Am 6.10. wurde am Amtsgericht Erkelenz der erste Prozess wegen der Ende Gelände-Aktion 2015 geführt. Dem Angeklagten wurde Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Er wurde von einem solidarischen Anwalt vertreten. Ein Polizist sagte als Zeuge aus. Der Prozess wurde von einigen solidarischen Menschen beobachtet
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einer Gruppe von 800 Menschen eine Polizeikette auf einer noch nicht fertiggestellten Brücke über die A61 durchbrochen zu haben.
Wieviele Polizisten waren auf der Brücke? Handelte es sich um Polizeiketten? Wo war der Augenschutz? Wo war der Mundschutz genau?
– waren zentrale Fragen.
Der Angeklagte berief sich auch auf den Inhalt des Aktionskonsens, um deutlich zu machen, dass von ihm keine Gewalt ausging. Der Richter
stellt sich die Frage, ob durch die Zustimmung zum Aktionskonsens nicht schon ein Vorsatz gegeben sein könnte …
Insgesamt konnte der Vorwurf des Landfriedensbruchs nicht aufrechterhalten werden.
Der Richter wertete die Atemschutzmaske jedoch als Grenzfall zur Vermummung und damit als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Nach einer kurzen Rechtsbesprechung einigten sich die beteiligten Parteien auf eine Einstellung gegen Auflage. Der Angeklagte muss 500 Euro an die Amadeu Antonio-Stiftung zahlen.