Es gibt gute Nachrichten. Nachdem es im Juni drei Freisprüche wegen Hausfriedensbruch im Rahmen von Ende Gelände 2015 vor dem Amtsgericht Grevenbroich gab, hat die Staatsanwaltschaft nun ihre Einsprüche gegen die Urteile zurück gezogen. Nach mehr als sechs Montagen gelangte die Staatsanwaltschaft in einer rechtlichen Prüfung auch zu dem Ergebnis, dass der Tagebau nicht vollständig umfriedet war und daher kein Hausfriedensbruch vorliegt (Zeitungsartikel). Ein RWE-Mitarbeiter hatte dies in den Prozessen in Grevenbroich ausgesagt. Damit können alle, die 2015 im Tagebau Garzweiler waren aufatmen: Eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch kommt nicht mehr in Frage.
Trotzdem bleibt natürlich zu kritisieren, dass die Staatsanwaltschaft diese an sich eindeutige Tatsache über weitere Monate verschleppt hat um die Verfahren während der neuen Aktionen im Rheinland weiter laufen zu lassen – vermutlich zur Einschüchterung von Aktivist*innen. Wegen Ende Gelände 2015 laufen aber außerdem noch zivilrechtliche Verfahren sowie Anklagen wegen Landfriedesnbruch und Widerstand gegen einzelne Betroffene. Unterstützt auch die bei ihren Prozessen!