Der Block Neurath Prozess wird am Dienstag, den 10.10. um 10.30 Uhr (Prozessbeginn) fortgesetzt. Ihr seid wieder herzlich eingeladen. Hier die Pressemitteilung zum heutigen Prozesstag:
Am heutigen Montag wurde gegen eine Kohlegegnerin am Amtsgericht Grevenbroich verhandelt wegen der Aktion „Block Neurath“, bei der im November 2021 ein Kohlekraftwerk mit Ankettaktionen blockiert worden war. Während die Lokalpresse zum Teil Tumulte befürchtete, ist es aus unserer Sicht vielmehr die Richterin sowie die Justizangestellten deren Verhalten kritisch beleuchtet werden muss.
Kurz zusammengefasst: Die Strafprozessordnung, also das Regelwerk, was den Prozessablauf beschreibt sieht vor, dass Verhandlungen mündlich sind. Der Richterin Frau Dr. Zieschang scheint diese Regelung nicht zu passen. So verkündete sie nach 35 Minuten des laufenden Prozesses, dass Anträge der Verteidigung nur noch schriftlich einzureichen seien. Sie weigerte sich auch, die gestellten Anträge überhaupt zu entscheiden und das obwohl ein Teil der Anträge logischerweise nur in dem Moment hätte entschieden werden können und müssen, weil sie sich auf akute Geschehnisse bei den Einlasskontrollen bezogen. So hatte die Richterin zusätzlich eine umfangreiche Einlassverfügung beschlossen, die dem Gesetz nach eigentlich hätte begründet werden müssen. Dies hielt sie jedoch nicht für nötig, entsprechende Rügen der Verteidigung dazu weigerte sie sich zu bescheiden. „Es drängt sich auf, dass das Urteil schon geschrieben in der Schublade liegt und die Richterin hier möglichst schnell fertig werden will.“, kommentiert die Laienverteidigerin Hanna Poddig. Auch die Verteidigung war von der Richterin zunächst abgelehnt worden und musste von der Angeklagten mit einer Beschwerde vorm Landgericht erstritten werden.
Auf die Anordnung überhaupt keine Anträge mehr mündlich vorbringen zu können, reagierte die Angeklagte dann mit einem Befangenheitsantrag, worauf hin der Termin unterbrochen wurde. „Angesichts dessen, dass für mich wie im Parallelverfahren eine Haftstrafe ohne Bewährung im Raum steht ist es doch beeindruckend, dass mir so die Möglichkeiten genommen werden, meinen Standpunkt mündlich darzulegen. Das Publikum bekommt so nicht mit, was inhaltlich vorgebracht wird, also beispielsweise sämtliche Anträge zum rechtfertigenden Notstand und zur Klimakrise. Dann noch zu behaupten, Prozesse wären öffentlich ist eine Farce“ erklärt die Angeklagte Irene T. „Als Anarchistin dem Gericht erklären zu müssen, warum das Verhalten der Richterin rechtswidrig ist, fühlt sich einigermaßen absurd an. Aber es ist leider nichts neues, dass diejenigen, welche die Gesetze angeblich verteidigen, sie immer wieder brechen.“
Die Verhandlung wird am Dienstag, den 10.10. um 10.30 Uhr fortgesetzt. Auch Presse ist willkommen, sowohl die Angeklagte als auch Verteidigerinnen sowie Unterstützer*innen können über blockieren_schockieren[ät]riseup[dot]net für Interviews angefragt werden.
Am Fr, 27.10. steht auch nach dem ersten Urteil vom Amtsgericht Grevenbroich in gleicher Sache die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Mönchengladbach an.