Prozessbericht: Umfriedung des Tagebaus unklar

Am 9.2.2017 fand vor dem Amtsgericht Erkelenz erneut ein Prozess wegen den Ende Gelände Aktionen 2015 statt. Einer Person wurde vorgeworfen, am Tagebaurand hinter einem Erdwall auf RWE-Betriebsgelände widerrechtlich eingedrungen zu sein. Der Saal war gut gefüllt – neben einigen Unterstützer*innen hatten sich auch ein Filmteam vom WDR und ein weiterer Journalist eingefunden.

Gleich am Anfang wollte der Richter wegen des Antrags auf Wahlverteidigung, der bereits vorab gestellt aber noch nicht entschieden wurde, den Prozess vertagen, denn die Staatsanwaltschaft führte ein laufendes Verfahren gegen die Wahlverteidigerin gegen diese ein (die erst in diesem Moment von dem Verfahren erfuhr). Nachdem von der Angeklagten signalisiert wurde, dass sie sich auch alleine verteidigen würde um nicht erneut anreisen zu müssen, lehnte Richter Meuters den Antrag ab.

Die Angeklagte erklärte, warum es wichtig sei sich gegen den Klimawandel und für den Kohleausstieg zu engagieren. Ein Polizeizeuge wurde vernommen und es wurden mehrere Beweisanträge gestellt. Im Prozess konnte nicht geklärt werden, ob es tatsächlich eine durchgehende Absperrung in Form eines Erdwalls gab oder ob es auch möglich war auf nicht abgesperrten Wegen an den Ort zu kommen, an dem die Angeklagte angetroffen worden war. Der Polizist hatte auch nicht gesehen, wie sie dorthin gekommen war. Die Staatsanwaltschaft konnte zunächst nichts auf die Beweislast entgegnen. Deshalb wurde der Prozess vertagt. Die Staatsanwaltschaft möchte zum nächsten Termin eine Vertretung von RWE zu den Absperrungen befragen – es bleibt also spannend.

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