Rückblick Repression im und um den Hambacher Forst (Ende August-Ende September 2018)

In den letzten Wochen konnte der Hambi EA – teils durch Berichte von Beteiligten und Augenzeug*innen, teils durch die Live-Streams – zahlreiche unrechtmäßige Handlungen seitens der RWE und der Polizei miterleben, die teilweise das Leben von Aktivist*innen gefährdeten.

Der folgende Text ist der Versuch eines Überblicks. Er hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Wir können nur von den Vofällen berichten, von denen wir selbst mitbekommen haben.

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Der Text handelt auch von Polizeigewalt.

Rückblick Repression Ende August-Ende September (als pdf)

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Rückblick zu Repression im und um den Hambacher Forst – Ende August bis Ende September 2018
vom Ermittlungsausschuss Hambacher Forst

In den letzten Wochen konnten wir – teils durch Berichte von Beteiligten und Augenzeug*innen, teils durch die Live-Streams – zahlreiche unrechtmäßige Handlungen seitens der RWE und der Polizei miterleben, die teilweise das Leben von Aktivist*innen gefährdeten. Dies sind keine außergewöhnlichen Vorfälle. Im Gegenteil: Insbesondere im Hambacher Forst verhält sich die Polizei und die RWE Security seit Jahren genau so. Der einzige Unterschied ist, dass während der Räumungen in den letzten Wochen deutlich mehr mediale Aufmerksamkeit gegeben war und die Übergriffe und Misshandlungen in kürzeren Zeitabständen erfolgten.
Unser Text hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir können nur von den Vorfällen berichten, von denen wir selbst mitbekommen haben.

Eine umfassende, mediale und konkrete Thematisierung des Verhaltens seitens der Polizei bleib bisher aus. Es ist uns unverständlich, wie sich die Berichterstattung schwerpunktmäßig auf das Bewerfen der Beamt*innen mit Fäkalien fokussiert, während die Polizei zeitgleich das Leben von Aktivist*innen gefährdet. Es wird von Demonstrant*innen und Aktivist*innen erwartet, ihren Protest im Rahmen der Legalität zu halten, während die Polizei systematisch und am laufenden Band unverhältnismäßig handelt und Menschen ihre Rechte, z.B. auf Versammlungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit, verwehrt werden. Wir haben daher einige Erfahrungen dokumentiert und gesammelt, die einen Einblick in die entwürdigenden und unrechtmäßigen Praktiken der Staatsgewalt bieten. Hierbei handelt es sich nicht um Ausnahmefälle von Verfehlungen einzelner Polizist*innen, sondern um ein strukturelles Problem der Polizei als ausführende Gewalt, mit dem Aktivist*innen häufig konfrontiert sind.

Großräumiges Gefahrengebiet

Ende August – schon vor der Räumung – wurde das gesamte Gebiet um den Hambacher Forst, inklusive des Dorfes Buir, zum Gefahrengebiet erklärt. Dies erlaubt der Polizei massenhafte, willkürliche und langwährende Kontrollen und Durchsuchungen. Menschen wurden bei der An – und Abreise zu angemeldeten Demonstrationen behindert und teilweise in Gewahrsam genommen, wenn sie ihre Identität nicht angeben wollten. Wir sehen dies als gravierende Einschränkung der Versammlungsfreiheit wie auch des Grundrechts auf Freizügigkeit von Anwohner*innen, Spaziergänger*innen und anderen Besucher*innen an, die in dem Maße nicht gerechtfertigt ist.
Beispielsweise wurde „Alfpartout“, ein Buskollektiv, welches für die Besetzer*innen kocht, mehrfach durchsucht. Bei einer der Durchsuchungen wurden Passant*innen, die zufällig vorbei kamen, von der Polizei mit gezogener Schusswaffe bedroht, ebenso wie die Insassen des Busses selbst. Nachdem der Bus für mehrere Tage ohne Sicherstellungs-Protokoll beschlagnahmt worden war, fehlten nach Herausgabe elektronische Geräte im Wert von 2000 Euro, die keinerlei Gefahr im Sinne des ausgerufenen Gefahrengebiets darstellen.
Ebenfalls fand kurz vor der Räumung im Wald eine Razzia des Wiesencamps statt, bei der Infrastruktur wie die Bibliothek und die Außenküche zerstört wurden. Beim Wiesencamp handelt es sich um ein Privatgrundstück, das der Eigentümer den Aktivist*innen zur Verfügung stellt. Als Grund für die Durchsuchung wurde die Suche nach Material für Straftaten genannt. Während der Durchsuchung wurden u.a. 1000Liter-Wasserkanister beschlagnahmt, die für das Wiesencamp und die Waldbesetzung eine der wenigen Wasserquellen sind.

