Hier ein kleiner Bericht zur Gerichtsverhandlung heute wegen einer Baggerblockade am 01.10.2021 im Tagbau Garzweiler vor dem Amtsgericht Grevenbroich mit dem Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs:
Verhandelnder Richter war Piontek. Die Laienverteidigung wurde ohne Antrag direkt zugelassen. Der Zeuge P. wurde zuerst vernommen, Arbeiter bei RWE und dort zuständig für die Umfriedung. Auf die Frage des Richters nach der Umfriedung des Tagebaus Garzweiler II wurde durch den Zeugen die Unterlagen, die die Umfriedung dokumentieren soll, vorgelegt. Diese beinhalteten Dokumentationen zum Zustand der Umfriedung vom 03.08, 13.08, 15.08 und in den Monaten Oktober, November, Dezember. Die Kontrollen im August hatten im Vorfeld des Kultur ohne Kohle Festivals in Lützi stattgefunden.
P. sagte auf Pionteks Frage aus, dass der Zustand der Umfriedung sich zwischen den verschiedenen Berichten nicht verändert habe.
Daraufhin wurde der Zeuge gebeten den Raum zu verlassen worauf Richter Piontek das Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach Rheydth verlas, welches feststellt, dass die Grube am Tag der Aktion von Lebenslaute, 15.08. 21 nicht vollständig umfriedet war; sagte, dass für ihn durch die Aussage des Zeugens der Vorwurf des Hausfriedensbruchs nicht haltbar scheint und er daher die Zeug*innen nicht mehr für relevant halte. Mit unserem Einverständnis wurden die Zeug*innen entlassen, die Beweisaufnahme geschlossen.
Plädoyers: Staatsanwältin für ein Freispruch da der Vorwurf des Hausfriedensbruches nicht haltbar sei, wir für Freispruch wegen des Rechtfertigenden Notstand und wegen des nicht haltbaren Vorwurf des Hausfriedensbruch.
Urteil: Freispruch. Begründung: Gerichtsurteil vom Amtsgericht Mönchengladbach Anfang des Jahres, welches beweist, dass der Tagebau Garzweiler im August nicht vollständig umfriedet war, der Prozess heute hat nun belegt, dass dies auch bis Ende des Jahres 2021 nicht der Fall war.
Die Verhandlungen dauerte knapp 20 Minuten und wir fahren sehr glücklich, dass wir das Gericht so schnell wieder verlassen konnten, und das noch mit so einem erfreulichen Ausgang. Doch kritisieren wir stark das sehr willkürliche Verhalten des Amtsgerichts Grevenbroich. So wurden vom selben Gericht zwei Klima-Gerechtigkeitsaktion anhand von juristischen Feinheiten völlig unterschiedlich beurteilt (Freispruch vs 9 Monate Haft) anstatt die völlig offensichtlichen Missstände der Klimapolitik in Blick zu nehmen und festzustellen, dass diese Form des Engagement zentral für eine grundlegende Änderung ist und damit gerechtfertigt .
Wir verlangen, dass die Richter*innen klare Position zum Klimaschutz beziehen und in Zukunft Klimaaktivist*innen aufgrund des gerechtfertigten Notstand freisprechen.
Wir stehen solidarisch zusammen gegen jede Repression – bis alle freigesprochen sind.