Die Versammlungsgesetze und die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgesetzes sind so, dass Versammlungen nur in Ausnahmefällen videoüberwacht werden dürfen, da dies sonst die Versammlungsfreiheit unzulässig einschränken würde. In Hannover wurde bereits erstritten, dass die Polizei Straßenkameras verhüllen muss, wenn eine Demo vorbei geht. Die Polizei in Aachen hat nun eine ganz eigene Auffassung von der Versammlungsfreiheit: Weil der Platz vor ihrem Polizeipräsidium videoüberwacht sei, dürfe dort keine Versammlung stattfinden. Das kehrt das Recht auf Versammlungsfreiheit vollkommen um.
Es ist kein Geheimnis, dass die Polizei Aachen nicht besonders erfreut darüber ist, dass immer wieder solidarische Menschen vor der Gefangenensammelstelle (Gesa) warten auf Menschen, die im Widerstand gegen die Braunkohleverstromung von der Polizei verschleppt wurden, dort wieder frei gelassen werden. Weil direkte Kritik vor der Haustür des Präsidiums aber unerwünscht ist, sollen die Gesa-Mahnwachen aber aus Sicht der Polizei besser außer Sichtweite stattfinden. Das damit der Zweck Menschen nach meist weniger schönen Stunden in der Gewalt der Polizei in Freiheit zu empfangen, völlig kontarkariert wird, ist wohl eher Absicht als Nebeneffekt. Weiterlesen