Im Januar 2024 trafen sich Menschen am Friedhof Holzweiler, um der Zerstörung Lützeraths zu gedenken. Rahmen hierfür war ein Gedenkgottesdienst mit dem bekannten gelben Holzkreuz.
Jetzt wird eine Teilnehmerin angeklagt, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Dabei stellt die Staatsanwaltschaft nicht den religiösen Charakter des Treffens in Frage, sondern unterwirft ein unbestritten religiöses Treffen den Bestimmungen des Versammlungsrechts – obwohl diese im Bundesgesetz explizit ausgenommen sind.Der Kreuzweg für die Schöpfung von Lützerath nach Büchel schreibt dazu in einer Pressemitteilung: „Das Recht, sich religös-politisch zu äußern, öffentlich Zeugnis abzulegen für die eigene, innerste Überzeugung soll mit der Anklage der
Staatsanwaltschaft eingeschränkt, behindert, genommen werden.“
Der Prozess ist öffentlich und die Angeklagte freut sich über solidarischen Support.
07. Mai um 13 Uhr, Amtsgericht Erkelenz
Folgende Mitteilung der BlockNeurath-Angeklagten veröffentlichen wir hier:
Erster Prozesstag
Beim ersten Prozesstag gegen den Mönch von Lützerath (wer hat sich nicht über die Bilder der Cops im Matsch gefreut?) gab es viel Medienrummel, nach Verlesen einer Prozesserklärung wurde der Prozess dann vertagt. Weiter geht es am 5.2.2025 um 9 Uhr in Saal A100 vor dem Landgericht Mönchengladbach (wegen dem großen öffentlichen Interesse ist das Amtsgericht in Erkelenz zu klein).
Der zweite Prozesstag der Berufungsverhandlung gegen eine weitere wegen BlockNeurath angeklagte Person begann mit einer Stellungnahme der Verteidigung zum Zeugen A. – ihr erinnert euch – der Rechenkünstler von RWE, der die Berechnung des angeblichen Schadens für RWE gemacht hat. Daran ist jedoch vieles mehr als fraglich: Der Zeuge war ganz klar von Konzerninteressen beeinflusst und somit nicht unabhängig: So konnte bzw. wollte er weder den Schaden mit tatsächlichen Verträgen oder Belegen beweisen noch etwas zum Gewinn an dem besagten Tag sagen. Wahrscheinlich wollte er eher nichts dazu sagen, bzw. hatte in einem Vorabbriefing mit der RWE- Rechtsabteilung die Anweisung bekommen nichts dazu zu sagen. Unsere Meinung zur Kosten- Nutzenbilanz: Die kehrt sich um, wenn mensch die Schäden für die gesamte Gesellschaft, also beispielsweise Folgeschäden durch den Abbau und die Verstromung der Kohle mit einbezieht, was sich auch durch die Ladung von einem unabhängigen Sachverständigen wie Prof. Dr. Pao-Yu Oei beweisen ließe. Er hatte für ein ähnlich gelagertes Verfahren schonmal ein Gutachten erstellt, das eben dies unter Beweis stellt. 