Klimakrise abzuwenden.

Daneben wurde der Erfolg der Aktion betont und dass an dem Tag real CO2-Ausstoß verhindert wurde und warum radikale Flanken und Gesetzesübertritte wichtig für den Erfolg von Bewegungen seien. Wenn ihr Interesse habt an konkreten Beweisanträgen, schreibt uns gern an über blockieren_schockieren[ät]riseup.net, dann senden wir sie gerne zu.

Entschieden über die Beweisanträge wurde noch nicht. Dafür gibt es weitere Prozesstermine am 10.12. um 9.15 Uhr, am 16.12 um 13 Uhr (eventuell wird der Termin auch um 9:15 Uhr schon beginnen, dass werden wir am 10.12. erfahren) und am 17.12. wieder um 9:15 Uhr vorm Landgericht Mönchengladbach in Saal A100.

Am nächsten, dem sechsten Verhandlungstag am 10.12. soll auch ein weiterer Zeuge vom Tagebau- und Eisenbahnbetrieb von RWE vernommen werden.

Neurath wieder blockiert – Verhandlung geht weiter

Mehrere Menschen stehen mit Transparent vor einem rauchenden Kohlekraftwerk auf der Einfahrt.Der heutige Verhandlungstag begann mit einer Überraschung für RWE: Eine Zufahrt des Kraftwerks Neurath, das noch immer dreckige Braunkohle verfeuert, war blockiert, anlässlich des Prozesses, der Rodung des an den Tagebau Hambach grenzenden Sündenwälddchens durch RWE und der aktuell in Belém stattfindenden Weltklimakonferenz, die wie immer und jedes Mal deutlicher zu Tage tretend, das Klima nicht retten wird.

Im Landgericht ging es heute hin und her: Zu Beginn wurde eine Stellungnahme zum Zeugen Scheffler vorgelesen, darin ging es vor allem um die Feinstaubbelastung durch RWE, wozu es auch einen entsprechenden Beweisantrag gab – eine andere Art von Fortbildung für die als Zuschauer*innen anwesenden Auszubildenden der Justiz. Weiterlesen

Kohlekraftwerk Neurath zum 3. Mal blockiert

Pressemitteilung der Aktivist*innen.
Neurath, 21.11.2025. Seit den frühen Morgenstunden blockieren mehrere Aktivist*innen eine Zufahrt zum Braunkohlekraftwerk Neurath. Damit protestieren sie gegen die anhaltende Braunkohleverstromung, die Strafverfolgung ihre Mitstreiter*innen und die völlig unzureichenden Beschlüsse der Weltklimakonferenz COP30 in Belém. Parallel zu der Blockade wird am Landgericht Mönchengladbach die Berufungsverhandlung gegen eine Block-Neurath-Aktivist*in geführt, die sich im November 2021 während der COP26 in Glasgow an die Schienen der Kohlebahn zum Kraftwerk Neurath gekettet haben soll. Weiterlesen

Block Neurath: Ein Klimawandelleugner von RWE?

Drei Menschen sitzen mit Rucksäcken auf den Stufen des Gerichts vor einem Transparent.An Tag 3 vorm Landgericht Mönchengladbach bei BlockNeurath der dritten kam es tatsächlich zur Vernehmung mehrerer Zeug*innen, natürlich nicht ohne Streit um die Einlasskontrollen.
Wieder wurden einige Menschen, da sie Rucksäcke dabei hatten nicht ins Gerichtsgebäude gelassen und somit ein Teil der Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ausnahmsweise fing die Verhandlung fast pünktlich an. Es wurde ein Beschluss verlesen, dass die Zeug*innen-Vernehmungen nicht mitgeschnitten werden (sonst ließen sich auch die Lügen der Zeug*innen belegen und wer will das schon?).

