BlockNeurath: Solidarität soll strafbar sein?

Im letzten und Anfang diesen Jahres gab es zahlreiche Prozesstermine vor dem Amtsgericht Grevenbroich und dem Landgericht Mönchengladbach wegen der Blockade des Kohlekraftwerks Neurath im Jahr 2021. Die Prozesse wurden frech und widerständig geführt und viel Leute zeigten ihre Solidarität. Diese Unterstützung passt den Repressionsbehörden nicht und während nun bald der nächste Prozess vorm Landgericht Mönchengladbach beginnt, werden stellvertrend mehrere der solidarischen Personen angeklagt.

1) Die Richterin als Zeugin

An einem Verhandlungstag in Grevenbroich ließ Richterin Dr. Zieschang mal wieder zwei zuschauende Personen gewaltsam aus dem Saal werfen. Sie wurden gewaltsam aus dem Raum gezerrt von den Justizwachtmeister*innen. Doch angeklagt werden die beiden, wegen angeblichem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Das was an dem Prozess spannend werden könnte, ist dass auch Richterin Dr. Zieschang und Amtsanwältin Quantius als Zeuginnen genannt sind – und sie sich damit dann in einer der unkomfortablsten Situationen in einem Gerichtssaal wieder finden dürften. Weiterlesen

BlockNeurath: Neue Prozesstermine am Landgericht

Obwohl im ersten BlockNeurath-Verfahren die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach noch nicht entschieden wurde, geht es jetzt schon gegen die zweite Person in die nächste Runde: Jeweils Freitags, am 27.9., 11.10 und 25.10.2024 soll ab 9:15 Uhr im Landgericht Mönchengladbach verhandelt werden. Merkt euch die Termine schon mal vor, über Begleitaktionen und mehr informieren wir dann in nächster Zeit. Beim Prozess gibt es dann auch neue Überraschungsbierdeckel.

"Unterm Schotter liegt das Rohr"-Schriftzug auf Gleisbett "Überraschung!" steht über der Zeichnung einer im Gleisbett eingelassenen Ankettvorrichtung, daneben die Hashtags #blockneurath und #unfreiwilligeFeuerwehr

Prozessankündigung vom rollfenden Widerstand

Im Gebüsch hängt eine Playmobilfigur im Rollstuhl und hält ein Schild "Lützi lebt" hoch.

Update 2: Auch der Termin am 4.11. fällt aus.

Update 1: Der angekündigte Termin fällt aus, er wurde verschoben auf den 4.11. um 11.30 Uhr.

Leider muss sich am Mo 02.09. um 11:30 Uhr eine Person von uns vor dem Amtsgericht Jülich verantworten. Der Person wird vorgeworfen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*Innen geleistet zu haben, obwohl sie lediglich von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht hat.

Die Person hing lediglich in einem Seil, da geht die Schikane los und die Schikane geht weiter: Bereits im Vorfeld wird es der Person extrem schwer gemacht. Die Person möchte Akten einsehen, und da wird vom Gericht gesagt, sie möge sich 7 Stunden in einen Zug nach Jülich setzen. Das ist An einer Leiter im Gebüsch hängt eine Playmobilfigur mit einem Schild "Kommt zum Prozess - 2. September 24 Amtsgericht Jülich 11.30 Uhr"aber für Menschen, die von der Gesellschaft behindert werden, nicht mal eben so spontan möglich. Das ist Ausdruck von ableistischen Verhältnissen: Behinderte Menschen finden vor Gericht nicht statt, und wenn, dann werden sie nicht adäquat mitgedacht.

Die Räumung von Lützerath ist jetzt anderthalb Jahre her. Jetzt wird dort bereits Kohle abgebaut, weil RWE von seinem Eigentumsrecht Gebrauch gemacht hat mit Durchsetzung des Staates. Die Antwort des Staates auf den Klimawandel ist Repression, und das zeigt sich auch wieder hier in diesem Verfahren. Das Dilemma liegt nämlich woanders. Es liegt in der kapitalistischen Produktionsweise. Im Kapitalismus gibt es unter anderem einen Faktor, nämlich den Zwang des ewigen Wachstums, und das bedeutet Raubbau an der Natur und Zerstörung von Lebensgrundlagen.

