Am 16. und 17.12.2025 gab es zwei weitere kurze Verhandlungstage im BlockNeurath-Prozess vorm Landgericht Mönchengladbach. Am ersten der beiden Tagen wurden zunächst Beschlüsse verkündet, welche alle in den Verhandlungstagen zuvor gestellten Beweisanträge ablehnten (bis auf einen, bei dem ein RWE-Zeuge tatsächlich angehört wurde). Das Gericht sah es als wahr an, dass der Klimawandel existiert und eine Gefahr für Leib und Leben ist und damit grundsätzlich ein wichtiges Rechtsgut. Anträge zum tatsächlichen Geschehen wurden überwiegend als bedeutungslos abgelehnt und bei vielen Beweisanträgen, die sich damit beschäftigten, dass provokante Aktionen und das Überschreiten von Gesetzen wirkungsvoll seien im Gegensatz zu der Mitarbeit in Parteien oder der Gründung von eigenen Parteien, behauptete das Gericht, es seien Rechtsfragen, über die es nicht entscheiden müsse. Das seien Wertungen und keine Tatsachen, über die Beweis erhoben könne. Wir ahnen wohin das führen wird: Im Urteil wird das Gericht dann wieder behaupten, dass es doch möglich gewesen wäre, in Parteien zu gehen und die Wirksamkeit der Aktion nicht bewiesen sei – bei gleichzeitiger Weigerung, dazu tatsächlich mit Sachverständigen zu sprechen.
Nach einer Pause zum Besprechen dieser Resultate stellten Angeklagte und Verteidiger*innen noch einige Beweisanträge, zu denen es am letzten Tag nicht mehr gekommen war und die Verhandlung wurde auf den nächsten Tag vertagt
Passend zur Ablehnung aller Beweisanträge am Vortag wurden dann während und nach der Verhandlung am nächsten Tag die unter Beweis gestellten Tatsachen symbolisch verbrannt – interessiert sich das Gericht doch einen Dreck dafür. Die Versammlungsbehörde in Mönchengladbach hatte dafür genau festgelegt, wer (erst ab 18) wie was mit welchem Werkzeug (nur Feuerzeug erlaubt) anzünden dürfe und welche Sicherheitsmaßnahmen es brauche, um ein paar Blätter Papier zu verbrennen. Polizei und Jusitzwachtmeister*innen passten eifrig auf.

Am Gebäude eskalierte es leicht aufgrund der Einlasskontrollen. Der Angeklagten war es zu viel einmal mehr belogen zu werden, dass die Einlasskontrollen für alle gleich gelten würden, während gleichzeitig mehrere Menschen ohne Kontrollen eingelassen wurden. So lehnte sie die Aufforderung sich umzudrehen und einen Schritt zur Seite zu gehen, damit das Abtatschen einfacher wäre, ab. Das wurde als Verweigerung der Durchsuchung interpretiert, weshalb die Angeklagte zunächst nicht eingelassen wurde und von den Justizwachtmeister*innen aus dem Gebäud
e geschleift wurde. Nach einigem Hin und Her und mehreren Falschbehauptungen auch vom Chef der Wachtelmeisterei (dass die Angeklagte sich geweigert habe ihr Gepäck durchsuchen zu lassen oder dass es kein Abtasten am Penis gäbe) ging es dann schließlich doch durch die Kontrollen, welche die Uniformierten sichtlich genossen. Das wurde auch im Gericht wieder thematisiert, Richter und Schöffinnen interessierten sich jedoch weiter nicht für die Lügen und die Kontrollen, wollten einen diesbezüglichen Antrag zunächst nicht mal direkt entscheiden und schoben das alles wieder auf das Hausrecht und den Gerichtspräsidenten. Gemacht wird das, damit die dadurch erfolgende Einschränkung der Öffentlichkeit nicht mit Rechtsmitteln gegen das Verfahren angegriffen werden können und somit die Kontrollen jeglicher (juristischen) Kontrolle entzogen sind.
In einer Gegenvorstellung zu den Beschlüssen zur Ablehnung der Beweisanträge erklärte der Verteidiger, warum sich über die vom Gericht als Wertungen abgelehnten Tatsachen eben doch Beweis erheben ließe und dass Sachverständige dort definitiv mehr Sachkunde als das Gericht besäßen um entsprechende Tatsachen zu beurteilen. Dann wurden noch fünf weitere Beweisanträge zu verschiedenen Themen verlesen. Dabei ging es unter anderem darum, dass RWE Zeugen beeinflusst hätte und dazu, dass ein Kohleausstieg 2030 nicht für die Einhaltung des 2-Grad-Zieles ausreichen würde (von 1,5 Grad können wir leider ja nicht mehr reden, da das Vergangenheit ist – Beweisantrag 2°-Ziell (pdf)) und darum, dass das Kohlekraftwerk Neurath die
Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Strom mehr gefährden als sichern würde.
Weiter geht es am 6.1.2026 wieder um 9.15 Uhr am Landgericht Mönchengladbach. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es an dem dann neunten Verhandlungstag Plädoyers und auch ein Urteil geben wird.