Während vor der Tür von den Menschen, die nicht reingelassen wurden eine spontane Kundgebung gegen die restriktiven Einlassbedingungen organisiert und Soli-Fotos geschossen wurden, begann drinnen die Vernehmung des ehemaligen Leiters des Blockbetriebs im Kraftwerk Neurath – 38 Jahre war dieser bei RWE vor seiner Verrentung angestellt und hält RWE für einen guten Arbeitgeber. Er war mit einem Zeugenbeistand erschienen, der ihm von der Rechtsabteilung von RWE zwei Tage vor seiner Vernehmung beim Vorbereitungsgespräch empfohlen wurde. Von wem er wohl bezahlt wird? Genutzt hat der Zeugenbeistand bei der zweieinhalbstündigen Vernehmung nicht viel. Immer mal wieder wollten Zeuge und Zeugenbeistand die Auskunft verweigern, sie wurden aus dem Saal geschickt, damit dem Gericht erklärt werden konnte, warum die Frage relevant sei und der Zeuge musste dann doch fast immer antworten. Er gab zu jetzt mehr Fragen beantworten zu können, weil die alten Kraftwerksblöcke stillgelegt sein, bestritt aber gleichzeitig bei den anderen Prozessen anders ausgesagt zu haben. Gestritten wurde sich dann viel darum, wie lange die Versorgung mit Kohle dauere und ob eine Versorgung mit LKW möglich gewesen wäre. Der Zeuge meinte, RWE würde keine 44 LKW besitzen und auch sonst kam es zu spannenden Einschätzungen. Am aufschlussreichsten war wohl die Antwort auf die Frage, ob der Zeuge vom menschengemachten Klimawandel wüsste und antwortete „Mir ist bekannt, dass so argumentiert wird, dass es einen selbstgemachten Klimawandel gibt.“ Das legt eine Klimawandelleugnung zumindest nahe – und das im Jahr 2025. Zu ausgestoßenen Schadstoffen konnte er nichts über die Mengen sagen, obwohl er für die Reduktion des Schadstoffaustoßes zuständig war. Die Kraftwerksgenehmigung kenne er nur in Auszügen. So wird Umweltschutz bei RWE praktiziert. Weiterlesen

Tag 2 Block Neurath: Wieder keine Zeugen gehört

Zwei Menschen in einem grünen bzw. pinken Ganzkörperanzug halten ein pinkes Transparent, in der Mitte ist eine Faust mit gezogenem Stecker, darunter gekreuzte Hämmer, in gelber Schrift ist zu lesen: "Kohleausstieg bleibt Handarbeit" - im HIntergrund ist ein Gebäude zu sehen.Der zweite Prozesstag am Landgericht Mönchengladbach begann erneut mit Auseinandersetzungen rund um den Einlass. Zwei Personen waren auf Grund der sehr intensiven „touchy“ Einlasskontrollen im Ganzkörperanzug erschienen. Diesmal hatten die Justizwachtmeister*innen entschieden, zwar die Angeklagte mit Rucksack problemlos einzulassen, aber einer Verteidigerin den Einlass ins Gebäude mit Rucksack (in dem viele Verteidigungsunterlagen waren) zu verwehren, weil sie keinen Anwaltsausweis vorzeigen könne. Nun ist sie aber in dem Verfahren rechtskräftig als Verteidigerin zugelassen und hat (eigentlich) dementsprechende Rechte. Ein Justizwachtmeister meinte im Sitzungssaal, in dem schon Angeklagte, Anwalt und einige Zuschauer*innen saßen, dass die Person nicht eingelassen würde, weil sie ihre Ladung nicht gezeigt hätte (gelogen) und dass sie den Rucksack nicht durchleuchten lassen wolle (ebenfalls gelogen). Das führte zu einem lautstarken Disput zwischen Pflichtverteidiger und dem Justizwachtmeister. Schließlich kam der vorsitzende Richter und nach einigem Hin und Her (vermutlich mit Zuständigkeits-Hick-Hack innerhalb des Gerichts) wurde als „absolute Ausnahme“ der Verteidigerin die Mitnahme des Rucksacks mit Verteidigungsunterlagen gestattet. Weiterlesen

BlockNeurath: Und wo soll das Gepäck hin?

