Strafprozess wegen der Kohlezugblockade 2012 (Hambachbahn)

Mo, 23.10. um 9 Uhr am Amtsgericht Kerpen (Nordring 2-8, Saal 110/1. Etage)

Die Kohlezugblockade war neben der Besetzung des Hambacherforstes der Auftakt zu einer intensiven Phase des Widerstandes gegen die Erweiterung von Tagebauflächen, den Abriss von ganzen Orten, dem Verfeuern der Kohle und des Massenausstoßes von Klimagasen. Das Ziel der symbolischen Aktionen wurde erreicht: Inzwischen ist der Braunkohlewiderstand breit und politisch wirksam geworden. Die Durchsetzung des Kohleausstiegs scheint möglich. Die Anklage bietet hervorragende Möglichkeiten, die Verfeuerung von Kohle und ihre Folgen zu thematisieren. Sowohl ist diese für die Versorgung der Bevölkerung nicht lebenswichtig (die Anklage behauptet das einfach mal so und bastelte daraus den Vorwurf nach § 316b, Abs. 1 Nr. 2, 2. Variante) noch als auch gibt es viele Rechtfertigungsgründe für die Aktion, weil viel wichtigere Rechtsgüter auf dem Spiel stehen (daher zieht § 34 StGB). In jeden Fall müssen Sinnhaftigkeit und Folgen von Braunkohleabbau und -verstromung geprüft werden. Ziel ist ein Freispruch, weil Braunkohle überflüssig und der Widerstand gerechtfertigt ist – 2012 genauso wie heute!!!

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