Bisherige Prozesse zu Ende Gelände 2015

Für die Ende Gelände Aktionen rund um den Tagebaugarzweiler sind die Amtsgerichte in Erkelenz und Grevenbroich zuständig. Es gab bisher mehrere Verhandlungstermine, aber noch keine Urteile.

Einigen Personen wird Landfriedensbruch (also meist das Durchbrechen von Polizeiketten) vorgeworfen. Einige von den Prozessen sind gegen Zahlung einer Geldauflage vor einem oder im Prozesstermin eingestellt worden.

Ende November fand ein erster Prozess wegen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht Erkelenz statt, der wurde nach einer Antrag auf Laienverteidigung erst mal auf unbestimmt verschoben. Mittlerweile hat das Gericht den durchaus erfahren Verteidiger abgelehnt. Beschwerde dagegen wurde eingelegt. Es bleibt abzuwarten, wie die Auseinandersetzung um die Verteidigung weiter geht. Ähnlich ist es auch in einem Fall, bei denen Kletternde verurteilt werden sollen. Nach welchem Vorwurf genau lässt sich nicht sagen, da das Gericht diesen ständig wechselt. (ein ausführlicher Bericht zu dem Prozess und der Auseinandersetzung um die Laienverteidigung). Ein weiterer Hausfriedensbruch-Prozess wurde nach dem Stellen eines Befangenheitsantrags gegen Richter Meuters vertagt, da dieser den Strafbefehl unterzeichnet habe und damit voreingenommen sei.

Gegen einige Personen hat RWE nach Unterschreiben der verschickten Unterlassenserklärungen (da sollen Menschen unterschreiben, dass sie RWE nicht mehr stören) den Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zurück genommen und die Prozesse wurden daraufhin eingestellt.

Andere Termine vor dem Amtsgericht Grevenbroich wurden kurzfristig angesetzt, jedoch alle wieder vertagt. Mittlerweile verschickt das Amtsgericht Grevenbroich Einstellungsangebote: Die Personen sollen als Auflage die Summe zahlen, zu der sie sonst verurteilt worden wären.

Etwas ausführlichere Beschreibungen zu den einzelnen Prozessterminen findet ihr in den Newslettern von Oktober/November bzw. Dezember 2016.

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