Polizist beleidigt oder asozial?

Im Kontext der Räumung des Hambacher Forst kontrollierte die Polizei willkürlich und mit vielen Schikanen Menschen, die sich im “Gefahrengebiet” bewegten. So auch Teilnehmer*innen der Landeskonferenz der Anti-Atom-Bewegung welche in der Räumungsphase den Hambi besuchten. Einem der kontrollierten wird jetzt vorgeworfen, er hätte einen Polizisten als “Du Asi” beleidigt. Ihm wird am 29.10. um 13 Uhr am Amtsgericht Düren der Prozess gemacht.

Beim ersten Prozessanlauf Ende August wurde einmal mehr klar gemacht, dass für Gericht Polizist*innen eben doch die besseren Menschen sind: Die Staatsanwaltschaft stellt grundsätzlich keine Verfahren wegen Beleidigung gegen sie ein. Die Richterin hielt prompt einen Moralvortrag über die arme Polizei, der kein Respekt entgegegen gebracht würde. Auf die Entgegnung des Anwalts, das kein Respekt nicht strafbar sei, erklärte die Richterin dann, dass eine Beleidigung aber schon strafbar sei (wenn sie sich gegen Polizisten richten würde schwang mit). Nicht mal, ob der konkrete Polizist sich bei der Kontrolle asozial verhalten hätte, spiele eine Rolle dafür, dass “Du Asi” eine Beleidigung sei.

Beide Belastungszeugen der Polizei hielten es trotz Ladung nicht für notwendig zum Prozess zu erscheinen, einer fehlte sogar unentschuldigt. Wir erwarten gespannt, ob das verhängte Ordnungsgeld gegen ihn aufrecht erhalten bleibt oder ob sich auch an dieser Stelle die Polizei mal wieder alles erlauben kann. Solidarischer Prozessbesuch ist erwünscht.

Di, 29.10. um 13 Uhr Amtsgericht Düren

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