Seit Beginn der Räumung wurde die Bewegungsfreiheit von Menschen massiv eingeschränkt. Laut Polizeiangaben wurden über 700 Platzverweise und rund 40 Betretungsverbote erteilt, die teilweise bis Dezember oder zum Ende der Rodungssaison gültig sein sollen. Unserer Einschätzung nach sind die meisten dieser Platzverweise und Aufenthaltsverbote rechtswidrig und unverhältnismäßig, da diese zeitlich und örtlich viel zu umfangreich sind. Dagegen wurden beim Verwaltungsgericht Aachen zahlreiche Klagen eingereicht, die bis jetzt nicht zu einer Entscheidung gekommen sind. Bei den Personenkontrollen werden auf offener Straße Menschen durchsucht und auch Minderjährige abgetastet. Zudem wurde einer Person mit Trans-Identität zur Feststellung des biologischen Geschlechts in die Hose gegriffen, weil die Polizei dieser Person unterstellte, einen falschen Personalausweis zu benutzen.
Der Waldspaziergang am 23.09. wurde auf eine Kundgebung begrenzt, wodurch die im Art. 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlungsfreiheit erheblich eingeschränkt wurde.

Zudem werden immer wieder Gegenstände beschlagnahmt, begründet mit dem Gefahrengebiet: Regenschutz-Planen, Zelte, Schlafsäcke, Pinsel, Brillen, Mal-Utensilien und etliche Klettergurte, die zum Sichern beim Klettern auf Bäumen erforderlich sind. Die Polizei kündigte an, außer in besonderen Einzelfällen, alle beschlagnahmten Gegenstände bis zum Ende der Rodungsmaßnahmen einbehalten zu wollen.

Auch ein 6-jähriges Kind wurde wegen Vermummung kontrolliert, da es einen Schal um Hals und Mund gebunden hatte. Die Polizei kontaktierte daraufhin das Jugendamt. Die Vorgehensweise der Polizei ist leider nicht unüblich: Bei Protesten passiert es immer wieder, dass die Polizei – obwohl objektiv betrachtet keine Gefährdung vorliegt – eine vermeintliche Gefährdung der Kinder konstruiert, um Eltern daran zu hindern, mit ihren Kindern an Demonstrationen teilzunehmen.

Pressefreiheit massiv eingeschränkt

Die Pressefreiheit während den Räumungen wurde erschwert, indem Pressevertreter*innen teilweise nicht durchgelassen, gewaltsam von der Polizei mitgenommen oder Kameras oder Smartphones beschlagnahmt wurden. Begründet wurde diese Einschränkung der Pressefreiheit damit, dass der Bereich um die Räumungen bzw. Rodungen herum viel zu gefährlich zum Betreten sei; teilweise wurden auch gar keine Begründungen genannt: „Weil ich keinen Bock hab mit Ihnen zu diskutieren.“ So wurde in vielen Fällen das Recht auf eine Begründung der polizeilichen Maßnahme gegenüber den Betroffenen verwehrt.

Der DJV (Deutscher Journalisten Verband) kritisierte die Arbeit der Polizei in mehreren Pressemitteilungen:
„Anlass sind Berichte von Journalisten, denen die Polizei das Passieren der Absperrungen verwehrt. […]“ Frank Stach, Vorsitzender des DJV Nordrhein-Westfalen, ergänzt: „Von der Polizeiblockade sind Journalisten betroffen, die sich als Profis legitimieren können. Das Verhalten der Polizei ist nicht akzeptabel. Leider gab es bereits in den vergangenen Tagen immer wieder Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen über Behinderungen.“
Teils wurden Journalist*innen, die von der Polizei in den Wald gelassen wurden, direkt von RWE-Mitarbeiter*innen wieder raus geschmissen.

Trotz der Mahnung des DJV hat sich in den letzten Tagen nichts daran geändert, dass die Polizei – ob systematisch oder auf Grund von schlechter interner Absprachen – Pressevertreter*innen bei der Arbeit behindert und damit auch der Zivilgesellschaft ihr Recht auf unparteiische Information verwehrt.

Auch Sanitäter*innen, Seelsorger*innen und parlamentarische Beobachter*innen werden immer wieder von der Polizei daran gehindert in den Wald zu gehen und sich dort zu bewegen, um ihrer Arbeit nachzugehen. Selbst nach dem Todesfall am 19.09.2018 wurden psychologische Unterstützungspersonen daran gehindert in den Wald zu kommen. In „Beechtown“ nahm die Polizei eine Aktivistin fest, die zum Trauern vom Baum herunter kommen wollte.
In mindestens einem Fall wurden Sanitäter*innen nicht zu einer verletzten Person gelassen, welche durch den Polizeieinsatz zu Schaden gekommen war. In einem Fall wurde Pfefferspray gegen deutlich erkennbare Sanitäter*innen angewendet.

