Verurteilung Nummer 3 wegen Block Neurath

Mehrere Menschen mit Transparenten u.a. "Kohleausstieg bleibt Handarbeit" vor dem Schild "Landgericht" auf TreppenstufenIm Prozess wegen der Blockade des Kraftwerks Neurath im November 2021 sprach das Landgericht Mönchengladbach heute nach 10 Verhandlungstagen das Urteil. Die Klimaaktivistin wurde wegen Störung öffentlicher Betriebe zu einer Geldstrafe von hundert Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Grevenbroich hatte in erster Instanz eine Haftstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung verhängt. Das Landgericht folgte in seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die gefordert hatte, die Berufung zurückzuweisen. Weiterlesen

Freispruch verteidigen – 3. Runde am OLG

Hervorgehoben

Freispruch verteidigen - 3. Runde am OLG! - 24.3.2026 10 Uhr Oberlandesgericht Köln - Gegenangriff für das gute LebenDie Staatsanwaltschaft hat anscheinend noch nicht genug. Nach 2 erfolgreichen Freisprüchen in Prozessen rund um die Baggerbesetzung in Hambach wärend der Lütziräumung (Prozessberichte: https://antirrr.nirgendwo.info/2025/08/10/freispruch-vom-landgericht-nach-baggerbesetzung/ und https://antirrr.nirgendwo.info/2024/04/25/kerpen-freispruch/) gehts nun am Oberlandesgericht in Köln weiter, demnach auf in die 3. Instanz!
Es wird ne Mahnwache vor dem Gericht geben, solidarische Prozessbegleitung ist wilkommen. Wir sehn uns, in dere Grube, auf den Baggern und im Gericht!

Block Neurath Tag 9: Plädoyers und kein Urteil

Bild von großem Gebäude, Landgericht in Mönchengladbach, davor MahnwacheAm 6. Januar ging der dritte Block Neurath Prozess in den 9. Verhandlungstag, kam aber immer noch nicht zum Ende und wird am Di, 20.1. um 13:30 Uhr fortgesetzt. Nachdem alle durch die Einlasskontrollen waren, verkündete der Richter, dass auch die am letzten Verhandlungstag gestellten Beweisanträge alle abgelehnt wurden, unter anderem weil es keine dem Beweis zugängliche Tatsache wäre, dass Protest wirksam, aber Mitarbeit in Parteien allein nichts bringen würde – wenig überraschend. Dann wurde noch geschaut, ob die Angeklagte Vorstrafen habe und festgestellt, dass alle damit einverstanden waren, den RWE-Rechenkünstler zur Schadenshöhe nicht anzuhören. Das Gericht hatte bereits angekündigt, diese für irrelevant zu halten.

Es folgten die Plädoyers. Ein Verteidiger bezog sich zunächst auf die Einflussnahme, welche RWE auf Staatsanwaltschaften und Gerichte ausübt und fordert, härter zu verurteilen und gleichzeitig Sonderbehandlungen für Zeugen bekommt. Er erklärte, warum auch überhaupt keine Störung öffentlicher Betriebe vorlag, weil weder die Schienen verändert noch unbrauchbar gemacht worden wären und auch keine Ursächlichkeit für das Herunterfahren des Braunkohlekraftwerks festgestellt werden konnte. Außerdem gäbe es sehr wohl Gründe, einen rechtfertigenden Notstand anzunehmen und wenn das Gericht meine, es sei unnötig, Protestforscher zur Wirksamkeit von Protest und dem Radikale-Flanken-Effekt zu hören, solle es bitte erklären, woher die eigene Sachkunde komme. Weiterlesen