Prozesshilfe – Was kommt auf mich zu?

nach der Aktion

Debriefing”, reflect, share emotions, revise tactics, preparations, trainings

Fragt alle,die mit euch auf Aktion waren, ob es ihnen gut geht und passt aufeinander auf:)! outofaction.blackblogs.org

Gewöhnlich erfolgt in den Monaten nach der Aktion eine Vorladung der Polizei. Manchmal kann das auch länger dauern (in der Regel bis zu 1 Jahr später). Diese Zeit könnt ihr nutzen, euch mit anderen zu vernetzen und Strategien abzusprechen.

Bitte meldet euch bei uns per Mail, wenn ihr Post bekommt (egal ob Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift, Prozesstermin, Einstellung oder Unterlassenserklärung) oder euer Verfahren abgeschlossen ist. Das dient uns dazu, den Überblick zu behalten und Erfahrungswerte für die nächsten Jahre zu sammeln, denn dann wollen Menschen wissen: Wie ist das in den letzten Jahren gelaufen? Was erwartet mich?
Außerdem könnt ihr euch so mit anderen Betroffenen vernetzen.

Vorladung der Polizei

Kann folgenlos ignoriert werden.

Strafbehl erhalten

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung zu einer bestimmten Strafe. Wenn du nicht widersprichst, gilt die Verurteilung und wird eingetragen und du musst zahlen oder die Strafe im Knast absitzen.

Deshalb sobald du einen Strafbefehl bekommst erstmal schriftlich Widerspruch einlegen: Hiermit widerspreche den unter dem Aktenzeichen … am … bei mir eingegangenen Strafbefehl..
Der Widerspruch kann auch später noch zurück gezogen werden, obwohl das oft nicht empfehlenswert ist.

Sobald ihr Post von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommt, habt ihr das Recht, Einblick in die Akte zu nehmen. Das darf nicht nur ein Anwalt. Dazu reicht es, telefonisch beim Gericht einen Termin zu vereinbaren.
Taktisch kann es Sinn machen, einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen (“Hiermit beantrage ich Akteneinsicht.”). Sollte dies abgelehnt werden, ist das ein förmlicher Fehler des Gerichts, der im eines Revisionsverfahrens nützlich sein kann: (Akteneinsicht und Widerspruch) Es kann auch eine Zusendung von Kopien oder die Übersendung der Akte an das Amtsgericht am Wohnort beantragt werden, wird aber nicht immer genehmigt und kostet manchmal Geld (Kopien).

Mit Anwalt ist die Akteneinsicht allerdings meist bequemer, weil dann die Akte z.B. in digitaler Form als PDF hier hochgeladen werden kann (bitte Namen schwärzen).

Strategien überlegen und besprechen

Spätestens nach einem Strafbefehl solltest du dich mit anderen Betroffenen vernetzen und gemeinsam über politische und juristische Strategien reden.

Spätestens sobald die ersten Strafbefehle eintrudeln, ist es Zeit sich für eine Prozessstrategie zu entscheiden: nichts sagen und die Strafe hinnehmen und/oder sich durch eini Anwalti vertreten lassen. Das macht weniger Stress, aber die Kosten sind höher und die Erfolgsaussichten auf einen Freispruch bzw. eine Einstellung sind i.d.R. geringer als z.B. bei offensiver Prozessführung, diese kann jedoch sehr viel Zeit über einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen. Eine ähnliche Möglichkeit ist kreative Antirepression in Kombination mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Manche Richter*innen fühlen sich davon jedoch provoziert, sehen das Gericht an sich in Frage gestellt und verurteilen zunächst höher, bis in einer höheren Instanz oft eine Einstellung oder gar Freispruch erwirkt werden kann.

Hast du dich für eine Strategie entscheiden, ist es eine gute Idee, sich noch ein Mal mit anderen zu treffen, Strategien abzustimmen (um sich gegenseitig nicht zu sabottieren), ggf. Prozesstrainings zu organisieren, politische Einlassungen vorzubereiten, etc. Gewöhnlich ist dafür bis zum Prozess noch ein halbes Jahr Zeit, bei höherem Verfolgungsinteresse oft weniger.