Gefährdungen und Gewalt

Während der Rodungs- und Räumungsarbeiten gefährdeten die RWE-Mitarbeiter*innen und die Polizei regelmäßig die Leben der zu räumenden Menschen, trotz Beschilderung und mehrfachen konkreten Hinweisen durch die Aktivist*innen.

Unter anderem konnten folgende Handlungen beobachtet werden:

Der systematischer Schlafentzug durch Beschallung und Beleuchtung ist international als Folter anerkannt. Des Weiteren drohte die Polizei während der Räumungsarbeiten regelmäßig mit massiver Gewalt. Aus einem Artikel der Jungen Welt: „Mit Sätzen wie »Ich breche dir dein Handgelenk« zeigten sich die Beamten am Montag aggressiv.“

Anett Selle, eine Journalistin der TAZ, berichtete von den Räumungen am 27.09.: „Einige schlagen mit Hand oder Schildkante ins Gesicht, auf den Kopf, auf Arme. Sie treiben in die Enge, bis Panik entsteht, schieben, Menschen fallen, andere treten drauf, auch Presse wird geschlagen“ (Video)
Durch das brutale Vorgehen der Polizei gab es in den letzten Wochen mehrere schwere Verletzungen wie einen gebrochenen Arm, einen gebrochenen Fuß oder gebrochene und geprellte Rippen, die während Räumungsaktionen durch Polizeieinwirkung zustande kamen. Bereits am ersten Tag der Räumung wurde einer Person die Brille vom Gesicht gerissen, mit den Fingern auf die Augen gedrückt und sie dann zu Boden gerissen.

Außerdem setzte die Polizei routiniert und ständig Schmerzensgriffe ein. Schmerzgriffe ins Ohr führten dazu, dass eine Person noch Stunden später schlecht hörte. Ein Aktivist wurde bei der Räumung einer Sitzblockade mit einem Holzbrett geschlagen. Darüber hinaus wurde Pfefferspray gegen Demonstrant*innen eingesetzt. Das systematische Zufügen von Schmerzen als Räumungsmethode ist üblich, aber deshalb nicht weniger verachtenswert.

Am 27.9. stürzte eine Aktivistin von einer Leiter an einem Baumhaus – sie fiel aus 8 m Höhe und landete mit mehreren gebrochenen Rippen und Blutergüssen am ganzen Körper im Krankenhaus. Sie selbst sagte zu dem Vorfall: „Auf der letzten Stufe sah ich wie erneut Menschen in Lebensgefahr gebracht wurden, als die Polizei ihre Hebebühne oberhalb der Seilsicherungen anbrachte, in welchen sich Menschen befanden. Die Panik, die man dabei spürt ist unvorstellbar und hat dazu geführt, das ich aus 8 Metern stürzte.“ (Artikel der BILD-Zeitung)

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ohne Pressevertreter*innen in der Nähe, oft noch mehr Gewalt gegenüber den Aktivist*innen verübt wird, bspw. wurde am 26.9. ein Aktivist in „T-Town“ von der Polizei verprügelt, als er der letzte Mensch vor Ort war.

Behandlung in der Gefangenensammelstelle (GeSa)

Nach eigenen Angaben hat die Polizei seit Beginn der Räumung 437 Menschen in Gewahrsam genommen (Stand: 29.09.). Wir konnten immer wieder feststellen, dass elementare Rechte der Eingesperrten nicht eingehalten und sie teils menschenunwürdig behandelt wurden. Hier ein paar Beispiele:

  • Abnahme und Nicht-Wiedergabe bzw. Kaputt-machen von Brillen und verschiedenen anderen persönlichen Gegenständen, oft ohne Beschlagnahmungs-Protokoll.
  • Vollständiges nackt Ausziehen der Aktivist*innen war eher die Regel als die Ausnahme, teilweise mit Finger im After abtasten und Beleidigungen darüber wie „schmutzig“ der Mensch doch sei. Dieses Vorgehen verletzt die Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit und ist nur rechtmäßig, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass die Person etwas versteckt, aber darf niemals als Standardmaßnahme durchgeführt werden.
  • Schmerzgriffe während der erkennungsdienstlichen Behandlung.
  • Es wurden teilweise keine oder nicht genügend Decken, Wasser und Essen zur Verfügung gestellt. Aktivist*innen berichteten davon, dass sie nur ein trockenes Brötchen bekommen haben und ihnen weitere Nahrungsmittel verweigert wurden.
  • Aktivist*innen wurden Anrufe zum Ermittlungsausschuss oder Anwalt verweigert, in Einzelfällen sogar über mehrere Tage. Sie wurden falsch über ihre Rechte und weitere Maßnahmen informiert. Teilweise wurden ihnen die Vorwürfe nicht mitgeteilt, wegen derer ihnen die Freiheit entzogen wurde. Auch wurde versucht mit Hilfe von Androhungen und Falschinformationen, die Eingesperrten dazu zu bringen, ihre Personalien anzugeben.
  • Die gesetzlichen Fristen für den Gewahrsam wurden oft bis zur letzten Minute ausgereizt und in einigen Fällen auch überschritten. Richterliche Prüfungen des Gewahrsams fanden nur selten und wenn auch erst nach etwa 20 statt nach 2-3 Stunden statt („unverzüglich“ steht im Gesetz). Wenn es Prüfungen gab, wurde in den meisten Fällen die Höchstdauer beantragt und verhängt – auch die Gerichte in Kerpen und Düren spielten mit.
  • Einem Menschen wurden notwendige Medikamente weggenommen und vorenthalten. Bei der Entlassung waren die Medikamente nicht mehr auffindbar.
  • Nicht-deutschsprachigen Menschen haben keine Übersetzung bekommen, als sie über ihre Rechte und weitere Maßnahmen aufgeklärt wurden.

