Am Di, 17.12. und Fr, 20.12.2024 wurde der Prozess gegen eine Angeklagte im Block-Neurath-Verfahren fortgesetzt. Beide Prozesstage standen ganz im Zeichen der Angeklagten und es wurden insgesamt über 70 Beweisanträge verlesen.
In den Beweisanträgen ging es um konkrete Schadensberechnungen, aber vor allem um das Vorliegen eines Rechtfertigenden Notstands. Es wurde belegt, dass die Aktion konkret CO2 und andere Schadstoffe eingespart hat und dass Gefahren für das Leib und Leben von Menschen durch Klimakrise und Feinstaubbelastungen vorliegen. Dann ging es auch noch viel darum, dass mildere Mittel versagt haben und Politik und gerichtliche Verfahren nicht dabei helfen, die Klimakrise zu bekämpfen, weil beispielsweise selbst wenn Gerichte entscheiden, dass die Regierung mehr Klimaschutz betreiben muss, diese sich einfach trotzdem weigert. Auch dass in der Vergangenheit gesetzesbrechende Methoden erfolgreich waren zur Durchsetzung von politischen Fortschritten, wurde am Beispiel der Anti-Atom-Bewegung, des Waldsterbens oder der Suffragetten thematisiert. Dabei gab es immer wieder den Hinweis, dass das vermutlich bei der Ignoranz des Gerichts nicht helfen würde, wie sich u.a. auch in der Urteilsbegründung des Landgerichts im Parallelverfahren und in der Ablehnung der der Revision des Oberlandesgerichts zeigt.
Auch deshalb wurden am Freitag die Beweistatsachen auch vor dem Gericht an der Mahnwache auf den Boden geklebt, was dazu führte, dass zumindest einige Passant*innen sich die Fakten durchlasen.
Zwischen den Verhandlungstagen haben wir aus der Presse erfahren, dass Schreiben der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgetaucht waren, in den Ermittlungen gegen RWE angekündigt wurden. Leider traut sich die Staatsanwaltschaft so etwas nicht und dementierte: Es handele sich bei den Schreiben um Fälschungen. Ermittlungen werden in RWE-Land wohl immer nur gegen die geführt, welche RWEs Profite gefährden.
Am Freitag beschloss das Gericht dann nahezu alle Beweisanträge als ohne Bedeutung für das Verfahren abzulehnen. Klimakrise, Feinstaubbelastung und die Tatsachen, dass niemand anders diese Gefahren bekämpft wurden als irrelevant abgelehnt. Richterin Flecken, die bereits eine Person verurteilte, hat ihre Entscheidung vermutlich schon lange getroffen.
Nach der Ablehnung der Beweisanträge forderte die Verteidigung Pause und widersprach der Schließung der Beweisaufnahme, um auf die Ablehnungen reagieren und ggf. nachbessern zu können. Deshalb geht es nun am 6. Januar um 10 Uhr vor dem Landgericht Mönchengladbach weiter – an dem Tag wird dann eine weitere Verurteilung erwartet.