Block Neurath Tag 9: Plädoyers und kein Urteil

Bild von großem Gebäude, Landgericht in Mönchengladbach, davor MahnwacheAm 6. Januar ging der dritte Block Neurath Prozess in den 9. Verhandlungstag, kam aber immer noch nicht zum Ende und wird am Di, 20.1. um 13:30 Uhr fortgesetzt. Nachdem alle durch die Einlasskontrollen waren, verkündete der Richter, dass auch die am letzten Verhandlungstag gestellten Beweisanträge alle abgelehnt wurden, unter anderem weil es keine dem Beweis zugängliche Tatsache wäre, dass Protest wirksam, aber Mitarbeit in Parteien allein nichts bringen würde – wenig überraschend. Dann wurde noch geschaut, ob die Angeklagte Vorstrafen habe und festgestellt, dass alle damit einverstanden waren, den RWE-Rechenkünstler zur Schadenshöhe nicht anzuhören. Das Gericht hatte bereits angekündigt, diese für irrelevant zu halten.

Es folgten die Plädoyers. Ein Verteidiger bezog sich zunächst auf die Einflussnahme, welche RWE auf Staatsanwaltschaften und Gerichte ausübt und fordert, härter zu verurteilen und gleichzeitig Sonderbehandlungen für Zeugen bekommt. Er erklärte, warum auch überhaupt keine Störung öffentlicher Betriebe vorlag, weil weder die Schienen verändert noch unbrauchbar gemacht worden wären und auch keine Ursächlichkeit für das Herunterfahren des Braunkohlekraftwerks festgestellt werden konnte. Außerdem gäbe es sehr wohl Gründe, einen rechtfertigenden Notstand anzunehmen und wenn das Gericht meine, es sei unnötig, Protestforscher zur Wirksamkeit von Protest und dem Radikale-Flanken-Effekt zu hören, solle es bitte erklären, woher die eigene Sachkunde komme.

Die zweite Verteidigerin schloss sich an und erklärte, dass die Braunkohle der einzige Energieträger, bei dem der Transportweg im Abbaugebiet eingeschlossen sei, wenn es um Störung öffentlicher Betriebe ginge, denn eigentlich würde das Gesetz nur das Kraftwerk selbst schützen. Wieder eine Ausnahme für RWE. Danach zeigte sie mit Zitaten u.a. von Erich Kästner auf, warum es genug Gründe für Hoffnungslosigkeit gäbe (Plädoyer als pdf zum Nachlesen). Am Ende stellte sie hilfsweise für den Fall, dass es keinen Freispruch geben sollte dann noch einen Beweisantrag, bei dem es darum ging, dass die beiden einzigen Polizeizeugen, welche die Angeklagte identifiziert haben wollen, vollkommen unterschiedliche Lock-On-Vorrichtungen beschrieben haben, in denen die Angeklagte gewesen sein soll.

Die Staatsanwältin erklärte das kurzerhand für egal, sie sei der Überzeugung, die Angeklagte wäre schon irgendwo beteiligt gewesen an den Aktionen und gehöre deshalb verurteilt. Außerdem gäbe es eine Sperrwirkung rechtlich vorgesehener Verfahren (was meint man solle den Rechtsweg beschreiten, ganz unabhängig davon, ob das überhaupt möglich ist im konkreten Fall), deshalb könnte der rechtfertigende Notstand nicht anerkannt werden. Sie forderte eine Strafe von 100 Tagessätzen (Geldstrafe), weniger als bei den anderen, weil der Prozess sich schon so lange hinziehen würde und das „nicht nur“ die Schuld der Angeklagten sei.

Die Angeklagte schloss mit einem längeren letzten Wort, in dem es um die Auswirkungen der Klimakatastrophe, die Kämpfe im globalen Süden, RWE und deren Verflechtungen, den Sinn und vor allem Unsinn von Strafe und die Auswirkungen der Gewalt durch die staatlichen Institutionen ging, aber immer wieder auch darum, warum es sich lohnt für eine bessere Welt zu kämpfen. (Letztes Wort als pdf zum Nachlesen).

Mahnwache mit Transparent "stop all fossil fuels"

Das Gericht zog sich dann kurz zurück um dann zu verkünden, dass es doch noch etwas Zeit brauche, die gehörten Argumente zu bedenken, vermutlich vor allem weil ihnen bisher nicht aufgefallen war, dass die Belastungszeugen sich widersprechen. Wir sind gespannt, wie das Gericht damit umgehen wird und ob es im Urteil auch entscheiden wird, dass das egal wäre, irgendwie hätte es bestimmt eine Beteiligung der Angeklagten gegeben. Das wird sich dann am 20. Januar heraus stellen, mit wahlweise einer Urteilsverkündung oder weiterer Beweisaufnahme.

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