Einige Menschen wurden über Stunden weiter in Gewahrsam festgehalten, obwohl sie ihre Personalausweise bei sich führten und sich ohne Zögern ausgewiesen haben. Einen Grund für das Festhalten nannte die Polizei dabei nicht.

Gefangene im Knast

Seit einer Barrikaden-Räumung am 19.03.18 sitzt UPIII (Unbekannte Person) in U-Haft. Inzwischen wurde sie zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Während der Räumungen der letzten zwei Wochen, sind fünf weitere Personen in U-Haft gelandet. Einer der Menschen ist mittlerweile nach 10 Tagen Haft wieder entlassen wurden. Zwei der Menschen wird vorgeworfen zusammen an einem Baumhaus fest gekettet gewesen zu sein, wodurch sie laut Staatsanwaltschaft Aachen den Vorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall“ (§113) erfüllen. Diesen beiden Personen wurde der Kontakt zum Anwalt über drei Tage nicht ermöglicht, trotz mehrmaligem Verlangen mit Hinweis auf das Recht auf einen Rechtsbeistand. In einem anderen Fall, in welchem die Polizei versprochen hatte, den Anwalt bei einer Haftprüfung zu informieren bzw. die Leute telefonieren zu lassen, vergaß sie es laut eigenen Aussagen und ließ die Beschuldigten ohne Rechtsbeistand in die Anhörung zur Haftprüfung. Eine Missachtung des Rechts auf Hinzuziehung eines Verteidigers (§137 StPO).
Weitere Personen wurden bei Haftprüfungsterminen nach Personalienangabe entlassen, beispielsweise vier Personen, denen eine Beteiligung an einer Betonblock-Blockade der Hambach-Bahn vorgeworfen wurde. Die Polizei setzte in mehreren Fällen die Drohung mit einer Haftrichtervorführung ein, um Personalien zu erpressen, obwohl eine solche gar nicht geplant war.
Da die Räumungen noch nicht vorbei sind und noch weitere Menschen in Gewahrsam sind, kann es jederzeit zu weiteren Haftfällen kommen.

Update 2.10.: Zwei Personen wurden unter Auflagen aus der Haft entlassen.

Wir werden auch weiterhin versuchen Polizeigewalt und andere Formen von Repression zu dokumentieren und bestmöglich zu veröffentlichen.
Wenn du uns etwas berichten möchtest, was du erlebt hast, kannst du uns schreiben: legalsupporthambi[ät]riseup.net
Bitte denk daran, dass du im Bericht dich selbst und andere Aktivist*innen nicht beschuldigst, bzw. schreib uns nicht, was du und andere getan haben.
Bitte schreib auch dazu, ob wir deinen Bericht oder Teile von deinem Bericht veröffentlichen dürfen.

Weitere Infos zu den aktuellen Gefangenen gibt es auf www.abcrhineland.blackbblogs.org

Lasst uns unsere Gefangenen nicht vergessen, zeigt eure Solidarität, durchbrecht die Isolation und schreibt Briefe!!

Wer im Nachgang Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten bekommt und sich Unterstützung wünscht kann sich an die Anti-Repressionsgruppe Rheinisches Revier wenden.
Kontakt: antirrr[ät]riseup.net

Über die psychischen Folgen von Repression und Gewalt im Kontext von linkem politischen Widerstand informiert Out of Action, eine Gruppe von Aktivist*innen. Sie bieten emotionale erste Hilfe für betroffene Einzelpersonen und Gruppen.
Kontakt: outofaction-koeln[ät]nadir.org

Durch Repression und Klagen, z.B. gegen Platzverweise, entstehen Kosten.
Spenden gerne an:

Kontoinhaber*in: Schwarzes Kreuz Dresden
IBAN: DE57 4306 0967 1216 4248 00
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS GEMEINSCHAFTSBANK EG
Verwendungszweck: Spende ABC Rheinland

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