Erster Zivilprozess – (28.11.)

28.11., 14 Uhr, Landgericht Köln – Öffentlichkeit erwünscht!

Hier nähere Infos:
Am Montag, den 28.11., 14 Uhr, findet eine Zivilverhandlung gegen RWE vor dem Landgericht Köln gegen zwei Aktivist_innen statt. RWE verklagt sie auf Unterlassung von Betriebsstörungen der Kohlebahnen, weil sie eine dementsprechende Erklärung nicht freiwillig unterschrieben haben.

Am 1.8.2014 sollen sie zusammen mit anderen Menschen eine Abseilaktion über den Schienen der Hambachbahn durchgeführt haben. Der Betrieb wurde angeblich für 7 Stunden unmöglich gemacht. Also Folge dieser Aktion strengte RWE dann ein Zivilverfahren an. Dies nahm den üblichen bürokratischen Weg, wurde mehrmals verschoben, und steht nun mehr als 2 Jahre später zur Verhandlung an.

Seit den EndeGelände-Aktionen sind die von RWE geforderten Unterlassungserklärungen für viele Aktivist_innen ein Problem. Ihr seid
herzlich eingeladen, dem Prozess beizuwohnen. Auch um euch selbst ein Bild zu machen, falls ihr in Zukunft selbst betroffen sein solltet. Zivilprozesse unterscheiden sich in Form und Ablauf stark von Strafprozessen.

Egal auf welche Art die Repression erfolgt – wir stehen solidarisch zusammen!

*Bericht von der Verhandlung*

kurz zum Hintergrund:
Gegen 2 Aktivistis steht aufgrund einer Aktion während des Klimacamps 2014 ein Versäumnisurteil im Raum. Das bedeutet, da sie eine entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht unterschrieben haben, sollen sie dazu verurteilt werden die UE anzuerkennen und den entsprechenden Vertrag mit RWE einzugehen.

Gegen dieses Versäumnisurteil wurde Einspruch eingelegt. Ob dieser haltbar ist oder nicht muss das Landgericht Köln entscheiden.

Heute hatten die beiden Angeklagten die Gelegenheit sich zu ihrer Motivation zu äußern:
Da RWE mit klimazerstörerischen Handlungen Menschenleben und das Leben des Planten massiv gefährdet, handelt es sich bei den Aktionen um Notwehr. Der profitorientierte Konzern, der sich seiner Verantwortung nicht stellt, wird nicht durch Regierungen oder ähnliches gestoppt, daher ist es das Recht der Menschen, sich der Zerstörung in den Weg zu stellen!

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass der Prozess vor dem LG Essen Saúl Luciano gegen RWE Power eine Auswirkung auf das Verfahren gegen die beiden Klimaaktivist*innen haben könnte und daher berücksichtigt werden muss.

Eine Entscheidung durch das Gericht wurde für den 9.1. angekündigt.

Soweit der neueste Stand. Detaillierte Ankündigungen zu den Prozessen wegen Hausfriedensbruch Anfang Dezember in Grevenbroich kommen in den nächsten Tagen.

Wie immer gilt:
Zeigt euch solidarisch mit den Betroffenen, denn Betroffen sind Einige – gemeint sind wir ALLE!

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