„Am vergangenen Montag fanden am Amtsgericht Tiergarten in Berlin zeitgleich zwei mehr oder weniger politische Verfahren statt. Im ersten Prozess ging es um fünf Neonazis, die mehrere Personen gefährlich verletzt hatten und bei dem anderen um eine Aktivist*in, die ein Protestbanner auf dem Messegelände ICC aufgehangen hatte. Obwohl sich beide Verfahren gravierend in der Schwere der Tatbestände unterscheiden, nähern sie sich in Höhe und Art der Strafe auf beunruhigende Weise einander an. Ein Vergleich, den man gar nicht führen möchte.“
Berlin: Ökos bekommen für Hausfriedensbruch höhere Strafen als Nazis für gefährliche Körperverletzung