Prozess wegen vermeintlicher Beleidigung des Richters Witzel

Ankündigungstext des Angeklagten

Update 9.10.: „Richterin Pretzell (die ich im anderen Verfahren wegen Beleidigung von Richter Witzel vor einigen Tagen mit einem Befangenheitsantrag, der tatsächlich mal durchging, stoppen konnte) hat mein Verfahren ist jetzt auch eingestellt.“

Am Freitag, den 2.10, stehe ich um 13 Uhr 13 Uhr im Amtsgericht Kerpen (Saal 110/1. Etage, Nordring 2-8) vor Gericht.

Der Angeklagte hatte den Kerpener Amtsrichter bei einer Verhandlung am 9.5.2014 als Rechtsbeuger bezeichnet, nachdem der Richter mit widerlichen Methoden versuchte, eine Anti-Kohle-Aktivistin zu bestrafen. Dabei verwehrte er ihr mehrfach die ihr zustehenden Rechte und belog sie über den Inhalt der Gerichtsakte und der Strafprozessordnung. Mit der Bezeichnung „Rechtsbeuger“ stellte der nun Angeklagte aus dem Publikum heraus eine Tatsachenbehauptung auf, die nun dann eine Beleidigung darstellt, wenn sie falsch ist. Der nun anstehende Prozess muss also genau diese Frage klären.

Die Konstellation ist doppelt spannend: Auf der Anklagebank sitzt der Aktivist Jörg Bergstedt, einer der Befürworter offensiver Selbst- und Laienverteidigung. Auf dem Zeugenstuhl sind der Kerpener Amtsrichter Witzel, der also diesmal keine Fragen stellen wird, sondern beantworten muss. Als Richterin agiert Witzels Kollegin Pretzell.
Zum zweiten ist das Verfahren, in dem Richter Witzel mit den als Rechtsbeugung bezeichneten Methoden zu einem Urteil kam, inzwischen in der Revision aufgehoben und danach eingestellt worden. Es gibt also inzwischen eine gewisse offizielle Bestätigung, dass es im Verfahren nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.

Das Verfahren hat generelle Bedeutung für die Frage, ob am Amtsgericht Kerpen das Recht beachtet oder gebrochen wird.

Kontakt im Vorfeld (auch zum Angeklagten) über die Projektwerkstatt:
Jörg Bergstedt, 06401/90328-3, Fax 03212-1434654, Mobil 01522-8728353 (nur erreichbar unterwegs)
c/o Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen
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