Zwei Menschen halten ein pinkes Transparent, in der Mitte ist eine Faust mit gezogenem Stecker, darunter gekreuzte Hämmer, in gelber Schrift ist zu lesen: "Kohleausstieg bleibt Handarbeit" - im HIntergrund ist ein Gebäude zu sehen.Prozessbericht. Gegen die dritte Angeklagte im Kontext der Blockade des Kohlekraftwerks Neurath im Jahr 2021 begann der Prozess heute erneut am Landgericht Mönchengladbach – nach einer längeren Auseinandersetzung um die Einlasskontrollen. Pünktlich vorm Gericht angekommen stellten sich Verteidiger*innen, Angeklagte und Zuschauer*innen in die Schlange zum Einlass. Doch es sollten keine „größeren“ Taschen und Rucksäcke mit rein genommen werden, hatte der Gerichtspräsident beschlossen. Die Angeklagte, mit Reiserucksack in der Kontrolle fragte: „Und wo soll ich den Rucksack dann lassen?“ „Draußen im Auto“ meinte eine Justizwachtmeisterin – „Ich habe keins und die Anreise nach hier ist nicht ohne Übernachtung möglich“. Da nun aber die Angeklagte wohl nicht so leicht wieder herausgeworfen werden konnten, klärten Anwalt, Richter und Justizwachtmeister*innen in den nächsten 20 Minuten ab, dass der Rucksack der Angeklagten doch vorm Gerichtssaal bleiben konnte – alle anderen Rucksäcke jedoch nicht. Weiterlesen

BlockNeurath: wieder ein Prozesswinter

Nach einem ruhigen Sommer gehts aufregend weiter in der BlockNeurath Berufung am Landgericht Mönchengladbach und im Begleitaktionnachfolgeverfahren. Kommt rum, seid solidarisch!

Block Neurath 3 - Berufungsprozess in Mönchengladbach steht über einem gezeichneten Gerichtsgebäude, was dem in Mönchengladbach ähnelt, welches in Flammen steht. Davor hängt an Bäumen ein Transparent "Feuer und Flamme der Repression", unter dem Text stehen die Daten 31.10.25 Prozessbeginn, 7.11., 14.11., 21.11.,, 28.11. Folgetermine immer um 9.15 UhrDie Termine

  • Landgericht Mönchengladbach: Ab 31.10. jeden Freitag um 9.15 Uhr (07.11., 14.11., 21.11, 28.11.) – Berufungsverfahren BlockNeurath
  • Amtsgericht Grevenbroich: 20.11.  (Widerstandsverfahren wegen Begleitaktion)

Kontext

Lang, lang ist’s her. Nov 2021. Lützerath gab’s noch. Da haben einige Menschen in einer ausgeklügelten PhasenBlockade sehr erfolgreich die Kohleversorgung des Braunkohlekraftwerks Neurath abgeschnitten. Kohleaustieg sofort!

Viele konnten weiterer Repression entgehen. Vier Aktivist*innen schlagen sich seit drei Jahren mit der Strafverfolgung rum: Weiterlesen

Freispruch vom Landgericht nach Baggerbesetzung

Pressemitteilung der Prozessgruppe. Am Morgen des 01.08.2025 kam es zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Köln. Angeklagt war ein Klimaaktivist, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, im Januar 2023 – während der Räumung Lützeraths – in den Tagebau Hambach eingedrungen zu sein. Er solle gemeinsam mit sieben anderen Aktivist:innen auf einen der 60 Meter großen Schaufelbagger geklettert sein, um von dort auf die Zerstörung des Weltklimas durch die RWE Power AG und die deutsche Energiepolitik aufmerksam zu machen. Dabei habe es sich nach der Auffassung der Ankläger um Hausfriedensbruch gehandelt.

Das Amtsgericht Kerpen hatte den 28-Jährigen bereits letztes Jahr freigesprochen. Der Tagebau sei nicht hinreichend umfriedet gewesen; von einem widerrechtlichen Eindringen auf ein umfriedetes Besitztum könne man deshalb nicht ausgehen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil kam nun es zu einer neuen Verhandlung vor dem Landgericht, doch auch dieses Gericht schloss sich den Argumenten der Verteidiger an.

„Der Freispruch freut uns, auch wenn er nicht unerwartet kam.“ meint Simon Hänschl, einer der beiden Verteidiger. „Ein anderes Urteil wäre kaum vertretbar gewesen.“
Dennoch zeigte sich der Angeklagte unzufrieden. „Es ist absurd, dass wir diese Prozesse führen müssen. Strafverfolgung muss ein Ende finden, wenn die Gesellschaft sich bessern will.“

Die vorsitzende Richterin bezeichnete den Schuldspruch im Parallel-Verfahren gegen einen der anderen Aktivisten als „handwerklich keinen großen Wurf in der Rechtsgeschichte“ – Juristendeutsch für schlechte Arbeit. Die Verurteilung dort ist noch nicht rechtskräftig. Erneut wird das Landgericht Köln entscheiden müssen.