Archiv für den Monat: Februar 2024
Prozesse in Kerpen: Gegenangriff für das Gute Leben
Achtung: Die Prozesstermine am 25.3. und 11.4. wurden verschoben!
Die ersten Prozesse rund um die Räumung von Lützerath im letzten Winter gehen los. Angeklagt sind mehrere Aktivist*innen wegen Hausfriedensbruch im Tagebau Hambach. Ihnen wird vorgeworfen am 16.1.2023 einen Braunkohlebagger für mehrere Stunden besetzt zu haben. Lasst sie nicht allein und kommt zu den Prozessen in Kerpen am 25.3.24 um 9:15, am 11.4.24 um 9:30 und am 19.4.24 um 9:30 Uhr, am ! Denn Solidarität ist unsere Waffe und vor Gericht stehen ist nur halb so schlimm wenn Mensch nicht alleine ist!
Block Neurath: Wieder eine Zeugin im Auto – und Postkarten gegen Knäste
Der Prozesstag am Montag begann mit einer gewissen Anspannung, schließlich waren beide Verteidiger*innen der Angeklagten nicht da – Richterin Dr. Zieschang hatte den Termin festgelegt und sämtliche angebotenen Termine der Verteidigung ignoriert. So verfuhr sie auch heute wieder am Ende des Prozesses – Fortsetzungstermine wurden festgelegt auf den Mo, 4., Di, 19. und Mo, 25. März 2024 – jeweils um 11 Uhr ohne die Angeklagte dazu auch nur zu Wort kommen zu lassen.
Aber zurück zum Anfang: Draußen vor dem Gericht wurde die Mahnwache aufgebaut, diesmal wurden dort Postkarten an Gefangene geschrieben. Drinnen hatten sich erneut einige dem Gericht wohl bekanntere Personen Plätze vorreserviert, während die Wartenden, die eine dreiviertelstunde vor Beginn der Verhandlung erschienen waren, noch nicht eingelassen wurden – kein Problem für die Richterin. Die Angeklagte hatte im Vorfeld den Antrag auf Zulassung einer weiteren Wahlverteidigung gestellt, der jedoch nicht vor Prozessbeginn entschieden wurde. Die Richterin fragte nach Vorstrafen der Person, wozu diese keine Angaben machte. Es folgte der Hinweis, dass die Genehmigung zurück genommen werden könne, sollten sich im Nachhinein Vorstrafen herausstellen – und die Verteidigung wurde zugelassen Weiterlesen
Lützerath: Repressionen seit der Räumung
Seit der Räumung vor einem Jahr gab es mehrere Repressionswellen wegen Lützerath.
Einigen Menschen wird vorgeworfen, während der Großdemo randaliert zu haben, eine weitere größere Gruppe wird beschuldigt, sich geschlossen auf Lützi zubewegt zu haben gegen den Willen der Cops.
👀 Die angeblichen Straftaten sind vor allem Widerstand, tätlicher Angriff und Landfriedensbruch. Vereinzelt gibt es auch Vorladungen wegen „Aufruf zu Straftaten“.
👮 Die allermeisten Vorwürfe beziehen sich auf Rangeleien mit Team Blau, nur die wenigsten auf tatsächliche Räumungen aus Häuschen oder RWE-Besitzansprüchen.
⚖️ Es gibt bisher kaum Gerichtstermine, aber noch ausstehende Prozesse wegen Dingen die vor der Räumung passiert sind. Stay tuned!
🫂Wenn ihr selbst betroffen seid, meldet euch gerne bei der Antirepressionsgruppe Rheinisches Revier (antirrr[ät]riseup.net, pgp-key) für Beratung, Support, Austausch oder einfach zur Info, damit wir den Überblick behalten können.
🕸 Es gibt regelmäßig Online-Vernetzungstreffen für Betroffene!
📬 Generell gilt: Es ist ratsam, auf Briefe von der Polizei (z.B. „Anhörungsbogen“) nicht zu reagieren.
Bei Briefen in gelben Umschlägen müsst ihr meist reagieren, lest euch das durch, meldet euch und legt im Zweifel erst mal Einspruch ein. Als beschuldigte Person habt ihr das Recht auf Aussageverweigerung! Alles was ihr sagt, kann euch oder anderen schaden. Weitere Tipps, Infos und kommende Termine findet ihr hierauf unserer Website.
💰Repressionen kosten Geld und der Kampf dagegen auch! Spendet gerne für unseren Solitopf.
Block Neurath: Gerichte sind zum Essen da – RWE-Zeuge hat Angst bei Aktionsoptimierung zu helfen
Der zweite Prozesstag unter dem Motto „Gerichte sind zum Essen da“ startet damit, dass die Cops nochmal wegen den Messern Stress machen, bevor die Küfacrew überhaupt angefangen hat zu schnibbeln. Auflage war auf einmal, das als Besteck (und auch zum Schneiden des Gemüses) nun nur noch Plastikmesser erlaubt sein sollen. Am Ende ist das Gemüse auf zauberhafteweise dann doch geschnitten…
Derweil drinnen im Gerichtsaal: Die Verteidigerin der Angeklagten beantragt, als Pflichtverteidigerin beigeordnet zu werden, was die Staatsanwältin nicht für notwendig erachtet und auch die Richterin weist dann nach einer kurzen Bedenkpause den Antrag zurück, was nicht verwunderlich ist. Verwunderlich ist allerdings die Begründung: Eine Pflichtverteidigung sei nicht notwendig, denn „es handle sich ja hier nicht um eine große Sache“ und auch die Rechtsfolgen seien nicht schwerwiegend. Okay, 9 Monate Haft sollen nicht schwerwiegend sein? Die Zuschauer*innen sind hörbar empört. (Tatsächlich sieht die bisherige Rechtsprechung zu Pflichtverteidigung die Strafen erst ab schwerwiegend an, wenn sie mehr als ein Jahr betragen – was angesichts der zerstörerischen Wirkung von Haftstrafen einiges über die Justiz aussagt – und vermutlich auch gegen europäisches Recht verstößt.) Weiterlesen