Verurteilung Nummer 3 wegen Block Neurath

Mehrere Menschen mit Transparenten u.a. "Kohleausstieg bleibt Handarbeit" vor dem Schild "Landgericht" auf TreppenstufenIm Prozess wegen der Blockade des Kraftwerks Neurath im November 2021 sprach das Landgericht Mönchengladbach heute nach 10 Verhandlungstagen das Urteil. Die Klimaaktivistin wurde wegen Störung öffentlicher Betriebe zu einer Geldstrafe von hundert Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Grevenbroich hatte in erster Instanz eine Haftstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung verhängt. Das Landgericht folgte in seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die gefordert hatte, die Berufung zurückzuweisen.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, hilfsweise die Ladung von drei bei der Blockade eingesetzter Polizeibeamter gefordert, weil deren Zeugenausssagen in der Hauptverhandlung sich in der wesentlichen Frage, wo sich die Angeklagte auf den Gleisen der Kohlebahn befunden hatte und wann sie aus einem Look-on befreit worden war, widersprochen hatten. Zwar räumte der Kleines schwarzes Transparent "Save Olaf - smash Capitalism" mit Schneemensch drauf an einem Tisch mit Teekannen und Essen draufVorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung ein, dass es „Widersprüche gegeben haben könnte“, die Kammer sehe es aber als erwiesen an, dass die Angeklagte an den Gleisen angekettet gewesen sei und sich wegen Störung öffentlicher Betriebe strafbar gemacht habe.

Sie habe sich auch nicht auf den übergesetzlichen Notstand nach & 34 Strafgesetzbuch berufen können. Zwar erkenne die Kammer die Klimakrise und damit auch einen Notstand als gegeben an, doch sei so eine Aktion des Zivilen Ungehorsams weder angemessen und geeignet. Die Kammer folge der Auffassung von zwei Rechtsprofessoren, wonach der Bürger nicht einfach entscheiden könne, wie der Klimakrise begegnet werden könne. Das sei Aufgabe des Staates, alles andere Selbstjustiz und Anarchie. „Ein Widerstandsrecht kommt erst infrage, wenn die Verfassungsorgane nicht mehr handlungsfähig sind“, erklärte der Richter. Zugunsten der Angeklagten spreche „ihr Engagement für den Klimaschutz“ und dass sie nicht vorbestraft sei.

Noch am gleichen Tag wurde Revision gegen das Urteil eingelegt.

Berichte zu den vorangegangenen Prozesstagen:

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