Oft braucht es einen langen Atem, um Versammlungsrechte durchzusetzen. Jetzt jedoch ist klar: Auch wenn die Polizei in Aachen Menschen einsperrt muss sie es tolerieren, dass dann Menschen gegen diese Gefangenenahmen auf ihrem Gelände demonstrieren und auf die Menschen warten, die wieder frei kommen.
Anlass für die Klage vor den Verwaltungsgerichten, welche zu dieser Entscheidung führte, war eine Aktion gegen Braunkohle im August 2019. Wie bei vielen Aktionen nahm die Polizei Menschen in Gewahrsam, verschleppte sie auf die Polizeistation nach Aachen und Menschen versammelten sich zu einer Mahnwache auf dem Gelände der Polizeistation (dort gibt es einen großen Vorplatz). Dies wurde bald unterbunden und die Auflage erteilt, die Versammlung solle weiter weg stattfinden (außer Sichtweite der Menschen die frei kommen). Das Oberverwaltungsgericht entschied im Dezember 2023, dass dies rechtswidrig war.
Die Polizei muss Versammlungen in Sichtweite der Gefangensammelstelle auf ihrem Gelände zulassen. Weiterlesen