Im Januar 2024 trafen sich Menschen am Friedhof Holzweiler, um der Zerstörung Lützeraths zu gedenken. Rahmen hierfür war ein Gedenkgottesdienst mit dem bekannten gelben Holzkreuz.
Jetzt wird eine Teilnehmerin angeklagt, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Dabei stellt die Staatsanwaltschaft nicht den religiösen Charakter des Treffens in Frage, sondern unterwirft ein unbestritten religiöses Treffen den Bestimmungen des Versammlungsrechts – obwohl diese im Bundesgesetz explizit ausgenommen sind.Der Kreuzweg für die Schöpfung von Lützerath nach Büchel schreibt dazu in einer Pressemitteilung: „Das Recht, sich religös-politisch zu äußern, öffentlich Zeugnis abzulegen für die eigene, innerste Überzeugung soll mit der Anklage der
Staatsanwaltschaft eingeschränkt, behindert, genommen werden.“
Der Prozess ist öffentlich und die Angeklagte freut sich über solidarischen Support.
07. Mai um 13 Uhr, Amtsgericht Erkelenz