Anklageschrift erhalten

Alternativ zum Strafbefehl kann eine Anklageschrift kommen, bei komplizierterer Sachlage oder hohen zu erwartenden Strafen. Dann kommt es auf jeden Fall zum Prozesstermin. Direkt musst du nichts machen, allerdings solltest du dich auf den Prozess vorbereiten.

Einstellung

Wenn du eine Einstellung erhälst, heißt es das Verfahen wird ohne Strafe abgeschlossen. Du musst in der Regel nichts tun.

Prozesstermin

Es gibt verschiedene Arten den Prozess zu führen. Gerade bei vielen Betroffenen ist es sinnvoll, die Prozesse auch (anstrengend) zu führen, damit das Gericht irgendwann keine Lust mehr hat. Absprachen mit den anderen und gemeinsame Vorbereitungen oder Prozesstrainings können hilfreich sein.

Kreative Antirepression (Reader als PDF) hat eine höhere Chance auf Erfolg, als sich still aburteilen zu lassen. Das haben u.a. die Anti-Gentech-Aktionen gezeigt. Inzwischen gibt es ein breites Netzwerk zum Thema Laienverteidigung, in dem vorformulierte Anträge, Erfahrungen mit verschiedenen Strategien, Präzedenzurteile und Rechtstipps ausgetauscht werden.

In gemeinsam organisierten Prozesstrainings werden wir uns darauf vorbereiten, vor Gericht einen politischen Standpunkt zu vertreten (s. Broschüren und die Angst vor Gerichten zu überwinden. Achtet auf die Ankündigung auf dieser Seite.
Dabei sollen Aktionsideen vor und im Gericht ausgetauscht und erprobt werden. z.B. kann schon beim Gerichtsverfahren auf die Funktion von Strafe (s. "Satire: Vorschlag für ein ehrliches Strafgesetzbuch …") hingewiesen werden und dass diese Form der Abschreckung in Kauf genommen wird, uvm.

Als Alternative ist es möglich, sich durch eine*n Anwält*in vertreten zu lassen. Du musst sich dann zwar weniger mit den Vorwürfen auseinander setzen und die Prozessdauer selbst ist kürzer, oft entstehen aber höhere Kosten und schnellere Verurteilungen. Die Gerichte haben es in der Regel damit leichter zurecht zu kommen.

Verurteilung

Im Falle einer Verurteilung gibt es die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen (innerhalb einer Woche). Eventuell gelingt dadurch eine Einstellung, weil es dem Gericht zu lästig ist, das Verfahren weiter zu führen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Hat die Gegenseite formelle Fehler begangen. Dann kommt ein Revisionsverfahren in Frage.
  2. In jedem Fall kann mit einem Berufungsverfahren Zeit bis zur rechtskräftigen Verurteilung gewonnen werden.

Wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden, tritt die Verurteilung in Kraft – genauso wie wenn du den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück ziehst. Damit ist das Verfahren gegen dich abgeschlossen und die Gegenseite kann dich als Zeug*in gegen andere Beteiligte laden, was oft unangenehm bis gefährlich ist.

Knast oder Geldstrafe

Falls eine Geldstrafe unabwendbar ist, stellt sich die Frage, ob mensch eine Inhaftierung (Ersatzfreiheitsstrafe oder bei Bußgeldern Erzwingungshaft) in Kauf nimmt und z.B. den Gefängnisaufenthalt als Fortführung der politischen Aktion medial begleiten möchte. Umfangreiche Linksammlung zu Knast

Wenn nicht, gibt es die Möglichkeit, eine Kostenbeihilfe durch AntiRRR und die Rote Hilfe zu beantragen. Von der Roten Hilfe gibt es in der Regel 50% der Kosten erstattet (Voraussetzung: keine Aussagen, politische Aktion), über den AntiRRR-Solitopf entscheiden auf einem gemeinsamen Vergabetreffen die Betroffenen über die Höhe der Unterstützung entscheiden.

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