Pressemitteilung der Prozessgruppe. Am Morgen des 01.08.2025 kam es zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Köln. Angeklagt war ein Klimaaktivist, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, im Januar 2023 – während der Räumung Lützeraths – in den Tagebau Hambach eingedrungen zu sein. Er solle gemeinsam mit sieben anderen Aktivist:innen auf einen der 60 Meter großen Schaufelbagger geklettert sein, um von dort auf die Zerstörung des Weltklimas durch die RWE Power AG und die deutsche Energiepolitik aufmerksam zu machen. Dabei habe es sich nach der Auffassung der Ankläger um Hausfriedensbruch gehandelt.
Das Amtsgericht Kerpen hatte den 28-Jährigen bereits letztes Jahr freigesprochen. Der Tagebau sei nicht hinreichend umfriedet gewesen; von einem widerrechtlichen Eindringen auf ein umfriedetes Besitztum könne man deshalb nicht ausgehen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil kam nun es zu einer neuen Verhandlung vor dem Landgericht, doch auch dieses Gericht schloss sich den Argumenten der Verteidiger an.
„Der Freispruch freut uns, auch wenn er nicht unerwartet kam.“ meint Simon Hänschl, einer der beiden Verteidiger. „Ein anderes Urteil wäre kaum vertretbar gewesen.“
Dennoch zeigte sich der Angeklagte unzufrieden. „Es ist absurd, dass wir diese Prozesse führen müssen. Strafverfolgung muss ein Ende finden, wenn die Gesellschaft sich bessern will.“
Die vorsitzende Richterin bezeichnete den Schuldspruch im Parallel-Verfahren gegen einen der anderen Aktivisten als „handwerklich keinen großen Wurf in der Rechtsgeschichte“ – Juristendeutsch für schlechte Arbeit. Die Verurteilung dort ist noch nicht rechtskräftig. Erneut wird das Landgericht Köln entscheiden müssen.
Im Januar 2024 trafen sich Menschen am Friedhof Holzweiler, um der Zerstörung Lützeraths zu gedenken. Rahmen hierfür war ein Gedenkgottesdienst mit dem bekannten gelben Holzkreuz.
Erster Prozesstag
Beim ersten Prozesstag gegen den Mönch von Lützerath (wer hat sich nicht über die Bilder der Cops im Matsch gefreut?) gab es viel Medienrummel, nach Verlesen einer Prozesserklärung wurde der Prozess dann vertagt. Weiter geht es am 5.2.2025 um 9 Uhr in Saal A100 vor dem Landgericht Mönchengladbach (wegen dem großen öffentlichen Interesse ist das Amtsgericht in Erkelenz zu klein).
Thea wurde Ende September bei der Waldbesetzung „Barrio Hanni“ bei Saarbrücken festgenommen wegen eines Vorwurfs „Tätlicher Angriff“ und „Körperverletzung“ im Kontext der Lützerath-Räumung und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Cops aus Saarbrücken haben dann kurzerhand noch einen weiteren Vorwurf bei der Festnahme hinzugefügt, „Tätlicher Angriff durch Anspucken mit blutigen Schleim“ – wer dabei dann wohl die Gewalt ausgeübt hat, könnt ihr euch selbst denken. Letzte Woche wurde Thea in die JVA Willich 1 in NRW verlegt. Zeigt eure Solidarität vorm Knast – morgen 16 Uhr am Bahnhof Anrath.
aber für Menschen, die von der Gesellschaft behindert werden, nicht mal eben so spontan möglich. Das ist Ausdruck von ableistischen Verhältnissen: Behinderte Menschen finden vor Gericht nicht statt, und wenn, dann werden sie nicht adäquat mitgedacht.
So kurzentschlossen, wie RWE nach ‚Wetten dass‘ Strafanzeige erstattet hatte, so kurzentschlossen hatten sie die Anzeige auch wieder zurückgezogen und uns am Montag Vormittag vor dem Gericht im Regen stehen lassen. Wir hatten viele Fragen und interessante Dokumente im Gepäck, die wir RWE und Staatsanwaltschaft eigentlich gerne um die Ohren gehauen hätten … z.B., wie mensch überhaupt auf so kreative Ideen kommt, die ‚rechtmäßigen‘ Bewohner:innen eines Hauses wegen Haufriedensbruch anzuklagen. Und dann auch noch ohne einen einzigen Beweis dafür? Ein wenig nassforsch, wie? Aber dieser schlechten Karten waren sie sich offensichtlich auch selber bewusst und die Motivation, sich von uns in Anwesenheit der Presse durch die Manege ziehen zulassen, wird sich in Grenzen gehalten haben … Kneifen war dann wohl auch einfach die beste verbliebene Option mit dem geringsten PR-Schaden. Der Deutschen Presseagentur (dpa) gegenüber begründete RWE den Rückzug auf Anfrage mit dem Statement, man wolle „die Situation damit weiter befrieden“ … lol. Das war ihnen dann sogar die Kostenübernahme des Verfahrens wert, welchses bei einem Strafverfahren ja sonst der Staat (oder bei einem Schuldspruch Tomaydo selbst) spendiert hätte …