AG Erkelenz spricht Strohsack-Aktivistin vom Landfriedensbruch frei

Pressemitteilung 4.4.2017
Ende Gelände

Freispruch für Ende Gelände-Aktivistin ++ Erstes Urteil in Strafrechtsprozessen ++ Selbst Staatsanwältin plädiert auf Freispruch

Erkelenz, 4.4.17. Am Ende der Verhandlung zum Vorwurf des Landfriedensbruches bei den Ende Gelände-Aktionen im Rheinland 2015 stand für die Aktivistin der Freispruch. Schon am ersten Verhandlungstag für die Aktivistin im Oktober war deutlich geworden, dass der ursprüngliche Vorwurf „Landfriedensbruch“ nicht aufrecht erhalten werden konnte. Darum war die Anklage in „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ abgeändert worden. Der Aktivistin wurde vorgeworfen, einen Strohsack mitgeführt zu haben und darum „passiv bewaffnet“ gewesen zu sein. Doch nach dem Beweisantrag der Verteidigung zog die Staatsanwältin diese Anklage heute zurück. mehr

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