Deshalb sagen wir: „Fight Capitalism! Fight Ableism! Lützi lebt in unseren Herzen weiter.“

Hier geht’s zum Mobi-Video (youtube). Weiterlesen

Newsletter 25: Öffentlichkeitsarbeit

Wir haben einen neuen Newsletter voller guter und schlechter Nachrichten aus
der Welt der Gerichte, die sich mit verschiedenen Protesten beschäftigt haben. Die  Polizei Aachen muss Mahnwachen vor ihrer Wache erlauben, wenn sie Leute einsperrt und ansonsten sind die Gerichte im Rheinland mal wieder voller Widersprüche. Im Schwerpunkt beschäftigen wir uns dieses Mal mit der Frage der Öffentlichkeitsarbeit zu Repressionsfällen. Wir machen transparent, warum wir (in Absprache mit Betroffenen) immer wieder Sachen veröffentlichen und regen mal wieder an: Schickt uns Texte! Verbreitet auch gern diesen Newsletter und schreibt uns wenn ihr einen Themenwunsch für den nächsten Schwerpunkt habt. Und vor allem: Setzt der Repression offensiv etwas entgegen!

Lest hier weiter (pdf)

Bericht vom Nicht-Prozess um Sofafrieden am 10.06.2024

So kurzentschlossen, wie RWE nach ‚Wetten dass‘ Strafanzeige erstattet hatte, so kurzentschlossen hatten sie die Anzeige auch wieder  zurückgezogen und uns am Montag Vormittag vor dem Gericht im Regen stehen lassen. Wir hatten viele Fragen und interessante Dokumente im Gepäck, die wir RWE und Staatsanwaltschaft eigentlich gerne um die Ohren gehauen hätten … z.B., wie mensch überhaupt auf so kreative Ideen kommt, die ‚rechtmäßigen‘ Bewohner:innen eines Hauses wegen Haufriedensbruch anzuklagen. Und dann auch noch ohne einen einzigen Beweis dafür? Ein wenig nassforsch, wie? Aber dieser schlechten Karten waren sie sich offensichtlich auch selber bewusst und die Motivation, sich von uns in Anwesenheit der Presse durch die Manege ziehen zulassen, wird sich in Grenzen gehalten haben … Kneifen war dann wohl auch einfach die beste verbliebene Option mit dem geringsten PR-Schaden. Der Deutschen Presseagentur (dpa) gegenüber begründete RWE den Rückzug auf Anfrage mit dem Statement, man wolle „die Situation damit weiter befrieden“ … lol. Das war ihnen dann sogar die Kostenübernahme des Verfahrens wert, welchses bei einem Strafverfahren ja sonst der Staat (oder bei einem Schuldspruch Tomaydo selbst) spendiert hätte …

Hier ein Artikel dazu von nD.

Sofafriedensbruch: Lützi-Prozess in Erkelenz wegen „Wetten dass..?“

Wetten Dass...? Bild im Hinergrund, mit Menschen mit Transparenten - davor die Aufschrift "§ 123 StGB Schwerer Sofafriedesnbruch" und "10.6.2024 12 Uhr Amtsgericht Erkelenz"Lützerath ist gerettet“… Erinnert ihr euch an die Aktion bei „Wetten dass..?“

„Sofafriedensbruch“ gibt es eigentlich nicht im doitschen Strafrecht. Aber weil unser*e Wettkönig*in Marten (alle Pronomen) in der Sendung damals als „Lützerather“ vorgestellt wurde, werfen RWE & Staatsanwaltschaft ihm pauschal Hausfriedensbruch in Lützerath vor… kein Scherz!
Es ist offensichtlich, dass hier (mal wieder) eine kreative und völlig legale Aktion kriminalisiert werden soll, die NRWE offensichtlich gar nicht gefallen hat – ganz im Gegensatz zu uns … und 52% der Zuschauer*innen 🙂

Darum nehmen wir Martens Gerichtsprozess zum Anlass, unseren „Wetten dass“-Coup vom Herbst 2022 nochmals gebührend zu feiern: wir veranstalten eine Party vor dem Gerichtsgebäude und ihr seid aale herzlich eingeladen! (Hier auch ein YouTube-Teaser)

📆 Montag, 10. Juni 2024
🕐 12:00, Prozess ab 13:00
🏛️ Amtsgericht Erkelenz

Aachen: Mahnwache für Gefangene darf auf dem Gelände der Polizeistation stattfinden

Kreidesprüche auf Asphalt "Kohle ersetzen"! Hallo - geht zum Krummerrück - da ist der Support"Oft braucht es einen langen Atem, um Versammlungsrechte durchzusetzen. Jetzt jedoch ist klar: Auch wenn die Polizei in Aachen Menschen einsperrt muss sie es tolerieren, dass dann Menschen gegen diese Gefangenenahmen auf ihrem Gelände demonstrieren und auf die Menschen warten, die wieder frei kommen.

