Der dritte Berufungsprozess zu Block Neurath schreitet weiter fort: Am fünften Verhandlungstag wurden am 28.11.2025 zahlreiche Beweisanträge zum rechtfertigenden Notstand vorgelesen von der Angeklagten und den zwei anwesenden Verteidiger*innen. Dabei ging es darum, wie die Klimakrise das Leben der Menschen bedroht, es wurde erklärt, wie das mit den Treibhausgasen funktioniert und was Kipppunkte sind, wobei einer schon überschritten sei. „Es wird keine Korallen mehr geben“ konstatierte der Anwalt.
Darüber hinaus ging es um das Agieren von RWE und den staatlichen Organen, darum, dass sowohl Mitarbeit in Parteien als auch die Gründung von eigenen Parteien als auch Gerichtsverfahren und Appelle nichts gebracht hätten um die Klimakrise abzuwenden.
Daneben wurde der Erfolg der Aktion betont und dass an dem Tag real CO2-Ausstoß verhindert wurde und warum radikale Flanken und Gesetzesübertritte wichtig für den Erfolg von Bewegungen seien. Wenn ihr Interesse habt an konkreten Beweisanträgen, schreibt uns gern an über blockieren_schockieren[ät]riseup.net, dann senden wir sie gerne zu.
Entschieden über die Beweisanträge wurde noch nicht. Dafür gibt es weitere Prozesstermine am 10.12. um 9.15 Uhr, am 16.12 um 13 Uhr (eventuell wird der Termin auch um 9:15 Uhr schon beginnen, dass werden wir am 10.12. erfahren) und am 17.12. wieder um 9:15 Uhr vorm Landgericht Mönchengladbach in Saal A100.
Am nächsten, dem sechsten Verhandlungstag am 10.12. soll auch ein weiterer Zeuge vom Tagebau- und Eisenbahnbetrieb von RWE vernommen werden.
Der heutige Verhandlungstag begann mit einer Überraschung für RWE:
Pressemitteilung der Aktivist*innen.
An Tag 3 vorm Landgericht Mönchengladbach bei BlockNeurath der dritten kam es tatsächlich zur Vernehmung mehrerer Zeug*innen, natürlich nicht ohne Streit um die Einlasskontrollen.
Der zweite Prozesstag am
Prozessbericht. Gegen die dritte Angeklagte im Kontext der Blockade des Kohlekraftwerks Neurath im Jahr 2021 begann der Prozess heute erneut am Landgericht Mönchengladbach – nach einer längeren Auseinandersetzung um die Einlasskontrollen. Pünktlich vorm Gericht angekommen stellten sich Verteidiger*innen, Angeklagte und Zuschauer*innen in die Schlange zum Einlass. Doch es sollten keine „größeren“ Taschen und Rucksäcke mit rein genommen werden, hatte der Gerichtspräsident beschlossen. Die Angeklagte, mit Reiserucksack in der Kontrolle fragte: „Und wo soll ich den Rucksack dann lassen?“ „Draußen im Auto“ meinte eine Justizwachtmeisterin – „Ich habe keins und die Anreise nach hier ist nicht ohne Übernachtung möglich“. Da nun aber die Angeklagte wohl nicht so leicht wieder herausgeworfen werden konnten, klärten Anwalt, Richter und Justizwachtmeister*innen in den nächsten 20 Minuten ab, dass der Rucksack der Angeklagten doch vorm Gerichtssaal bleiben konnte – alle anderen Rucksäcke jedoch nicht.
Die Termine