Freispruch – keine Umfriedung des Tagebaus

Vier Personen, die angeklagt waren, bei der Ralley Monte Grube Hausfriedensbruch begangen zu haben, wurden vom Amtsgericht in Erkelenz freigesprochen. Grund dafür war, das nicht rund um den Tagebau ein Erdwall als Umfriedung angelegt war, sondern nur an zwei Seiten.

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