Anlass für die Klage vor den Verwaltungsgerichten, welche zu dieser Entscheidung führte, war eine Aktion gegen Braunkohle im August 2019. Wie bei vielen Aktionen nahm die Polizei Menschen in Gewahrsam, verschleppte sie auf die Polizeistation nach Aachen und Menschen versammelten sich zu einer Mahnwache auf dem Gelände der Polizeistation (dort gibt es einen großen Vorplatz). Dies wurde bald unterbunden und die Auflage erteilt, die Versammlung solle weiter weg stattfinden (außer Sichtweite der Menschen die frei kommen). Das Oberverwaltungsgericht entschied im Dezember 2023, dass dies rechtswidrig war.
Die Polizei muss Versammlungen in Sichtweite der Gefangensammelstelle auf ihrem Gelände zulassen. Weiterlesen

Kerpen: Freispruch!

Am 25.04.2024 stand unser Genosse vor dem Amtsgericht Kerpen bei Köln. Die Staatsanwaltschaft NRW hatte ihm Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit einer Baggerbesetzung im Tagebau Hambach Anfang 2023 vorgeworfen jetzt aber hat das Gericht ihn freigesprochen (nachdem ein anderer Richter letzte Woche eine andere Person in gleicher Sache verurteilte).

Die Verhandlung begann damit, dass das Gericht noch vor Aufruf zur Sache auf eine Beanstandung der Verteidigung zugestand, dass die Eingangskontrollen rechtswidrig seien. Kurz darauf wurde der erste Zeuge vernommen. RWE stellte den Zeugen R.F. zur Verfügung, der uns allen erzählen sollte, dass der Tagebau vollständig von Warnschildern, Zäunen und einem Erdwall umschlossen sei – diese sog. Umfriedung wäre hier eine Voraussetzung für die Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs gewesen. Zum Beweis brachte er eine mehrere Jahre alte Karte mit, die immerhin die Hälfte der Umfriedung zeigte. Doof nur, dass einer der Verteidiger die fehlenden Stellen vor dem Prozess mit einer Drohne abgefilmt hatte. Außer einer zitternden Augenbraue hatte der RWE-Zeuge keine Antwort, als er die Videos sah.

Der Richter signalisierte nach der Entlassung des Zeugen und einer Stellungnahme der Verteidigung zum Stand der Beweisaufnahme, dass er deren Einschätzung teile: „Ich habe Schwierigkeiten eine durchgängige Umfriedung zu erkennen„. Ein Freispruch läge nun nahe. Der Staatsanwalt versuchte nun verzweifelt, seine Verurteilung zu retten. Weiterlesen

Richter Witzel macht Ernst

Das Amtsgericht Kerpen verurteilt Klimaaktivist*innen, die nach der Räumung von Lützerath im Januar 2023 im Braunkohletagebau Hambach einen Bagger besetzt haben sollen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 15 Euro wegen Hausfriedensbruchs.

Bevor die Verhandlung um 9:30 Uhr beginnt, lässt Richter Witzel eine queerfeministische Fahne von der Bank der Angeklagten Person entfernen. „Wir sind doch hier nicht im Stadion“, so Witzel. Einen Beschluss darüber in der Hauptverhandlung lehnt er ab.

Dem Publikum gibt er bei Beginn mit auf den Weg, von Beifallsbekundungen abzusehen. Ansonsten würde er den Saal räumen lassen.

Die beiden Laienverteidigungen lässt er als Wahlverteidigungen zu, unter dem Vorbehalt, „dass sie eine ordnungsgemäße Verhandlung nicht stören.“ Weiterlesen

Newsletter #24: Wer nötigt hier wen?

Wir haben im März einen neuen Newsletter herausgebracht, diesmal geht es im Schwerpunkt um den Vorwurf der Nötigung, der vielen Klimagerechtigkeitsaktivist*innen gemacht wird. Die Rechtsprechung zu diesem Paragrafen hat sich in den letzten Jahren verschärft – Grund genug da mal einen Blick darauf zu werfen.

Außerdem trudeln nach der Lüterzath-Räumung trudeln jetzt die ersten Verhandlungstermine ein, das Hafturteil gegen ein*e BlockNeurath-Aktivist*in wurde aufgehoben und auch sonst gibt es jede Menge Prozesse, von denen wir vermutlich nur einen Bruchteil thematisieren können.

Lest hier selbst: Newsletter # 24 (pdf)