Oft braucht es einen langen Atem, um Versammlungsrechte durchzusetzen. Jetzt jedoch ist klar: Auch wenn die Polizei in Aachen Menschen einsperrt muss sie es tolerieren, dass dann Menschen gegen diese Gefangenenahmen auf ihrem Gelände demonstrieren und auf die Menschen warten, die wieder frei kommen.
Anlass für die Klage vor den Verwaltungsgerichten, welche zu dieser Entscheidung führte, war eine Aktion gegen Braunkohle im August 2019. Wie bei vielen Aktionen nahm die Polizei Menschen in Gewahrsam, verschleppte sie auf die Polizeistation nach Aachen und Menschen versammelten sich zu einer Mahnwache auf dem Gelände der Polizeistation (dort gibt es einen großen Vorplatz). Dies wurde bald unterbunden und die Auflage erteilt, die Versammlung solle weiter weg stattfinden (außer Sichtweite der Menschen die frei kommen). Das Oberverwaltungsgericht entschied im Dezember 2023, dass dies rechtswidrig war.
Die Polizei muss Versammlungen in Sichtweite der Gefangensammelstelle auf ihrem Gelände zulassen. Weiterlesen


Achtung: Die Prozesstermine am 25.3. und 11.4. wurden verschoben!
Der Prozesstag am Montag begann mit einer gewissen Anspannung, schließlich waren beide Verteidiger*innen der Angeklagten nicht da – Richterin Dr. Zieschang hatte den Termin festgelegt und sämtliche angebotenen Termine der Verteidigung ignoriert. So verfuhr sie auch heute wieder am Ende des Prozesses – Fortsetzungstermine wurden festgelegt auf den Mo, 4., Di, 19. und Mo, 25. März 2024 – jeweils um 11 Uhr ohne die Angeklagte dazu auch nur zu Wort kommen zu lassen.