„Wir möchten nicht, dass der hier Filmt“

(RWE Arbeiter zu einem Polizisten während einer Gleisblockade am 14.04.2015)

Gerichtsprozess Der Journalist Elmo Elbrecht hat schon die ein oder andere Baggerbesetzung und Blockade mit der Kamera begleitet. Der Tagebaubetreiber RWE verklagt Ihn nun auf Unterlassung seiner Dokumentationsarbeiten auf Betriebsgelände. „Wenn es nach RWE geht, würde ich durch meine journalistische Tätigkeit den Tagebaubetrieb und den Betrieb der Hambachbahn stören. Das sehe ich nicht so.“ sagt Elmo gelassen.

Freut euch auf einen spannenden Prozess. Besucher sind gerne willkommen.

Am Do, 21.4.2016 13:00 im Landgericht 52070 Aachen, Adalbertsteinweg 92, Sitzungssaal D0.137 im Erdgeschoss.

Mehr Infos:
antirrr.blogsport.de

LAUtonomia-Aktivistin Sara* für zwei Monate in Haft

Freiheit für alle GefangenenAm 22.Februar 2016 ist eine Umweltaktivistin der neuen lausitzer Waldbesetzung LAUtonomia in Cottbus wegen Ladediebstahl verhaftet worden und sitzt seit dem in Haft.

Sie verweigert nach wie vor die Angabe ihrer Personalien. LAUtonomia ruft zur Unterstützung und Solidarität mit der eingesperrten Aktivistin auf.

Sara wird vorgeworfen, am 22. Februar in einem Baumarkt Waren im Wert von 47,47 Euro gestohlen zu haben. Da es den Behörden nicht gelang, ihre Personalien festzustellen, saß sie eine Woche lang in Hauptverhandlungshaft in der JVA Lukau-Duben, ehe ihr am Amtsgericht Cottbus in einem beschleunigten Verfahren der Prozess gemacht wurde. Weiterlesen

Ausgang der Prozesstermine im März

3 GerichtsprozesseWie sind die Fortsetzungstermine von Bergstedt, „Mr. Blue“ und Basti verlaufen und wie gehts weiter?

03.03.16 – 2. Prozesstermin wegen angeblicher Beleidigung des Richters Witzel

Es wurden Richter Witzel (ca. 2 Stunden) und weitere Gerichtsangehörige vernommen. Richter in diesem Verfahren war Königsfeld. Am Ende äußerte sich das Gericht sowohl hinsichtlich dessen, dass der Prozess, den Richter Witzel damals durchführte, wohl nicht so abgelaufen ist, wie das vorgeschrieben sei. Ob das alles bereits Rechtsbeugung* sei, sah Königsfeld nicht als erwiesen an.
Er regte eine Einstellung ohne Auflagen an. Das konnte nicht gleich beschlossen werden, weil der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht befugt war, das zu tun. Das wird also in den nächsten Tagen geklärt.
Sollte die StA nicht zustimmen, dann käme es am 22.3. um 11 Uhr zum Fortsetzungstermin.
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