Am 6. Januar ging der dritte Block Neurath Prozess in den 9. Verhandlungstag, kam aber immer noch nicht zum Ende und wird am Di, 20.1. um 13:30 Uhr fortgesetzt. Nachdem alle durch die Einlasskontrollen waren, verkündete der Richter, dass auch die am letzten Verhandlungstag gestellten Beweisanträge alle abgelehnt wurden, unter anderem weil es keine dem Beweis zugängliche Tatsache wäre, dass Protest wirksam, aber Mitarbeit in Parteien allein nichts bringen würde – wenig überraschend. Dann wurde noch geschaut, ob die Angeklagte Vorstrafen habe und festgestellt, dass alle damit einverstanden waren, den RWE-Rechenkünstler zur Schadenshöhe nicht anzuhören. Das Gericht hatte bereits angekündigt, diese für irrelevant zu halten.
Es folgten die Plädoyers. Ein Verteidiger bezog sich zunächst auf die Einflussnahme, welche RWE auf Staatsanwaltschaften und Gerichte ausübt und fordert, härter zu verurteilen und gleichzeitig Sonderbehandlungen für Zeugen bekommt. Er erklärte, warum auch überhaupt keine Störung öffentlicher Betriebe vorlag, weil weder die Schienen verändert noch unbrauchbar gemacht worden wären und auch keine Ursächlichkeit für das Herunterfahren des Braunkohlekraftwerks festgestellt werden konnte. Außerdem gäbe es sehr wohl Gründe, einen rechtfertigenden Notstand anzunehmen und wenn das Gericht meine, es sei unnötig, Protestforscher zur Wirksamkeit von Protest und dem Radikale-Flanken-Effekt zu hören, solle es bitte erklären, woher die eigene Sachkunde komme. Weiterlesen
Am 16. und 17.12.2025 gab es zwei weitere kurze Verhandlungstage im 
Der dritte Berufungsprozess zu
Der heutige Verhandlungstag begann mit einer Überraschung für RWE:
Pressemitteilung der Aktivist*innen.
An Tag 3 vorm Landgericht Mönchengladbach bei BlockNeurath der dritten kam es tatsächlich zur Vernehmung mehrerer Zeug*innen, natürlich nicht ohne Streit um die Einlasskontrollen.
Der zweite Prozesstag am
Prozessbericht. Gegen die dritte Angeklagte im Kontext der Blockade des Kohlekraftwerks Neurath im Jahr 2021 begann der Prozess heute erneut am Landgericht Mönchengladbach – nach einer längeren Auseinandersetzung um die Einlasskontrollen. Pünktlich vorm Gericht angekommen stellten sich Verteidiger*innen, Angeklagte und Zuschauer*innen in die Schlange zum Einlass. Doch es sollten keine „größeren“ Taschen und Rucksäcke mit rein genommen werden, hatte der Gerichtspräsident beschlossen. Die Angeklagte, mit Reiserucksack in der Kontrolle fragte: „Und wo soll ich den Rucksack dann lassen?“ „Draußen im Auto“ meinte eine Justizwachtmeisterin – „Ich habe keins und die Anreise nach hier ist nicht ohne Übernachtung möglich“. Da nun aber die Angeklagte wohl nicht so leicht wieder herausgeworfen werden konnten, klärten Anwalt, Richter und Justizwachtmeister*innen in den nächsten 20 Minuten ab, dass der Rucksack der Angeklagten doch vorm Gerichtssaal bleiben konnte – alle anderen Rucksäcke jedoch nicht.
Die Termine